Von Kai Rebmann
Nicht nur der Bundestag wird immer größer und damit für den Steuerzahler immer teurer. Auch bei der Aufblähung des gewaltigen Beamtenapparats im Regierungsviertel lässt sich die Ampel nicht lumpen. Das Dasein als Bundesminister könnte ansonsten ja noch in echte Arbeit ausarten. Aber nicht nur die schiere Menge der neu geschaffenen Posten und Pöstchen sorgt für Aufsehen, sondern vor allem die Art und Weise, wie und mit wem diese Stellen teilweise besetzt werden.
Lobbyisten und altgediente Parteisoldaten haben bei der Ampel offenbar Vorfahrt, auf fachliche Eignung scheint es allenfalls im Kleingedruckten anzukommen. So arbeitet inzwischen die Ex-Greenpeace-Chefin nach einer Blitz-Einbürgerung als Staatssekretärin im Außenministerium und Robert Habeck (Grüne) will seine Familienmitglieder nicht zu Hause um sich wissen, sondern auch bei der Arbeit. Jetzt gerät auch die Vergabepraxis im Bundesjustizministerium in den Fokus.
19 Posten ohne Ausschreibung vergeben
Wie die „Bild“ erfahren haben will, soll Marco Buschmann (FDP) gut dotierte Stellen „nach Gutdünken“ vergeben haben. Dem Blatt liegt eigenen Angaben zufolge eine entsprechende Liste vor, wonach dies bei 19 Posten – darunter vier als Abteilungsleiter – der Fall gewesen sein soll. Der CDU-Bundestagsabgeordnete spricht von „handverlesenen“ Mitarbeitern und wettert: „Statt in einem geordneten Verfahren werden Spitzenpositionen auch im Bundesjustizministerium immer öfter ohne Ausschreibung besetzt.“
In der Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Union musste auch das Haus von Marco Buschmann einräumen, dass solche Stellen laut Bundesbeamtengesetz „grundsätzlich auszuschreiben“ sind. Diese Pflicht gelte jedoch „unter anderem nicht für Stellen der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in den Bundesministerien.“
Damit ließe sich allenfalls die Besetzung eines Bruchteils der fraglichen Stellen rechtfertigen, wie man offensichtlich auch im Umfeld des FDP-Ministers weiß. Deshalb heißt es in der Antwort auch, dass von Ausschreibungen „allgemein oder in Einzelfällen“ abgesehen werden könne. Ein offener Widerspruch zu den Vorgaben im Bundesbeamtengesetz, wonach solche Posten „grundsätzlich auszuschreiben“ seien.
Ferner vertritt das Ministerium die Auffassung, dass auf eine Ausschreibung verzichtet werden könne, „wenn für einen Beförderungsdienstposten nur eine bestimmte Person mit dafür ausgewiesener besonderer Qualifikation infrage kommt.“ In Deutschland herrscht zwar ein akuter Mangel an Fachkräften. Dass dieser aber schon so schlimm ist, dass es nur noch ein gutes Dutzend mit der „richtigen“ Eignung für eine Anstellung im Justizministerium gibt, war bisher allerdings noch nicht bekannt.
Das ‚politische Vertrauen von Herrn Minister‘ als Voraussetzung
Hohe Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen machen nach Ansicht des FDP-geführten Hauses nur einen Teil des Stellenprofils für Führungspositionen aus. Darüber hinaus müssen die Kandidaten auch das „politische Vertrauen der Staatsführung – und das heißt hier: das politische Vertrauen von Herrn Minister – genießen, politische Vorgaben in gesetzeskonformes und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln umzuwandeln.“ Aus diesen Gründen könne darauf verzichtet werden, die entsprechenden Stellen auszuschreiben.
Und wieder geht es ausschließlich um Abteilungsleiter. Zur Erinnerung: Nur 4 von 19 fraglichen Besetzungen können so – möglicherweise – gerechtfertigt werden. Und auch bei der „gesetzeskonformen Umwandlung politischer Vorgaben“ scheint nicht immer alles so glatt zu laufen, wie uns das Justizministerium hier weiszumachen versucht. Dennoch bleibt das Haus von Marco Buschmann dabei: Die Praxis stehe „im Einklang“ mit der Bundeslaufbahnverordnung.
Der Politologe Prof. Dr. Jürgen Falter mag dieser Einschätzung nicht wirklich zustimmen. Die „Bild“ zitiert den Experten wie folgt: „Solche Stellen sollten nach alter Beamtentradition strikt nach Qualifikation und nicht nach politischer Haltung besetzt werden.“ Für CDU-Mann Martin Plum liegt der Verdacht nahe, „dass das Personal auch hier mehr nach politischer Einstellung als nach fachlicher Eignung ausgewählt wird. Dies erhärtet zugleich den immer wieder kursierenden Vorwurf einer Politisierung der fachlichen Arbeit im Bundesjustizministerium.“
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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