Von Daniel Weinmann
Wer als Lehrer nicht das offizielle Corona-Narrativ vertrat, hatte hierzulande schlechte Karten. Reitschuster.de berichtete bereits im Mai 2021 exklusiv über einen Pädagogen in Hessen, der nicht mehr für den Präsenzunterricht eingeplant wurde und Schulverbot bekam, weil er auf einer aus ihrer Sicht „politisch rechten Querdenker-Demo“ gewesen ist und ohne Maske für die Rechte seiner Schüler demonstriert hatte.
Erst vor wenigen Tagen schmetterte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof endgültig die Klage einer Lehrerin ab, die es wagte an einer Corona-Demonstration im Sommer 2020 im Landkreis Landsberg teilzunehmen. „Ich bin Lehrerin. Ich darf aber jetzt nicht mehr unterrichten, weil ich Luft zum Atmen brauche“, hatte die heute 53-Jährige damals gesagt. Ihre Rede wurde gefilmt und im Internet veröffentlicht.
Als ihr persönliches Pech sollte sich erweisen, dass sie ihrem Beruf an einem Gymnasium in Bayern nachging, das besonders stark unter dem Corona-Regime seines Landesvaters Markus Söder leiden musste. Ihr Auftritt auf der Demo war der Sünden zu viel, zumal die Lehrerin angeblich auch von einem „Überwachungsstaat“ sprach.
Es sei Indoktrination, Kindern beizubringen, mit 1,5 Meter Abstand sich zu bewegen, wird sie zitiert. Und: Die Corona-Maßnahmen würden ihrem pädagogischen Ethos widersprechen. „Kinder vergiften sich mit den Masken.“ Zudem legte man ihr zur Last, Eltern unterstützt zu haben, die ihre Kinder aus der Schule nehmen wollten.
'Bild'-Zeitung tritt noch einmal kräftig nach
Auch die Maßnahmen-Fetischisten der „Süddeutschen Zeitung“ trugen zur Hexenjagd bei und schrieben von einem Podcast, in dem die Beklagte erklärt haben soll, dass die Sterblichkeitsrate von Corona zu vernachlässigen sei.
Die Schulleitung klagte auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – und wurde prompt vom Verwaltungsgericht bestätigt, das Ende 2021 in erster Instanz der Klage stattgegeben hatte. Nun legte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach und schmetterte die Berufung ab. „Gegen die Beklagte wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt“, ließ ein Gerichtssprecher wissen.
Die „Bild“-Zeitung, die über den Fall berichtet, tritt – ganz Söder-ergeben – nach. Kinder vergifteten sich mit den Masken, behaupte die Lehrerin, so das Springer-Blatt. „Tatsächlich wurden Studien, die ebendies postulieren, immer wieder als methodisch falsch entlarvt“, belehrt die auflagenstärkste deutsche Tageszeitung ihre Leser – und lässt sämtliche gegenteilige Studien geflissentlich unerwähnt. Während die „Bild“ die Lehrerin in einer ersten Version noch als „Corona-Leugnerin“ bezeichnete (s. Screenshot), ruderte sie inzwischen zurück und tituliert sie nur noch als „Corona-Skeptikerin“.
13 Jahre lang war die Frau an dem Gymnasium tätig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Auf Sie kommt es an!
Auf meiner Seite konnten Sie schon 2021 lesen, was damals noch als „Corona-Ketzerei“ galt – und heute selbst von den großen Medien eingestanden werden muss. Kritischer Journalismus ist wie ein Eisbrecher – er schlägt Schneisen in die Einheitsmeinung.
Dafür muss man einiges aushalten. Aber nur so bricht man das Eis. Langsam, aber sicher.
Diese Arbeit ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich!
Helfen Sie mit, sichern Sie kritischen, unabhängigen Journalismus, der keine GEZ-Gebühren oder Steuergelder bekommt, und keinen Milliardär als Sponsor hat. Und deswegen nur Ihnen gegenüber verpflichtet ist – den Lesern!
1000 Dank!
Per Kreditkarte, Apple Pay etc.Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71
BITCOIN Empfängerschlüssel auf Anfrage
Mein aktuelles Video
Mann darf nicht mehr als Mann bezeichnet werden: Bundestag bestraft Benennung von unliebsamen Fakten
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
Bild: Shutterstock