Von Kai Rebmann
Es ist wohl mehr als nur ein vages Gefühl. Dieselben Leute, die muslimische Bräuche und Traditionen nicht schnell genug und nicht tief genug in Deutschland verankern wollen, halten das Christentum im 21. Jahrhundert hierzulande für nicht mehr zeitgemäß. Nichts belegt diese These deutlicher als der Umstand, dass Ostern und Ramadan in diesem Jahr zeitlich zusammenfallen.
Bundesweit rufen insbesondere Grüne und Jusos – der Nachwuchs der SPD – offen zum Verstoß gegen das Tanzverbot am Karfreitag auf. An dem Tag also, an dem die Christenheit dem Kreuzestod Jesu gedenkt.
Eine der größten „Karfreitag-Partys“, wie Grün-Links diese Veranstaltungen nennt, soll in Frankfurt am Main stattfinden. Man wolle damit zeigen, dass das Tanzverbot „nicht in dieses Jahrhundert gehört“, so die durchsichtige wie auch entlarvende Argumentation gegenüber der „FAZ“.
Sehr wohl ins Jahr 2024 gehört dagegen offenbar ein Trinkverbot für Schüler im Unterricht während des Ramadans – aus Rücksicht auf drei Mitschüler muslimischen Glaubens. Oder die festliche Beleuchtung der Fußgängerzone in Frankfurt während des Fastenmonats – in jener Stadt also, in der jetzt gegen die seit Generationen verbrieften Traditionen des christlichen Abendlandes angetanzt werden soll.
Hatten Grüne und Jusos schon in den vergangenen Jahren immer wieder gegen das Tanzverbot mobil gemacht, so scheinen nun auch die Jungen Liberalen das Thema für sich entdeckt zu haben. Auch der hessische FDP-Nachwuchs distanziert sich vom Christentum und hat eine Protestaktion vor dem Landtag in Wiesbaden angekündigt. Die Argumentation setzt in diesem Fall zwar voll auf die Freiheit des Individuums, ist aber durch und durch von Doppelmoral geprägt.
Man richte sich damit nicht gegen religiöse Feiertage, versucht Landeschef Tim Hordorff zu versichern, jedoch widersprächen „Verbote, die das Privatleben von Menschen betreffen“ dem Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche. Wo war dieser „mutige“ und „freisinnige“ Jungliberale als es – genau vor diesem Hintergrund – gegolten hätte, seine Stimme gegen das oben erwähnte Trinkverbot an einer deutschen Schule zu erheben?
Apropos Tanzverbot und Verbote, die das Privatleben von Menschen betreffen. War da nicht was? Genau, im März 2020 wurden in Deutschland unter anderem bundesweite Verbote für den Betrieb von Diskotheken und Tanzveranstaltungen verhängt. Die damaligen Tanzverbote wirken spätestens mit dem Wissen von heute – wer es damals schon wissen wollte, hatte mehr als genug Möglichkeiten dazu – tatsächlich wie aus der Zeit gefallen. Eine weithin bekannte Online-Enzyklopädie informiert dazu wie folgt:
„Verbote für Paartanz ergaben sich auch indirekt aus dem Abstandsgebot von 1,50 m. Es gab z.B. in Berlin zeitweilig Tanzmöglichkeiten für feste Tanzpaare und Tanzveranstaltungen im Freien, die von November 2020 bis Juni 2021 wieder verboten wurden. In Schleswig-Holstein wurden per Verordnung am 17. März 2020 alle Clubs, Diskotheken etc. geschlossen: Paragraf 4 (2) [der zu diesem Zeitpunkt gültigen Corona-Verordnung] ‚Ferner sind zu schließen a) Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Cafés und ähnliche Betriebe.‘ Auch am 11. Mai 2021 heißt es in der entsprechenden Verordnung im ‚Paragraf 5 Veranstaltungen im öffentlichen Raum‘ explizit ‚(3) Tanzen ist unzulässig'“.
Hier stellt sich erneut die Frage: Wo waren die Gratismut-Helden von heute damals, als es wirklich gegolten hätte, die Freiheitsrechte von Millionen Bundesbürgern zu verteidigen, und das ganz unabhängig von deren jeweiligen religiösen und/oder weltanschaulichen Überzeugungen?
Eine fast schon positive Überraschung ist in der aktuellen Debatte um das Tanzverbot am Karfreitag die Reaktion der Kirchen. Wurde in den vergangenen Monaten und Jahren kaum eine Gelegenheit ausgelassen, sich beim rot-grünen Lager anzubiedern, beziehen die formalen Vertreter der deutschen Christenheit ausnahmsweise einmal klare Stellung.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau verweist auf das Bedürfnis nach Stille, das viele Christen hätten, um des Kreuzestodes Jesu zu gedenken. Und weiter: „Aber auch unabhängig vom christlichen Glauben ist der Karfreitag ein Tag, um Leid und Tod Raum zu geben und um derer zu gedenken, die zu Opfern von Gewalt und Willkür werden. Diesen Tag als Tag der Stille zu respektieren, halten wir für wichtig.“
Beim katholischen Bistum Limburg hört sich das Plädoyer für das Aufrechterhalten des Tanzverbots so an: „Für uns Christen sind die Tage Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und die Osternacht Teil des liturgischen Gesamtgeschehens.“ Es liege der Kirche fern, den Menschen die Freude am Feiern zu nehmen, wie ein Sprecher versichert, dennoch sei es wichtig, „dass die Sonn- und Feiertage auch weiterhin geschützt bleiben“.
Also, liebe Grüne, Jusos und Jungliberale: Ihr könnt an 364 Tagen im Jahr tanzen bis das Parkett glüht. Ist es da wirklich zu viel verlangt, an einem einzigen Tag – oder auch an zwei, wenn man den Volkstrauertag dazuzählt – die Füße stillzuhalten und innezuhalten? Und sei es „nur“ aus Rücksicht auf die in Deutschland lebenden Christen.
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