Deutsche sollen Vermögen an Flüchtlinge vererben UNO wirbt für „besondere Art Ihrer Mitmenschlichkeit“

Von Kai Rebmann

„Leben retten, Schutz schenken, Würde wahren“, mit diesen Schlagworten wirbt die Flüchtlingshilfe Deutschland dafür, Migranten im Testament als Erben einzusetzen. Geht es nach dem Willen der unter dem Dach der Vereinten Nationen (UNO) angesiedelten Organisation, so sollen die Bundesbürger anstatt der eigenen Kinder und Kindeskinder ihr Lebenswerk künftig also Flüchtlingen vermachen. Inzwischen schaltet die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. sogar schon Kleinanzeigen in Tageszeitungen: „Schenken Sie Flüchtlingen eine Zukunft – mit Ihrem Testament. Fordern Sie unsere Broschüre an!“

In dieser Broschüre wie auch auf ihrer Internetseite listet die UNO-Flüchtlingshilfe eine ganze Reihe vermeintlich guter Argumente auf. Ein Testament zugunsten der UNO-Flüchtlingshilfe sei eine „besondere Art Ihrer Mitmenschlichkeit“ und würde sicherstellen, dass „Ihre Werte“ über die eigene Zeit hinaus weiterleben. Nun dürften nicht wenige Menschen bisher der Ansicht gewesen sein, dass wirkliche „Werte“ nur vermittelt, aber nicht vererbt werden können. Es ist also klar, um welche „Werte“ es der UNO an dieser Stelle geht – die Vereinten Nationen wollen nur das Beste der Deutschen, ihr sauer verdientes Geld!

Irreführender Wertebegriff

Besonders dreist: An mindestens zwei weiteren Stellen versucht die UNO, mögliche Interessenten mit einem fragwürdigen Werte-Appell zu ködern. Jeder frage sich: „Wer wird meine Werte zu schätzen wissen?“ Darüber hinaus verspricht die UNO, dass „Ihre Werte geflüchtete Familien schützen, vielen gar das Leben retten.“ Richtiger und vor allem ehrlicher wäre es, den Begriff „Werte“ an diesen Stellen schlicht durch „Geld“ zu ersetzen. Die hier propagierten Werte, etwa moralische oder ethische Werte, können nach unserem Ableben hingegen nur weiterwirken, wenn diese zu Lebzeiten vorgelebt und erfolgreich vermittelt worden sind – sei es in der Familie, im Verein oder einer sonstigen gesellschaftlichen Gruppe. Käuflich erworben bzw. verschenkt werden können solche Werte aber in keinem Fall, und das ist auch gut so.

Dass es sich bei der ganzen Sache um eine Art „unmoralisches Angebot“ handelt, wird aber noch an einigen anderen Stellen deutlich. Als Gegenleistung dafür, dass die UNO-Flüchtlingshilfe als Erbin eingesetzt wird, will sich die Organisation unter anderem um „eine Bestattung in Ihrem Sinne“, die Wohnungsauflösung, die Kündigung von Versicherungen und ähnlichen Verträgen sowie um die Grabpflege kümmern. Zudem falle auf den Nachlass keine Erbschaftssteuer an, falls er an die Flüchtlingshilfe geht, wie die UNO nicht zu erwähnen vergisst. Hier wird bewusst oder unbewusst mit den Ängsten gespielt, die gerade ältere Menschen umtreibt, in deren Umfeld es nur noch wenige lebende Angehörige gibt, die sich im Fall der Fälle um eben solche Dinge kümmern könnten.

UNO bietet Hilfe bei der Änderung von Testamenten an

Nun könnte man natürlich auch argumentieren, dass es doch ein feiner Zug der UNO sei, ihren Erblassern bzw. deren Hinterbliebenen bei der Bewältigung des Papierkrams und zum Beispiel der Grabpflege zu helfen. Das wäre so, wenn da nicht die fast schon aufdringlichen Hinweise darauf wären, wie wichtig das rechtzeitige Verfassen eines Testaments ist. Bei den „am häufigsten gestellten Fragen“ taucht die folgende an allererster Stelle auf: „Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?“ Die Antwort, die die UNO darauf gibt, soll sich wohl wie eine Warnung lesen: „Der Gesetzgeber hat die Erbfolge geregelt: Ihr Hab und Gut erben diejenigen, die am nächsten mit Ihnen blutsverwandt sind und Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Möchten Sie Ihren Nachlass anders verteilen, sollten Sie dies in einem Testament regeln. In ihm können sie weitestgehend frei bestimmen, wer was erhalten soll.“ Mit anderen Worten: Machen Sie Ihr Testament, oder die Flüchtlinge gehen leer aus.

Damit das auf keinen Fall geschieht, bietet die UNO auch umfangreiche Dienste rund um die Erstellung und insbesondere Änderung von Testamenten an. „Ihr vorhandenes Testament möchten Sie ändern?“, fragt die Flüchtlingshilfe rhetorisch, um sogleich hinzuzufügen: „Wir unterstützen Sie bei einer Änderung.“ Fehlt eigentlich nur noch, dass die UNO sich auch als uneigennütziger Helfer bei Fragen rund um die Sterbehilfe anbietet, zumal sie die Vorstufe „Beratung zu Patientenverfügung“ bereits im Sortiment hat.

Bravo ServusTV! Privatsender bringt das, was ZDF & Co verschweigen: Bericht über Masken-Heuchelei:

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock
Text: kr

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