Antigen-Schnelltests enthalten nicht deklarierte Giftstoffe AGES-Labor in Österreich bestätigt genotoxische Wirksamkeit

Von Kai Rebmann

Die wissenschaftliche Initiative „Gesundheit für Österreich – Verein zur Förderung der biopsychosozialen Gesundheit“ hat am vergangenen Donnerstag in Wien zur Pressekonferenz geladen. Im Mittelpunkt standen die allgegenwärtigen Antigen-Schnelltests und insbesondere die Inhaltsstoffe in der darin enthaltenen Flüssigkeit, die schon länger im Verdacht stehen, hochgiftig zu sein. Die Gruppierung mit Prof. Dr. Andreas Sönnichsen an der Spitze konnte nach aufwändiger Recherchearbeit neue Beweise liefern, die diese Vermutung bestätigen. Nach Vorliegen der Laborergebnisse scheint auch klar, warum diese Inhaltsstoffe auf keinem Beipackzettel aufgeführt werden. Die Initiatoren gehen dabei aber noch weiter und werfen den Herstellern vor, diese Schadstoffe rechtswidrig und vorsätzlich nicht zu deklarieren. Weitere Fragen stellen sich den Experten in Bezug darauf, wie diese Antigen-Schnelltests in der EU überhaupt eine Zulassung bekommen konnten.

Aber der Reihe nach. Alles begann mit dem Testskandal an Hamburger Schulen im April 2021. Die Initiatoren weisen darauf hin, dass darüber sogar die Mainstream-Medien im In- und Ausland berichtet haben. Am 22. April 2021 erschien in der Deutschen Apothekerzeitung der Artikel „Giftige Substanzen in Corona-Schnelltests – was steckt dahinter?“ In dem Bericht hieß es damals unter anderem: „Werden die Tests gemäß Anleitung genutzt, kommt man nicht mit der Flüssigkeit in Berührung.“ Außerdem, so berichteten Großteile der Presse in verharmlosender Weise, kämen die fraglichen Giftstoffe nur in verschwindend geringen Dosen vor. Problem: Bei Schulkindern im Alter ab sechs Jahren kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Antigen-Schnelltests immer „gemäß Anleitung“ genutzt werden. Die Hansestadt reagierte auf die kritische Berichterstattung, zog die damals von der Firma Roche hergestellten Tests aus dem Verkehr und ersetzte diese durch Produkte chinesischer Herkunft. Damit war der Fall sowohl für die Behörden als auch die Medien erledigt.

Giftstoffe mit nachweislich genotoxischer Wirkung

Die Initiatoren aus Österreich sind aber nicht nur Mediziner, Rechtsanwälte und Journalisten, sondern in erster Linie auch Familienväter. Da es auch in der Alpenrepublik üblich war, dass sich Schüler zwei- bis dreimal pro Woche selbst testen mussten, stellten sie zum Schutz ihrer Kinder weitere Nachforschungen an. Schon im Rahmen des Hamburger Giftskandals konnten in der Flüssigkeit der Roche-Tests die folgenden Giftstoffe nachgewiesen werden: Triton X-100, Natriumazid sowie eine Reaktionsmasse aus Chlormethylisothiazolinon (CIT) und Methylisothiazolinon (MIT). Bei den Produkten aus China waren und sind diese Inhaltsstoffe jedoch nicht deklariert, was die Initiatoren stutzig werden ließ. Sie waren davon überzeugt, dass das Vorhandensein dieser Giftstoffe in den Flüssigkeiten technisch notwendig ist, damit die Tests überhaupt funktionieren können. Eine Vermutung, die sich bestätigen sollte.

Die Experten wählten je zwei Wohnzimmer- und Schultests aus, wie die Selbsttests in Österreich verniedlichend genannt werden, und wollten diese auf kritische Inhaltsstoffe untersuchen lassen. Jedoch fand sich in der gesamten EU kein Labor, das eine solche Analyse durchführen wollte. Die Regierungen hätten dies verboten, wie die Initiatoren auf der Pressekonferenz in Wien erklärten. Also füllten sie die Flüssigkeiten in neutrale Gefäße um und reichten diese unter einem Vorwand bei einem AGES-Partnerlabor in Österreich ein. Alle diese Schritte erfolgten unter notarieller Aufsicht. Ergebnis: Bei drei der vier eingereichten Proben wurde in allen Verdünnungen eine Zytotoxizität der Stufe 4 festgestellt, also der höchstmöglichen Stufe. Unter Zytotoxizität wird die Fähigkeit eines Stoffes verstanden, Gewebe und Zellen schädigen zu können. Lediglich bei einem Test zeigte sich ab einer Verdünnung von 1:8 eine Zytotoxizität der Stufe 3-4 und in der Verdünnung 1:16 eine Zytotoxizität der Stufe 2. Wohlgemerkt, in den handelsüblichen Antigen-Schnelltests „für zu Hause“ sind diese Flüssigkeiten in unverdünnter Form enthalten.

Die Initiatoren zitieren aus der Packungsbeilage eines der in ganz Österreich verwendeten Schnelltests: „Der SARS-CoV-2-Antigenschnelltest ist für die Verwendung durch geschultes klinisches Laborpersonal und für Point-of-Care-Umgebungen geschulte Personen vorgesehen. Nur für den professionellen Gebraucht [sic!] zur In-Vitro-Diagnostik. In dem Bereich, in dem die Proben oder Kits gehandhabt werden, sind Essen, Trinken und Rauchen verboten. Tragen Sie zur Prüfung der Proben Schutzkleidung wie Laborkittel, Einweghandschuhe, Maske und Augenschutz. Erforderliche, aber nicht bereitgestellte Materialien: Persönliche Schutzausrüstung.“ Der Toxikologe Prof. Dr. Stefan Hockertz weist darauf hin, dass die in der Flüssigkeit detektierten Giftstoffe genotoxisch wirken. Das bedeutet, dass es keine Untergrenze gibt, die als für den Menschen unbedenklich eingestuft werden könnte. Vielmehr handelt es sich um Kontaktgifte, die schon mit dem ersten Molekül zu einer Schädigung der DNA führen können.

Initiative aus Österreich deckt weitere Ungereimtheiten auf

Die eingangs bereits erwähnten Zweifel an der generellen Zulassungsfähigkeit innerhalb der EU begründen die Experten insbesondere mit den fragwürdigen CE-Nummern auf den Verpackungen der Produkte. In der Regel durchlaufen derartige Produkte strenge, genormte Prüfprozeduren. Im vorliegenden Fall sei aber noch nicht geklärt, ob diese überhaupt geprüft worden sind oder ob die CE-Nummern „einfach nur angedruckt“ wurden. Die Initiatoren sind jedenfalls überzeugt: „An sich hätten die Produkte nach geltenden Regeln keine Prüfung bestehen dürfen. Erstens, weil nicht deklarierte Bestandteile enthalten sind. Zweitens, weil falsche Normen angegeben wurden.“ Es sei aber auch denkbar, dass die Prüfinstitutionen hintergangen worden sind, so dass auch hier bis zum Beweis des Gegenteils zunächst die Unschuldsvermutung gelte, wie die Experten betonen. Oder die chinesischen Hersteller haben sich des beliebten „CE-Tricks“ bedient. Diese Bezeichnung steht in der EU für „Communauté Européenne“ (Europäische Konformität). Zahlreiche Hersteller aus Asien drucken ein CE-Zeichen auf ihre Produkte, das dem EU-Siegel zum Verwechseln ähnelt – nur dass dieses CE hier für „China Export“ steht und darüber hinaus keinerlei Aussagekraft hat.

Aber nicht nur die Flüssigkeit enthält Giftstoffe. Sowohl die Plastikbox, die einem Schwangerschaftstest ähnelt, als auch die Teststäbchen enthalten nachweislich Giftstoffe, die im Gegensatz zu den Flüssigkeiten sogar ganz offiziell deklariert sind. In der Plastikbox sind Gold-Nanopartikel enthalten, die in Deutschland als Gefahrenstoffe in der Klasse leicht radioaktiver Stoffe geführt werden. Die Initiatoren führen dazu aus: „Sie führen zu Entzündungsprozessen der Lunge, schädigen nachweislich das Erbgut und wirken zelltoxisch.“ In Bezug auf die Teststäbchen gibt es Hinweise auf Rückstände von Etylenoxyd, das normalerweise als Desinfektionsmittel für OP-Instrumente zum Einsatz kommt. Die Experten warnen: „Auf Metall verdampfen die krebserregenden, erbgutschädigenden giftigen Gase schnell. Nachdem es sich aber um eine Art von Plastikwolle handelt, bleiben Rückstände zurück, welche sich die Testenden bei jedem Test in die Nasenschleimhaut drücken.“

Schließlich hält die Gruppierung noch fest, dass die Antigen-Schnelltests nicht nur auf SARS-CoV-2 anschlagen. Die Initiatoren nennen ein gutes Dutzend weiterer Viren und Bakterien, die zu einem positiven Testergebnis führen. Hierzu zählen unter anderem: Adenoviren, sonstige Coronaviren (neben SARS-CoV-2), Influenzaviren, MERS-CoV, Mumps, Tuberkulose oder Parainfluenza.

Umdenken in Österreich, Blindflug in Deutschland

Nur einen Tag vor der denkwürdigen Pressekonferenz in Wien – nur Zufall? – hat sich Peter Niedermoser zu Wort gemeldet. Der Präsident der Ärztekammer von Oberösterreich hat eingeräumt, dass das breite Testen in der Bevölkerung „nicht der richtige Weg“ war. Österreich sei zwar „Testweltmeister“ gewesen, zu einer Verbesserung der Situation habe dies jedoch nicht geführt. Als Privatmann lasse er sich deshalb nicht mehr testen, wie der Ärztechef erklärte. Bisher seien allein in Österreich mehr als zwei Milliarden Euro für öffentliche Tests ausgegeben worden, was längst nicht mehr zu rechtfertigen sei. „Weder hat sich die Wellenbewegung durch das Testen verändert, noch hatte die Vielzahl an Tests einen Einfluss auf die Todeszahlen“, begründet Niedermoser seinen Sinneswandel. Im Nachhinein sei man zwar immer klüger, umso wichtiger sei es aber, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, so das Fazit des Österreichers.

Mit der Lernfähigkeit ist das aber so eine Sache. Was in der Alpenrepublik offenbar sehr gut funktioniert, stellt für Deutschland nach wie vor eine unüberwindbare Hürde dar. Das Kultusministerium in Baden-Württemberg wandte sich am 8. September 2022 mit einem Schreiben an die Schulleitungen im Ländle, in welchem diese aufgefordert wurden, ihren Schülern und Lehrern Antigen-Schnelltests aus den Beständen der Kommunen zur Verfügung zu stellen. Mit anderen Worten: Die Ladenhüter sollen unters Volk gebracht werden, damit sich Schüler zu Hause „freiwillig“ testen können. Unserer Redaktion liegen zwei solcher Schreiben von Anfang dieser Woche vor, in denen sich die Schulleitungen direkt an die Eltern wenden und deren Kindern vier bis fünf Antigen-Schnelltests aus dem jeweiligen kommunalen Bestand in Aussicht stellen.

DAVID
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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