Von Kai Rebmann
Was vor Gericht passiert, geschieht „im Namen des Volkes“. So jedenfalls die Theorie, die sich in den vergangenen Jahren aber immer weiter von der Wirklichkeit entfernt hat. Während Maßnahmen-Kritiker oder Nichtimpf-Ärzte reihenweise mit drakonischen bis hin zu existenzvernichtenden Urteilen mundtot gemacht wurden, kommen Straftäter immer wieder bemerkenswert glimpflich davon – ein Migrationshintergrund scheint dabei regelmäßig als strafmildernd ausgelegt zu werden.
Und jetzt dieser unfassbare Fall aus Österreich: Im Dezember 2022 schlugen ein 19-jähriger Syrer und dessen Komplize (17), laut Medien ein „Burgenländer“, vor einer Disco in Schattendorf den 42-jährigen Jürgen T. brutal zusammen. Kurz darauf starb der zweifache Familienvater an den Folgen einer Hirnblutung. Das Urteil: 15 Monate Haft, davon 14 auf Bewährung, sowie die Zahlung von je 100 Euro Schmerzensgeld an die beiden Töchter des Opfers.
Verurteilung wegen ‚versuchter schwerer Körperverletzung‘
Aber nicht nur der „Freispruch“ an sich hat insbesondere bei den Nutzern sozialer Medien eine Welle der Empörung ausgelöst. Auch die Urteilsbegründung muss für die Familie von Jürgen T. wie blanker Hohn klingen.
Die „Verurteilung“ erfolgte demnach nicht wegen Totschlags, Körperverletzung mit Todesfolge oder eines zumindest für einen Laien ähnlich nachvollziehbaren Tatbestands, sondern wegen „versuchter schwerer Körperverletzung“. Weshalb es nach Ansicht des Gerichts nur beim Versuch geblieben sein soll, erscheint rätselhaft.
Fakt ist: Das Opfer musste infolge des Angriffs in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Dort erlag der Familienvater kurz darauf den Folgen einer Hirnblutung. Der seit Beginn der Ermittlungen geständige Syrer und der „Burgenländer“ kamen zunächst in U-Haft. Dieser Umstand führte jetzt auch dazu, dass die Täter das Gericht als freie Männer verlassen konnten, da sie den nicht zur Bewährung ausgesetzten Teil ihrer „Strafe“ – einen Monat (!) – bereits verbüßt hatten.
Kausaler Zusammenhang nicht nachweisbar
Doch damit noch nicht genug, die Verhöhnung der hinterbliebenen Witwe und zwei Halbwaisen durch die Justiz geht noch weiter. Das Landesgericht in Eisenstadt stützte sich auf ein medizinisches Gutachten, wonach ein Zusammenhang zwischen der Hirnblutung und den kurz zuvor erlittenen Schlägen gegen den Kopf des Opfers nicht „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ belegt werden kann.
Woher die grundsätzlich immer akut lebensbedrohliche und in diesem Fall leider tödliche Verletzung stattdessen stammen soll oder zumindest könnte, darüber schweigt sich das Gutachten hingegen aus. Diese könne auch „andere Ursachen“ haben, heißt es lapidar. Richterin Birgit Falb reichte das aber aus, um zu dem Schluss zu kommen: „Die beiden Angeklagten haben den Tod nicht zu verantworten.“
Dass die Verurteilten ihre „Strafe“ umgehend akzeptierten, kann nicht wirklich überraschen. Vielmehr werden sie ihr Glück wohl kaum fassen können. Aber auch die Staatsanwaltschaft hat ihre Zustimmung erklärt. Die Hinterbliebenen des Opfers bzw. deren Vertreter haben sich hingegen noch nicht dazu geäußert, ob sie in Berufung gehen werden.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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