100 Euro Schmerzensgeld nach Disco-Schlägerei mit Todesfolge Justiz-Irrsinn in Österreich – wegen der Herkunft des Täters?

Von Kai Rebmann

Was vor Gericht passiert, geschieht „im Namen des Volkes“. So jedenfalls die Theorie, die sich in den vergangenen Jahren aber immer weiter von der Wirklichkeit entfernt hat. Während Maßnahmen-Kritiker oder Nichtimpf-Ärzte reihenweise mit drakonischen bis hin zu existenzvernichtenden Urteilen mundtot gemacht wurden, kommen Straftäter immer wieder bemerkenswert glimpflich davon – ein Migrationshintergrund scheint dabei regelmäßig als strafmildernd ausgelegt zu werden.

Und jetzt dieser unfassbare Fall aus Österreich: Im Dezember 2022 schlugen ein 19-jähriger Syrer und dessen Komplize (17), laut Medien ein „Burgenländer“, vor einer Disco in Schattendorf den 42-jährigen Jürgen T. brutal zusammen. Kurz darauf starb der zweifache Familienvater an den Folgen einer Hirnblutung. Das Urteil: 15 Monate Haft, davon 14 auf Bewährung, sowie die Zahlung von je 100 Euro Schmerzensgeld an die beiden Töchter des Opfers.

Verurteilung wegen ‚versuchter schwerer Körperverletzung‘

Aber nicht nur der „Freispruch“ an sich hat insbesondere bei den Nutzern sozialer Medien eine Welle der Empörung ausgelöst. Auch die Urteilsbegründung muss für die Familie von Jürgen T. wie blanker Hohn klingen.

Die „Verurteilung“ erfolgte demnach nicht wegen Totschlags, Körperverletzung mit Todesfolge oder eines zumindest für einen Laien ähnlich nachvollziehbaren Tatbestands, sondern wegen „versuchter schwerer Körperverletzung“. Weshalb es nach Ansicht des Gerichts nur beim Versuch geblieben sein soll, erscheint rätselhaft.

Fakt ist: Das Opfer musste infolge des Angriffs in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Dort erlag der Familienvater kurz darauf den Folgen einer Hirnblutung. Der seit Beginn der Ermittlungen geständige Syrer und der „Burgenländer“ kamen zunächst in U-Haft. Dieser Umstand führte jetzt auch dazu, dass die Täter das Gericht als freie Männer verlassen konnten, da sie den nicht zur Bewährung ausgesetzten Teil ihrer „Strafe“ – einen Monat (!) – bereits verbüßt hatten.

Kausaler Zusammenhang nicht nachweisbar

Doch damit noch nicht genug, die Verhöhnung der hinterbliebenen Witwe und zwei Halbwaisen durch die Justiz geht noch weiter. Das Landesgericht in Eisenstadt stützte sich auf ein medizinisches Gutachten, wonach ein Zusammenhang zwischen der Hirnblutung und den kurz zuvor erlittenen Schlägen gegen den Kopf des Opfers nicht „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ belegt werden kann.

Woher die grundsätzlich immer akut lebensbedrohliche und in diesem Fall leider tödliche Verletzung stattdessen stammen soll oder zumindest könnte, darüber schweigt sich das Gutachten hingegen aus. Diese könne auch „andere Ursachen“ haben, heißt es lapidar. Richterin Birgit Falb reichte das aber aus, um zu dem Schluss zu kommen: „Die beiden Angeklagten haben den Tod nicht zu verantworten.“

Dass die Verurteilten ihre „Strafe“ umgehend akzeptierten, kann nicht wirklich überraschen. Vielmehr werden sie ihr Glück wohl kaum fassen können. Aber auch die Staatsanwaltschaft hat ihre Zustimmung erklärt. Die Hinterbliebenen des Opfers bzw. deren Vertreter haben sich hingegen noch nicht dazu geäußert, ob sie in Berufung gehen werden.

Auf Sie kommt es an!

Auf meiner Seite konnten Sie schon 2021 lesen, was damals noch als „Corona-Ketzerei“ galt – und heute selbst von den großen Medien eingestanden werden muss. Kritischer Journalismus ist wie ein Eisbrecher – er schlägt Schneisen in die Einheitsmeinung.

Dafür muss man einiges aushalten. Aber nur so bricht man das Eis. Langsam, aber sicher.

Diese Arbeit ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich!

Helfen Sie mit, sichern Sie kritischen, unabhängigen Journalismus, der keine GEZ-Gebühren oder Steuergelder bekommt, und keinen Milliardär als Sponsor hat. Und deswegen nur Ihnen gegenüber verpflichtet ist – den Lesern!

1000 Dank!

Per Kreditkarte, Apple Pay etc.

Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71

BITCOIN Empfängerschlüssel auf Anfrage

Meine aktuellen Videos

Bhakdi klagt an: Corona-Politik war „Großverbrechen, das jetzt aufgeflogen ist“ 

 

(M)eine Rückkehr zur Bundespressekonferenz – ein unappetitlicher Blick hinter die Kulissen 

Jetzt neu! Besuchen Sie unseren Fan-Shop!

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

Mehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert