Ein Gastbeitrag von Felix Perrefort
Zu den Aufgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gehört die Pharmakovigilanz, was bedeutet, Nebenwirkungen zu dokumentieren und Warnsignale aufzuspüren, um Arzneimittel gegebenenfalls vom Markt zu nehmen. Als solche galten traditionell keine letztgültig bewiesenen Nebenwirkungen oder Schäden, sondern bereits ein signifikant erhöhtes Meldeverhalten, das naturgemäß auf Verdachtsmomenten beruht.
Es ist bekannt, dass die Melderaten bei den Corona-Injektionen deutlich höher ausfallen als bei traditionellen Impfstoffen (siehe etwa hier oder hier), was die Frage aufwirft, was das PEI denn als Risikosignal gelten lassen würde. Mit anderen Worten: Was müsste denn noch alles passieren? Arzneimittel sind schon wegen sehr viel weniger vom Markt genommen worden, als was nun offiziellen Zahlen zufolge im Raum steht.
Die Initiative 7-Argumente, ein Zusammenschluss aus 81 Wissenschaftlern, veröffentlichte im Sommer 2022 einen Text, der die Erklärung für das Nichthandeln des PEI in einer methodisch falsch angewendeten Sicherheitsanalyse sieht. Demnach soll ein simpler, aber systematischer und fataler Rechenfehler vorliegen. Bei der angewendeten Observed-versus-Expected-Analyse versäume das PEI, die Verdachts-Todesfälle zu den tatsächlich eingetretenen Todesfällen zu addieren, womit sich Risikosignale erst dann ergäben, wenn genauso viele Menschen an der Impfung sterben wie an allen anderen Todesursachen zusammen (Genaueres hier).
Was zu unglaublich klingt, um wahr zu sein, wurde von einer PEI-Statistikerin vor Gericht bestätigt, folgt man Prof. Dr. Jörg Matysik von der Universität Leipzig aus einem Interview. Auf die Frage, warum das Meldesystem des PEIs trotz vieler Hinweise auf eine mögliche Gefährlichkeit der Impfstoffe keinen Alarm schlage, antwortet er: „Kollege Christof Kuhbandner von der Universität Regensburg hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht die Gelegenheit, die Oberstatistikerin des PEI zu befragen. Die Dame hat vor Gericht zugegeben, dass eine inzwischen sechsstellige Anzahl an Todesfällen nötig ist, um ein ‚Signal‘ auszulösen.“
Zivile Haftungsansprüche gegenüber dem PEI?
Demnach würde die gesetzliche Aufgabe der Arzneimittelsicherheit wissentlich nicht ordnungsgerecht erfüllt, weil offenkundige methodische Fehler begangen werden, die trotz begründeter und nachvollziehbarer Kritik weiterhin – gegen alle bislang anerkannten und tradierten Standards guter Praxis – reproduziert werden. Es liegt auf der Hand, dass auch für staatliche Behörden die allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards und Methoden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Berücksichtigung finden müssen.
Gesetzt den Fall, Mitarbeiter des PEI legten tatsächlich bei der Sicherheitsanalyse wissentlich methodisch unrichtige Maßstäbe an, dürfte es sich nicht nur um Pflichtverletzungen im inneren Dienst-, das heißt Beamtenrecht, handeln. Zur Aufgabe der Behördenleitung gehört die Organisationspflicht, ein mögliches derartiges Fehlverhalten, sobald es bekannt geworden ist, unverzüglich zu prüfen und nötigenfalls zu unterbinden. Neben den unmittelbar handelnden Bediensteten der Behörde wären in diesem Falle auch die jeweiligen Vorgesetzten allesamt von Geschädigten haftungsrechtlich verantwortlich zu machen.
Hegt ein Impfgeschädigter also den Verdacht, dass das PEI eine ihm nachteilige Behandlung durch frühzeitigere Warnungen hätte verhindern können, kommen sogenannte Amtshaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen in Betracht, die nach geltendem deutschen Staatshaftungsrecht bei den Zivilgerichten eingeklagt werden können. Einschätzungen aus Anwaltskreisen zufolge sollten Geschädigte sich hier nicht auf Staatsanwaltschaften verlassen, die entsprechende Körperverletzungsdelikte strafrechtlich prüfen. Denn im Strafrecht gilt auch für Behördenmitarbeiter der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Anders ist das im zivilrechtlichen Schadensersatzrecht. Dort gibt es Anscheinsbeweise, Beweiserleichterungen und Beweislastumkehrungen zugunsten von Opfern, die ihre Verletzung glaubhaft machen können. Vielleicht begleichen also Zivilgerichte hier demnächst ein wenig jene Schuld, die durch die zögerliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in der Maßnahmen- und Impfkrise verursacht wurde.
'Limitierungen des Spontanberichtssystems'
Nicht nur eine falsch angewendete Observed-versus-Exptected-Analyse steht im Raum. Das Paul-Ehrlich-Institut geht gegen jede Vernunft davon aus, dass eine Dunkelziffer bei gemeldeten Impfnebenwirkungen keine Rolle spielt. Die Epoch Times stellte der Behörde Fragen und erhielt ausführliche Auskünfte. Frage: „Herr Lucenti [Sebastian Lucenti, Rechtsanwalt] schreibt, dass Sie keinen Anlass sehen, von einer Untererfassung unerwünschter Arzneimittel(neben)wirkungen beziehungsweise Todesfälle und damit von einer ‚Dunkelziffer‘ auszugehen. Entspricht dies den Tatsachen?“
Das Paul-Ehrlich-Institut antwortet damit, dass es „aus zahlreichen Quellen und auf verschiedenen Wegen“ Meldungen erhalte und eine „gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Verdachtsfällen von Impfkomplikationen und damit auch von Verdachtsfällen auf Tod durch Impfung“ bestehe. Weiter wird argumentiert:
„Um ein potenzielles Underreporting zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen zu vermeiden, hat das Paul-Ehrlich-Institut bereits vor vielen Jahren die Möglichkeit geschaffen, dass auch Betroffene und deren Angehörige den Verdacht einer Nebenwirkung unkompliziert und ohne großen Zeitaufwand direkt über ein Meldeportal auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts melden können.“
Zudem basiere die Risikobewertung von Impfstoffprodukten „nicht allein auf der Erfassung und Bewertung von Verdachtsfallmeldungen, sondern wird ergänzt durch die Daten der in den Zulassungen festgelegten sogenannten PSURs (Periodic Safety Update Reports)“. Zuletzt verweist das PEI darauf, dass die Sicherheitsbewertung auch Experten anderer nationaler Arzneimittelbehörden miteinbeziehe, organisiert durch einen Ausschuss bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA).
Anschließend fragt Epoch Times, von „welcher Dunkelziffer bezüglich Meldungen unerwünschter Arzneimittel(neben)wirkungen beziehungsweise Todesfälle“ das PEI ausgehe, und erhält als Antwort einen Verweis auf die vorgenannten Ausführungen. Damit ist klar: Die Behörde verschleiert die Existenz einer relevanten Dunkelziffer – und widerspricht damit eigenen früheren Verlautbarungen!
2017 heißt es im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (heute noch einsehbar): „Den Möglichkeiten von Analysen in der UAW-Datenbank stehen bekannte Limitierungen (!) des Spontanberichtssystems gegenüber. Nur etwa sechs Prozent aller UAW und fünf bis zehn Prozent (!) der schweren UAW werden Schätzungen zufolge gemeldet (underreporting).“
Das bei den Covid-„Impfstoffen“ genutzte Meldesystem ist ein solches Spontanberichtsystem, da die Patienten nicht aktiv gefragt werden, sondern auf Eigeninitiative hin gemeldet wird. In dem Bulletin bezog sich das PEI auf eine Arbeit, die Ärzte in Deutschland befragte, sowie eine internationale Meta-Studie. Im Jahr 2023 will das PEI uns nun weismachen, dass die 2017 noch angeführten „bekannten Limitationen“ keine Rolle mehr spielen, die vormals angeführte wissenschaftliche Literatur und Dunkelziffern jetzt irrelevant sind. Dem widersprechen obendrein zahlreiche Presseartikel und Meldungen.
Nicht einmal Ärzteschaft bestreitet Dunkelziffer
Vor nicht einmal einem Monat sagte Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ), im Zusammenhang mit Problemen beim Melden von Corona-Impfnebenwirkungen: „Relevanter dürfte sein, dass vielen Ärzten die Bedeutung des Spontanmeldesystems und die Meldewege nicht gut genug bekannt sind“. Abgesehen davon, dass damit rechtswidriges, auf Fahrlässigkeit beruhendes Verhalten bei einem erheblichen Teil der Ärzteschaft eingestanden wurde: Nicht einmal Vertreter der hiesigen Ärzteschaft bestreiten, dass es eine Dunkelziffer bezüglich Corona-Impfstoffen gibt!
Nichtsdestotrotz wird sie von der wichtigsten Impf-Behörde Deutschlands schlichtweg geleugnet. Wie bei der im Raum stehenden falschen Sicherheitsanalyse dürfte auch hier ein behördliches Fehlverhalten im Raum stehen, bei dem Haftungsansprüche in Betracht kommen, denn es erscheint als politisch motivierte Willkür, wissenschaftlich nachgewiesene und auch in der Praxis evidente Dunkelziffern zu bestreiten – nur um keine Risikosignale registrieren zu müssen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch daran, dass das Paul-Ehrlich-Institut seinen gesetzlichen Auftrag sabotierte, indem es die Krankenkassen-Daten nicht auswertete (siehe dazu hier).
Eigentlich müssten Staatsanwaltschaften schon längst tätig geworden sein. Da diese in Deutschland, anders als in anderen Ländern, weisungsgebunden sind, sollte man auf dieses rechtsstaatliche Korrektiv durch die Judikative jedoch nicht hoffen. Weist der Leitende Oberstaatsanwalt oder der Generalstaatsanwalt sie an, das PEI und das RKI in Ruhe zu lassen, folgen sie dem eben.
Im Zuge der Aufarbeitung der Corona-Politik sollten sich Juristen, Journalisten, Wissenschaftler und Bürger vernetzen, organisieren und den politischen und juristischen Druck auf die Institutionen und die Politik erhöhen. Im Raum steht ein fatales Behördenversagen als Folge einer verantwortungslos-kriminellen Politik mit fürchterlichen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung.
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Der Beitrag erschien zuerst auf Achgut.com.
Felix Perrefort ist Autor und Redakteur bei der Achse des Guten.
Bild: nitpicker/Shutterstock