Wie Staatsanwaltschaften die Obduktionen von Impfschäden hintertreiben "Kausalität mit den Impfungen eher ausgeschlossen"

Sehen Sie hier mein Video von der heutigen Bundespressekonferenz mit Jens Spahn.

Ein Gastbeitrag von Gregor Amelung*

Am Freitag, dem 12. Februar 2021, wurde das Göttinger Impfzentrum Siekhöhe im Osten der Stadt eröffnet. 150 ältere Menschen standen für den ersten Tag auf dem Programm. Ein Senior erklärte der Hessisch-Niedersächsischen Zeitung »Ich gehe jedes Jahr zur Grippe-Impfung« und deshalb sei es für ihn auch »selbstverständlich«, sich nun gegen das Corona-Virus zu schützen. Morgen würde er sich womöglich »etwas abgeschlagen« fühlen, auch »der Arm etwas wehtun«, so ein Mitarbeiter des Impfzentrums zu dem Impfling.

Homepage von www.praevention-goettingen.de mit Informationen für „Patienten“

Tragischer Vorfall

Am folgenden Tag, dem 13. Februar, kam es auf der Siekhöhe dann zu einem »tragischen Vorfall«, so der Harz-Kurier. Ein 89-Jähriger war auf dem Heimweg nach seiner Corona-Impfung kollabiert. »Geistesgegenwärtig hatte die Begleitperson den Impfling zurück ins Impfzentrum gefahren. Dort war die Person dann trotz sofort eingeleiteter Hilfsmaßnahmen verstorben«, so der Harz-Kurier weiter. Der Leichnam wurde von der hinzugezogenen Polizei beschlagnahmt. Noch am selben Abend ordnete die Staatsanwaltschaft Göttingen eine Obduktion zur Klärung der Todesursache an.

T-Online ist am schnellsten

Bis zu ihrem Ergebnis brauchte man als Leser von T-Online allerdings nicht zu warten. Dem Nachrichtenportal gelang das Kunststück, den Göttinger Todesfall ganz ohne Obduktion kausal von der Impfung abzukoppeln, indem man wie folgt formulierte: »Eine 89 Jahre alte Person ist auf dem Heimweg nach einer Impfung gegen das Coronavirus in Göttingen kollabiert und kurz darauf gestorben … Der Todesfall wurde nach Angaben der Stadt … vorschriftsmäßig dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet. Dort erfolgt die Impfüberwachung für ganz Deutschland. Bis Ende Januar hatte das PEI 69 Fälle untersucht, bei denen Menschen eine Stunde bis 18 Tage nach einer Corona-Impfung starben. Ein Zusammenhang der Todesfälle mit den Impfungen wurde aber nicht festgestellt«. Da war es 13 Uhr 17 am Sonntag, dem 14. Februar.

Etwa eine Stunde später, um 14 Uhr 12, meldete dann das örtliche Göttinger Tageblatt das Obduktionsergebnis. Das Portal der Polizei selbst gab es um 15 Uhr bekannt. Danach folgten die anderen: Neue Osnabrücker Zeitung 15 Uhr 46, NDR 16 Uhr, Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) 16 Uhr 05 usw..

»Reiner Zufall«

Und alle meldeten das Gleiche. Der Leichnam des 89-Jährigen sei am Sonntagvormittag in der Göttinger Rechtsmedizin obduziert worden. Dabei sei als Todesursache eine »bereits vorhanden gewesene Vorerkrankung« festgestellt worden, deren Existenz erst durch die rechtsmedizinische Untersuchung herausgekommen war. »Der plötzliche Tod des Göttingers«, so die Polizeiinspektion Göttingen, »sei angesichts der vorliegenden Ermittlungsergebnisse auf eine tragische Verkettung von Umständen zurückzuführen.« Es gäbe »keinen kausalen Zusammenhang zwischen der erfolgten Impfung und dem kurz danach eingetretenen Ableben des Mannes«. Der 89-Jährige »wäre auch ohne die Impfung wohl ungefähr zum selben Zeitpunkt gestorben«, sagte Göttingens Oberstaatsanwalt Andreas Buick auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der plötzliche Tod, so Buick weiter, kurz nach der Impfung, sei »reiner Zufall« gewesen.

Was eine tolle Geschichte! – Da wird ein Mensch 89 Jahre alt und niemand stellt seine Vorerkrankung fest. Er selbst nicht, weil ihm nichts weh tut. Sein Hausarzt auch nicht. Bei keiner Vorsorgeuntersuchung, Urinprobe, Blutabnahme oder Röntgenaufnahme fällt die Vorerkrankung auf. Und dann schlägt sie zu. Aus heiterem Himmel am 13. Februar 2021 und zwar nicht auf dem Hinweg zum Impfzentrum, sondern auf dem Rückweg.

Ja, solche Zufälle soll’s geben! Aber strenggenommen haben wir es hier nicht mit einem, sondern gleich mit 2,5 Zufällen zu tun. Zufall 1 ist, dass die nicht näher bestimmte Vorerkrankung in fast 90 Jahren nie aufgefallen ist. Zufall Nummer 2 besteht darin, dass die Krankheit just nach dem Gang ins Impfzentrum das Leben des Mannes beendete und nicht vorher. Und oben drauf kommt dann noch der »halbe Zufall«, der in der amtlichen Formulierung »einer tragischen Verkettung von Umständen« steckt. Und aus dieser locker-leichten Beweiskette zieht man dann den eisenharten Schluss, dass zwischen der Impfung und dem plötzlichen Ableben des Mannes »kein kausaler Zusammenhang« besteht.

Obduktion von drei Leichen in Köln

Etwa eine Woche zuvor, am 5. Februar, hatte die Kölner Staatsanwaltschaft »drei erheblich vorerkrankte Menschen, die nach der Impfung gegen das Coronavirus gestorben sind, durch das rechtsmedizinische Institut untersuchen lassen. Behördensprecher Ulrich Bremer bestätigte dem ›Kölner Stadt-Anzeiger‹, dass Verstorbene obduziert wurden, ›um auszuschließen, dass eine strafbare Fehlbehandlung vorliegen könnte‹. Ob es einen kausalen Zusammenhang gibt, ist laut [dem] Rechtsmediziner noch offen. Er warnt vor Panikmache.«

Ähnliches war im Focus zu lesen: »Der renommierte Rechtsmediziner Professor Markus Rothschild, Direktor der Kölner Rechtsmedizin« warne »vor Panikmache«. »Die neuen mRNA-Impfstoffe von BioNTech & Co sind ganz hervorragend, das ist ein extrem raffiniertes System. Diese Mittel werden uns bei der Bekämpfung der Virus-Pandemie, aber auch später, bei der Krebstherapie, enorm helfen«, so der Rechtsmediziner.

Prof. Dr. Stefan Hockertz im Reitschuster-Interview am 19. März 2021

 

Obduktionen ohne ergebnisoffene Haltung

Die Kölner Voreingenommenheit kritisierte der Immuntoxikologe Prof. Dr. Stefan Hockertz am 19. März in einem Interview mit Boris Reitschuster:

»Mit dem Kollegen [in Köln] hatte ich gesprochen und der sagte mir vor der Obduktion…, die Impfung sei das Sicherste, was es auf dieser Welt gibt. Wenn ich mit einer solchen Grundannahme an eine… Obduktion herangehe, dann kann ich mir… vorstellen, was dabei rauskommt. Das heißt: wir brauchen… wieder Rechtsmediziner ähnlich wie Prof. [Klaus] Püschel [der im Oktober 2020 in Ruhestand gegangen ist] Rechtsmediziner, die wertfrei an so was herangehen, dann die Ursache des Todes tatsächlich feststellen und dann auch noch die Frage beantworten können: Hängt das mit der Impfung zusammen? Ja oder nein?«

Post von der Generalstaatsanwaltschaft

Dazu wird es aber wohl kaum kommen, denn selbst wenn Pathologen im Fall von Todesfällen im Zusammenhang mit Impfungen Eigeninitiative ergreifen, werden sie ausgebremst. Beispielsweise in Baden-Württemberg. Dort hatte der Ärztliche Direktor eines rechtsmedizinischen Instituts am 5. Februar in einem Schreiben an die Polizeipräsidien des Landes zu Obduktionen an Todesfällen im Zusammenhang mit Corona-Impfungen aufgerufen. Für seine Umsicht wurde der Mann allerdings nicht belobigt, sondern er bekam drei Werktage später Post von der Staatsanwaltschaft.

Ausschnitt aus dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Im Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart heißt es, der Institutsdirektor habe sich »an die baden-württembergischen Polizeipräsidien gewandt mit der Bitte, sämtliche Toten, bei denen vor dem Todeseintritt eine COVID-Impfung stattgefunden hatte, obduzieren zu lassen.« Weiter wird das Anliegen nicht spezifiziert, weshalb man hier von einer bewusst verkürzten Darstellung ausgehen kann. Denn dem Herrn Institutsdirektor kann man wohl durchaus zutrauen, nicht darum gebeten zu haben, auch Menschen mit eindeutigen Todesumständen – wie etwa mit dem Auto Verunfallte oder ohne geöffneten Fallschirm Abgestürzte – aufschneiden zu wollen.

»Nichtnatürlicher Tod«

Genauso irritierend, weil politisch aufgeladen, geht es zwei Sätze später weiter: »Die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die alle Bereiche staatlicher Gewalt zur Mitwirkung aufruft. Jedes staatliche Handeln muss aber auch in der Pandemielage durch eine wirksame Rechtsgrundlage legitimiert sein.« Und diese Rechtsgrundlage ist hier nicht gegeben, denn nach »der Strafprozessordnung darf die Leichenöffnung nur dann angeordnet werden, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint.«

Nun ist die Nadel einer Spritze im weitesten Sinne ein Werkzeug, das man – rein juristisch gesprochen – auch als Tatwaffe benutzen kann. Und diese Nadel wird von einer fremden Person gebraucht, um einer anderen Person einen Stoff zu injizieren. Selbstverständlich geschieht das bei der Corona-Impfung mit den besten Absichten. Trotzdem ist der Stoff in der Spritze durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) nur »bedingt« zugelassen. Weswegen ein »Fremdverschulden« hier eigentlich nicht völlig ausgeschlossen ist.

So sieht das allerdings nicht die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, denn die stellt in ihrem Schreiben fest, »dass in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen recherchiert werden konnte. Weder auf der Homepage des RKI, noch der des Paul-Ehrlich-Instituts, finden sich entsprechende valide Hinweise. Bei den dort angesprochenen Todesfällen erscheint eine Kausalität mit den Impfungen vielmehr eher ausgeschlossen.«

Die Stuttgarter Glaskugel

In dieser vollmundigen Feststellung vom 10. Februar fehlt mindestens ein Wort. Nämlich das Adverb »bisher«. Bisher konnte eine Kausalität nicht festgestellt werden. Und da die Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft wohl kaum im Besitz einer Glaskugel ist, darf man annehmen, dass sie sich in ihrem Schreiben auf die Auswertungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gestützt hat.

Diese Auswertung, der 5. Sicherheitsbericht, stammte damals allerdings vom 4. Februar, war also beim Verfassen des Schreibens bereits sechs Tage alt. Noch älter waren die in ihm enthaltenen Zahlen. Er umfasst alle Meldungen zu Verdachtsfällen auf Impfnebenwirkungen bis zum 31. Januar. Zwischen diesem und dem Schreiben der Stuttgarter Juristen waren inzwischen 10 Tage und über 1 Million zusätzliche Impfungen ins Land gegangen. Insofern ging die Festlegung der Stuttgarter in Bezug auf die Kausalität schon verdammt weit. Zumal potenziell Gefahr im Verzug war, denn Leichname verraten ihre Geheimnisse drei oder vier Wochen später nicht mehr so leicht wie unmittelbar nach dem Ableben. Und potenziell vermeidbare, tödliche Impfschäden hätten ja durchaus ab dem 1. Februar geschehen können.

Obduktionen durch das RKI untersagt

Hinzu kam der bedenkliche Kettenschluss zwischen Staatsanwaltschaft auf der einen, sowie RKI und PEI auf der anderen Seite. Denn weder das RKI noch das PEI sind bezüglich der Impfungen neutrale Player. Beide sind dem Bundesministerium für Gesundheit als Behörden untergeordnet und weisungsgebunden. Und aus ihrer Befürwortung der Corona-Impfungen haben beide Institute auch nie einen Hehl gemacht. Im Jahr zuvor hatte das RKI sogar versucht, Obduktionen von Corona-Leichen einen Riegel vorzuschieben. Dem hatten sich die Hamburger Rechtsmediziner unter Prof. Klaus Püschel widersetzt und so im Mai 2020 durchaus wichtige Erkenntnisse für die Behandlung von Covid-19-Kranken erbringen können. Getreu Püschels Motto: »Von den Toten lernen für die Lebenden.«

Insofern muss man nun weder das RKI noch das PEI in einem amtlichen Schreiben als »unseriöse Quellen« bezeichnen, trotzdem wünschte man sich von einer Staatsanwaltschaft schon noch ein bisschen mehr Eigenständigkeit und eigenes Denken.

Kausalität mit Impfungen »ausgeschlossen«

Auch die recht weitgehende Aussage zur Kausalität irritiert in dem Stuttgarter Schreiben: »Bei den dort [beim RKI und PEI] angesprochenen Todesfällen erscheint eine Kausalität mit den Impfungen vielmehr eher ausgeschlossen.« Da hatte man im Schwabenland wohl nicht den Anhang seiner eigenen Quelle gelesen oder nicht in seine Betrachtungen mit einfließen lassen, denn dort heißt es auf Seite 17 unter Methodik: »Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Impfkomplikationen, d.h. gesundheitliche Beschwerden, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen und nicht evident auf andere Ursachen zurückzuführen sind, namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden …«

Die – Betonung – »nicht evident auf andere Ursachen zurückzuführen sind«: Die Todesfälle wurden also bereits vor ihrer Erfassung beim PEI medizinisch daraufhin geprüft, ob das Ableben nicht auf andere Gründe zurückzuführen ist. Insofern ist es reichlich vollmundig, davon zu sprechen, dass »eine Kausalität mit den Impfungen … eher ausgeschlossen« erscheint. Zumal das PEI selbst nicht schrieb, dass eine Kausalität mit den Impfungen ausgeschlossen sei. Das PEI stellt lediglich Folgendes fest: »Nach Berechnungen des Paul-Ehrlich-Instituts sind die … Todesfälle mit unklarer Ursache nicht häufiger als die [statistisch] erwartete Anzahl von Todesfällen.«

Gut, das ist ein statistischer Wert, aber eigentlich kein Maß für eine Staatsanwaltschaft. Oder stellt man in Stuttgart das Ermitteln ein, nur weil ein statistischer Wert im Bereich von Drogen, Steuerhinterziehung oder Mord erreicht oder nicht erreicht ist? – Wohl kaum. Aber statt sich als Ermittlungsorgan der Sache anzunehmen, bzw. die von dem Institutsdirektor angeregten Obduktionen zu begleiten, verbieten die Stuttgarter sie de facto und schieben den Schwarzen Peter den Gesundheitsämtern zu. In deren Zuständigkeit, so die Stuttgarter, könnte »die Anordnung von Obduktionen« fallen.

Oberstaatsanwalt Brauneisen

Dass die Gesundheitsämter, glaubt man »seriösen Quellen«, mit der Rückverfolgung von Kontaktpersonen von Infizierten und vielem mehr ausgelastet bzw. überlastet sind, fand hingegen keinen Eingang in die Erwägungen der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Stattdessen erklärte Oberstaatsanwalt Brauneisen, überzeugt von seiner Argumentationskette:

»Ich sehe deshalb keinen Anlass, dass die Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart ihre bisherige Praxis ändern. Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung alleine genügt dafür nicht … Mit freundlichen Grüßen, Brauneisen.“

Der 1958 in Kirchheim/Teck geborene Jurist und ehemalige Straf- und Zivilrichter Achim Brauneisen und seine forsche Gangart stoßen bei dem Immuntoxikologen Hockertz auf völliges Unverständnis. So forderte Hockertz in seinem Interview mit Reitschuster, die Stuttgarter sollten »zur Besinnung« kommen und die Rechtsmedizin auffordern, die Leichname zu untersuchen, »damit wir auch den Hintergrund erkennen können, woran die Menschen wirklich gestorben sind.«

Nur durch Zufall ans Licht gekommen

Das wird aber wohl kaum passieren. Es war ja eh schon ein Zufall, dass Brauneisens Schreiben an die Öffentlichkeit gekommen ist. Am Freitag, dem 26. Februar 2021 hatte das Portal News2020, eine Webseite der Stiftung Corona Ausschuss, in einem Artikel berichtet, dass dem Ausschuss das Stuttgarter Schreiben anonym zugespielt worden sei.

Ausschnitt aus der Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Am Samstag, dem 27. Februar, wurde dann auf der Plattform Fragdenstaat.de unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz von Baden-Württemberg (LIFG) eine Anfrage bezüglich Brauneisens Anordnung gestartet. Am Sonntag berichtete auch reitschuster.de über den Fall „Keine Obduktion von Älteren, die nach einer Corona-Impfung versterben?“

Wo kein Kläger, da kein Richter

Da man die Sache nun nicht mehr unter dem Deckel halten konnte, erschien am Montag, dem 1. März eine »Medieninformation« auf der Homepage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die das Ganze unter dem Titel »Obduktionen auf strafprozessualer Grundlage im Zusammenhang mit COVID-Impfungen« zu einer eher formalen Angelegenheit runterkochte.

Einen Tag später bekam dann auch der FragDenStaat-Frager Post. Eine E-Mail samt dem Schreiben von Brauneisen in Kopie und der Medieninformation, um das zuvor auf »Internetplattformen« »teilweise verzerrt« Dargestellte wieder richtig zu rücken und »etwaige Missverständnisse auszuräumen«. Danach titelte die bei den deutschen Qualitätsmedien verschriene Epoch Times nicht ganz zu Unrecht: »Wo kein Kläger, da kein Richter: Verstorben nach COVID-19-Impfung ist allein kein Anlass für Obduktion«.

Mortui vivos docent

Tja, als Leiche mit Impfschaden hat man es nicht leicht in Deutschland. Meist kommt man ohne Öffnung unter die Erde, auch weil sich die Angehörigen einer Obduktion verweigern. Das ist menschlich völlig verständlich und soll hier keinesfalls hinterfragt oder gar kritisiert werden. Der Vorwurf geht vielmehr an die Staatsanwaltschaften, die sich ihrer Verantwortung entziehen und die Fälle nicht an sich ziehen. Entgegen dem klassischen Leitsatz der Anatomie »Mortui vivos docent – Die Toten lehren die Lebenden.«

Genauso steht es seit Jahrzehnten an der Wand des Sektionsraumes der Pathologie München-Schwabing. Bekannt aus Tatort, Siska und Der Alte. Allesamt vermutlich keine »seriösen Quellen« für Oberstaatsanwalt Brauneisen.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
 

*) Der Autor ist in der Medienbranche tätig und schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Akkalak Aiempradit/Shutterstock (Symbolbild)
Text: Gast

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