Von Kai Rebmann
Selbst für absolute Klassiker des deutschen Liedguts gibt es keinen Bestandsschutz und Rassismus – wenn auch nur vermeintlicher – verjährt nicht. Jedenfalls nicht beim öffentlich-rechtlichen Zwangsgebühren-TV in Deutschland. Diese Erfahrung musste erst vor wenigen Wochen Klaus Lages „1001 Nacht“ machen und das gilt ab sofort auch für „Aber bitte mit Sahne“ von Udo Jürgens. Da spielt es weder eine Rolle, dass die jetzt beanstandeten Lieder schon mehrere Jahrzehnte alt sind, noch dass die ironisch-satirischen Texte ein geradezu stilbildendes Merkmal für das Wirken der im Jahr 2014 verstorbenen Schlager-Legende waren. „Was weg muss, das muss weg!“, so die Devise beim ZDF.
Man ahnt schon, woran sich die Mainzer wohl gestört haben. Giovanni Zarrella gab in seiner gleichnamigen Show eine Interpretation von „Aber bitte mit Sahne“ zum Besten. Auf Geheiß des ZDF durfte folgende Zeile aber auf keinen Fall so stehenbleiben: „Sie pusten und prusten, fast geht nichts mehr rein. Nur ein Mohrenkopf höchstens, denn Ordnung muss sein.“ Stattdessen wurde das M-Wort durch den politisch weit weniger verdächtigen „Schokokuss“ ersetzt.
Woker Bauchklatscher der Mainzelmännchen
So weit, so woke und so vorhersehbar. Aber: Das ZDF hat beim Versuch, sich selbst links zu überholen, eine fulminante Bruchlandung hingelegt. Anstatt den kalorienreichen Klassiker im Kontext seiner Entstehungsgeschichte und weiterer Werke von Udo Jürgens aus jener Zeit (Mitte der 1970er-Jahre) einzuordnen, holte man auf dem Lerchenberg in Mainz eiligst die Rassismus-Keule aus dem Schrank.
Nur ein Jahr vorher sang der Österreicher in „Ein ehrenwertes Haus“ über eine Witwe, „die verhindert hat, dass hier ein Schwarzer einziehen kann.“ Mit feiner Ironie wird hier die Heuchelei der Nachbarn auf die Schippe genommen, die sich an der wilden Ehe eines mehr oder weniger jungen Paars störte, was vor knapp 50 Jahren tatsächlich noch etwas Anrüchiges hatte.
Von eben diesem Schlag scheinen auch Mathilde, Ottilie, Marie und Liliane zu sein. Um dieses Klatsch-und-Tratsch-Quartett geht es in „Aber bitte mit Sahne“. Es darf davon ausgegangen werden, dass das Wort „Mohrenkopf“ in dem Lied – und noch dazu an genau dieser Stelle – nicht rein zufällig steht. Denn: Es dürfte nur wenig Süßspeisen im Angebot einer Konditorei geben, die nur deshalb weg müssen, „damit alles seine Ordnung hat“, wie Udo Jürgens sinngemäß zu vermitteln versucht. Wer an dieser Stelle das Wort „Schokokuss“ einsetzt, der entleert den ganzen Satz seines Sinnes.
Rechtliche Grauzone
Dass diese Botschaft beim ZDF und den Heerscharen von durch Zwangsgebühren alimentierten Redakteuren nicht angekommen bzw. von diesen nicht verstanden wurde, darf kaum noch überraschen. Denn der vorauseilende Gehorsam gegenüber der Wokeness-Kultur gebietet es, jedes noch so verdächtig klingende Unwort schleunigst dem Rotstift anheimfallen zu lassen. Jede Sekunde, die man investieren könnte, um einmal darüber nachzudenken, was der Urheber eines solchen Textes damit eigentlich zum Ausdruck bringen will, gilt als Zeitverschwendung. Nicht auszudenken, wenn das Ganze am Ende sogar noch in eine gesellschaftliche Debatte über Sinn und Unsinn von woker Zensur münden würde.
Und auch etwaige rechtliche Bedenken gegen die Verletzung des Urheberrechts müssen hinter dem politisch korrekten Zeitgeist zurückstehen. Der Text zu „Aber bitte mit Sahne“ stammt aus der Feder von Eckart Hachfeld und Wolfgang Spahr. Das ZDF betont, dass sowohl Jonny und Jenny Jürgens, die Kinder des Sängers, als auch die Erben von Hachfeld grünes Licht für die Zensur gegeben hätten. Ganz so einfach scheint die Sache dann aber doch nicht zu sein.
In der „Weltwoche“ meldete sich mit Freddy Burger der langjährige Manager von Udo Jürgens zu Wort. „Produzierte Texte kann man ohne die Zustimmung von Autor, Komponist und Rechteinhaber nicht einfach umschreiben“, stellt der Schweizer klar. Den Ausführungen zufolge liegen die Rechte für „Aber bitte mit Sahne“ derzeit bei BMG Rights und dem von Burger geführten Aran-Verlag. Weder das ZDF noch Zarrella hätten im vorliegenden Fall eine Bewilligung eingeholt, so der ehemalige Jürgens-Manager.
Burger sprach aber dennoch von einem „rechtlichen Graubereich“, da es sich im juristischen Zweifelsfall um eine „spontane Improvisation“ gehandelt habe. Wie spontan dieses Umtexten erfolgte, sei einmal dahingestellt, urheberrechtlich relevant dürfte es indes erst nach einem eventuellen Wiederholungsfall werden.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog. Bild: Letzte GenerationMehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de