Vorgestern habe ich hier einen Beitrag veröffentlicht über das Schweigen der Magdeburger Polizei und Staatsanwaltschaft auf meine Presseanfrage zu einem Einsatz, der mir Angst macht (siehe hier). Danach hat sich die Polizei umgehend gemeldet (während die Staatsanwaltschaft weiterhin mauert und meine Anfrage ignoriert – obwohl sie laut Landespressegesetz von Sachsen-Anhalt verpflichtet ist, Auskunft zu erteilen).
Ich fragte bei den beiden Behörden wegen eines Polizeieinsatzes am Freitag vor einer Woche nach. Damals hatte ein Passant die Polizei verständigt, weil in Magdeburg zwei Insassen eines Autos zu Gigi D’Agostinos Pop-Hit „L’amour toujours“ „Ausländer raus“ gesungen hatten. Polizisten stoppten das Auto später, durchsuchten die Insassen und beschlagnahmten ihre Handys. Gegen sie wird jetzt ermittelt. In meinen Augen eine besorgniserregende Entwicklung – wenn selbst im eigenen Auto der Staat mitlauscht.
Konkret lautete meine Frage an die Polizei wie folgt:
Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Parolen wie ‘Ausländer raus‘ nicht per se strafbar. Dies entschied schon 1984 der Bundesgerichtshof. Auch das Bundesverfassungsgericht entschied im März 2010, dass „Ausländer raus“ allein nicht strafbar ist. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage der oben aufgeführte Einsatz erfolgte – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die beiden Männer in ihrem Privatauto sangen. Warum erfolgte der Polizeieinsatz trotz der gegenläufigen höchstrichterlichen Rechtsprechung?
Dazu schrieb die Polizeiinspektion Magdeburg nun:
Die Magdeburger Polizei erhielt die Information, dass zwei Männer am Freitagabend, d. 24.05.2024 im Bereich des Magdeburger Doms lautstark Musik aus ihrem Auto abspielten. Hierbei soll es sich um die Melodie des bekannten Musikstückes „L’amour toujours“ gehandelt haben. Zudem wurde hierbei durch einen Zeugen die Textzeile „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ wahrgenommen. Die Magdeburger Polizei leitete hierzu ein Ermittlungsverfahren zum Verdacht der Volksverhetzung gem. §130 StGB ein.
Zur Komplettierung des Ihnen bekannten Presseartikels der Mitteldeutschen Zeitung übersende ich Ihnen die Original Polizeimeldung „238_27052024 Disco Hit mit volksverhetzenden Inhalten“ vom 27.05.2024 zur Kenntnisnahme.
Mit keinem Wort geht die Polizei auf meine Kernfrage ein: „Warum erfolgte der Polizeieinsatz trotz der gegenläufigen höchstrichterlichen Rechtsprechung?“
In meinen Augen ist diese vermeintliche Antwort deswegen nichts anderes als eine faktische – und zynische – Verweigerung einer Antwort. Auf dem Niveau von Kindern, die auf die Frage „Warum?“ mit „Darum!“ antworten.
Was die Brisanz meiner Frage nur noch unterstreicht.
Wenn weder Polizei noch Staatsanwaltschaft in der Lage oder Willens sind, zu erklären, warum sie mit ihrem Handeln von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichen, lässt das tief blicken.
PS: Bemerkenswert ist auch, dass die Polizeimeldung selbst Presseberichte Lügen straft, in denen es hießt, die beiden Männer hätten „Ausländer raus“ aus dem Auto gebrüllt. Etwas aus dem Auto zu brüllen und etwas im Auto zu singen sind zwei sehr unterschiedliche Dinge.
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