Kaum jemand sprüht so regelmäßig von den Fernsehbildschirmen Hass in unsere Gesellschaft: Jan Böhmermann vom ZDF ist ein gebührenfinanzierter Auftrags-Rufmörder. Allein seine TV-Existenz ist eine Verhöhnung der Prinzipien eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, gegen die er hetzt. Weil die dafür auch noch zwangsweise Gebühren zahlen müssen. Künftige Historiker werden am negativen Beispiel eines Böhmermann studieren, wie die Bundesrepublik unter Angela Merkel derart von demokratischen Grundsätzen abgleiten konnte – auch in den Medien.
Bei dem 43-Jährigen hat man den Eindruck, dass er eine Meistbegünstigungsklausel bei den Medienchefs und auch bei der Justiz hat. Selbst die schlimmsten Entgleisungen hatten für ihn nie Folgen – etwa als er Kinder in der Corona-Zeit mit Ratten verglich oder kürzlich zum Töten von AfDlern aufrief (siehe hier). Während Normalsterbliche schon damit rechnen müssen, von der Polizei im Morgengrauen aus dem Bett gerissen zu werden, nur weil sie öffentlich fragen, ob Wirtschaftsminister Habeck bis drei zählen kann (siehe hier), hat der ZDF-Hetzer offenbar Immunität in Sachen Hass und Hetze.
Dass die Behörden bei Böhmermann derart die Augen zudrücken, lässt nur eine Erklärung zu: Seine Hetze ist erwünscht. Und jetzt das! Auf einmal gibt es Ermittlungen gegen den Liebling der Regierung: weil er in einer Sendung mehrfach aus einem Gewehr schoss. Im Vergleich zu seiner Dauer-Hetze ist das in meinen Augen ein Kavaliersdelikt, das vergleichsweise wenig Schaden anrichtete. Auch wenn Anlass für die Schüsse natürlich die übliche Hetze war – diesmal gegen jagende Adlige wie Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe oder den britischen Prinzen Harry.
„Ist er mit einer Waffe in der TV-Produktion übers Ziel hinausgeschossen?“ fragt jetzt die „Bild“ und schreibt weiter: „Am Ende der Sendung steht Jan Böhmermann mit dem Gewehr in der Hand neben seiner Band und grinst ins Publikum. Alles nur Spaß! Für die zuständige Polizei in Köln, wo die Sendung produziert wird, nicht!“
Kölns Polizeisprecherin Annemarie Schott sagte laut dem Bericht: „Das für Straftaten nach dem Waffengesetz zuständige KK 15 hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen. Für die Verwendung von Waffen während Filmaufnahmen gelten besondere Bestimmungen.“ Und weiter: „Es wird geprüft, um was für eine Waffe es sich gehandelt hat und ob durch die Verwendung der Waffe ein Verstoß gegen das Waffengesetz oder andere Vorschriften vorgelegen hat.“
Dabei handelte es sich offensichtlich um ein Luftgewehr. Der Strafrechtsexperte Professor Bernd Heinrich (Uni Tübingen) erklärte dem Bericht zufolge: „Luftgewehre werden zu den Druckluftwaffen gezählt, die frei verkäuflich sind, sofern ihre Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt und die kaufende Person mindestens 18 Jahre alt ist.“
Wer ein solches Gewehr in der Öffentlichkeit führen will, braucht einen Waffenschein. Nur in der eigenen Wohnung oder Geschäftsräumen bzw. dem, was die Juristen „befriedetes Besitztum“ nennen, ist das Mitführen eines Luftgewehrs erlaubt. Die Frage sei nun, „ob ein TV-Studio als eigener Geschäftsraum oder eigenes befriedetes Besitztum angesehen werden kann“, so der Professor.
Zudem müsse geklärt werden, „ob es sich überhaupt um eine funktionsfähige Waffe oder nicht viel eher um eine unbrauchbar gemachte Waffe oder Waffenattrappe gehandelt hat.“ Diese würden nur im Ausnahmefall als Anscheinswaffe unter das Waffengesetz fallen, so der Professor zur „Bild“: „Wird hier angenommen, dass eine funktionsfähige Waffe bei einer öffentlichen Veranstaltung geführt wurde, liegt eine Strafbarkeit vor.“
Das ZDF hüllt sich wie üblich in Schweigen – der öffentlich-rechtliche Sender hält es ganz offensichtlich nicht für nötig, der Öffentlichkeit zeitnah Rechenschaft abzulegen. „Ob Jan Böhmermann eine Genehmigung zum Führen des Gewehrs besitzt, was er tatsächlich für eine Waffe benutzt hat sowie Nachfragen zu Sicherheitsmaßnahmen beim Dreh und den laufenden polizeilichen Ermittlungen, ließ der Sender bislang unbeantwortet“; schreibt die „Bild“. Erst am Montag sei laut ZDF mit einer Rückmeldung zu rechnen. Ob die dann auch wirklich eine Antwort enthält, ist offen.
In meinen Augen wirkt die ganze Geschichte wie eine Parodie. In mehrfacher Hinsicht. So erinnert sie an die absurde Liebe zu Vorschriften in unserem Land, die Ekaterina Quehl gerade auf meiner Seite beschrieben hat in ihrem Artikel „Aus Liebe zum Paragrafen – Warum Vorschriften für manche ihr Lebensinhalt sind.“ Während vor wichtigen Aspekten mit verheerenden Folgen wie dem Hass und der Hetze von Böhmermann die Augen verschlossen werden, sieht die Justiz bei eher nachrangigen Aspekten genau hin. Oder tut zumindest so. Denn dass die Geschichte für Böhmermann wirklich Konsequenzen haben wird, halte ich für höchst unwahrscheinlich.
Um nicht falsch verstanden zu werden – es geht um die Prioritäten. Wenn Böhmermann hier wirklich gegen das Waffengesetz verstoßen hat, ist es selbstverständlich richtig, dass ermittelt wird. Aber warum nicht wegen der viel schlimmeren Vergehen?
Sollte sich der Verdacht erhärten, ist er auch ein Beleg dafür, wie sehr Böhmermann sich offenbar über dem Gesetz und unangreifbar fühlt – weil ihm seine Senderleitung, die Politik und die Justiz seit Jahren genau diesen Eindruck vermitteln. Und er, so zumindest mein Eindruck, von Haus aus sehr zur Selbstüberschätzung neigt. In freien, pluralistischen, demokratischen Gesellschaften mit einem echten Wettbewerb der Medien wäre Böhmermann, so meine Überzeugung, eine gescheiterte Existenz. In autoritären, ideologischen Systemen haben Menschen wie er dagegen beste Karrierechancen.
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