Top Secret: Impfstatus von Toten als Staatsgeheimnis Pervertierung des Datenschutzes

Von Kai Rebmann

Wer erinnert sich nicht? Betriebskantinen, in denen die Mitarbeiter in getrennten Gruppen zum Mittagessen antreten mussten, oder Freizeitparks, die Besucher mit Armbändchen markierten. Der Impfstatus – und damit etwas, das hierzulande einmal als sensible medizinische Information gegolten hatte – war für jedermann sofort und mit nur einem Blick offensichtlich. Ähnlich verhielt es sich mit den G-Regeln in ihren unterschiedlichsten Macharten: Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe oder die Gewährung von Grundrechten gab es nur gegen Nachweis einer entsprechenden bzw. sogenannten „Impfung“.

Doch es gibt noch Hoffnung für den Datenschutz in Deutschland. Das Statistische Bundesamt hat es sich zur Aufgabe gemacht, dafür zu sorgen, dass Informationen über Ihren Impfstatus nicht (mehr) der Beliebigkeit anheimfallen. Einzige Bedingung: Sie müssen tot sein! Idealerweise haben Sie plötzlich und im zeitlichen Zusammenhang mit einer „Impfung“ das Zeitliche gesegnet, dann wird ihr Impfstatus an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Verschlusssache. Top Secret! Keine Auskunft unter diesem Aktenzeichen!

Bei Destatis lässt sich zwar in Erfahrung bringen, wer in Deutschland wie viele und gegebenenfalls welche Haustiere hat, wenn es allerdings um die Todesursachen während der vergangenen zwei bis drei Jahre geht, geben sich die Statistiker zugeknöpft. Es sei denn, es ist jemand an/mit Corona gestorben, aber das ist ja wieder etwas anderes. Als Mitte Dezember in den sozialen Medien eine Debatte darüber aufkam, weshalb der Impfstatus von Toten – insbesondere plötzlich Verstorbener – nicht offiziell ermittelt wird, teilte Destatis via Twitter mit: „Im Rahmen der Todesursachenstatistik dürfen nur gesetzlich festgelegte Informationen erhoben werden, der Impfstatus gehört nicht dazu.“

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Heidelberger Pathologe fordert mehr Obduktionen

Weshalb diese Geheimniskrämerei? Weil, frei nach Ex-Innenminister Thomas de Mazière (CDU), ein Teil dieser Antworten die Bevölkerung verunsichern und das Verhalten der Bundesregierung in Zukunft erschweren würde? Es mutet geradezu paradox an, dass an DER Information, die Licht ins Dunkel um das vermeintliche Rätsel der nicht zu leugnenden Übersterblichkeit in Deutschland bringen könnte, bei den politisch und juristisch Verantwortlichen so wenig Interesse besteht. Und nicht nur das: Man wehrt sich mit den sprichwörtlichen Händen und Füßen gegen alles, was die Öffentlichkeit der Wahrheit näherbringen könnte. Warum?

Der bekannte Pathologe Peter Schirmacher und einige seiner Kollegen von der Uniklinik Heidelberg haben in der Fachzeitschrift „Clinical Research in Cardiology“ unlängst einen Artikel veröffentlicht. Demnach haben die Mediziner 35 Tote obduziert, die im zeitlichen Zusammenhang mit der „Impfung“ aus nicht geklärter Ursache verstorben waren. In fünf Fällen fanden sich Anzeichen für eine Herzmuskelentzündung bzw. „Veränderungen am Herzen“ als Todesursache, die in drei Fällen „wahrscheinlich“ von der „Impfung“ herrührte und in den beiden anderen „möglicherweise“.

Schon eine grob überschlagene Hochrechnung dieser Zahlen auf ganz Deutschland (oder vielleicht sogar darüber hinaus?) hat das Potenzial, einige Herrschaften ganz gehörig ins Schwitzen zu bringen. Dabei hatte Peter Schirmacher bereits Mitte 2021 und dann nochmal im März 2022 vor einer hohen Dunkelziffer gewarnt und deutlich mehr Obduktionen gefordert. Einige weitere Pathologen führten ganz ähnliche Untersuchungen durch und unterstützten die Argumente ihres Kollegen aus Heidelberg.

Justiz winkt ab

Ebenfalls im Jahr 2021, also zu einem sehr frühen Zeitpunkt, an dem viel Unheil noch hätte abgewendet werden können, hatte sich ein bekannter, aber anonym gebliebener Rechtsmediziner aus Baden-Württemberg an mehrere Polizeipräsidien gewandt. Seine Forderung: Obduktion aller Toten, die im zeitlichen Zusammenhang zu ihrem Ableben „geimpft“ worden waren. Die Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart winkte ab und verwies darauf, dass dies in den Vorschriften der Strafprozessordnung nicht vorgesehen sei.

Der Paragrafenreiter aus dem Südwesten berief sich zudem auf „seriöse Quellen“, aus denen sich „keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen“ ergäben. Mit anderen Worten: Jeder Zusammenhang zwischen „Impfung“ und plötzlichen Todesfällen wurde ausdrücklich und kategorisch („keine … mögliche Kausalität“) ausgeschlossen. War dies nur ein folgenschwerer Irrtum oder steckt deutlich mehr dahinter? Denn die „seriösen Quellen“ waren – das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Robert-Koch-Institut (RKI).

Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart abschließend: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nicht natürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich scheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht.“ Deckel drauf und ab damit unter den Teppich!

Solange der Impfstatus von Toten – im Gegensatz zu dem von Lebenden – weiter zur Verschlusssache erklärt wird, und die Augen vor den möglich, wenn nicht gar offensichtlichen Gründen für die Übersterblichkeit in Deutschland verschlossen werden, wird der Elefant weiter ungesehen durch den Raum stapfen. Insbesondere die Rolle des RKI und PEI gehört dringend auf den Prüfstand. In einem Anflug von Galgenhumor muss ich dabei an einen Witz aus meiner Kindheit denken: Ein Tierarzt fragt einen Biochemiker: „Warum haben Elefanten rote Augen?“ „Keine Ahnung.“ „Damit sie sich besser im Kirschbaum verstecken können.“ „Aber ich habe noch nie einen Elefanten in einem Kirschbaum gesehen.“ „Da siehst du mal, wie gut die sich verstecken können!“

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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