Abgeordnete entlarven sich mit Webseite für AfD-Verbot selbst CDU und Grüne arbeiten Hand in Hand gegen die Demokratie

„Gegen Hass und Hetze“ steht als Motto ganz groß neben dem offiziös wirkenden Bundesadler auf einer Webseite, mit der unter anderem fünf Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien in meinen Augen genau diesen Hass und diese Hetze betreiben. Ziel der Seite ist es, die AfD zu diffamieren – und vor allem auch zu verbieten.

Begründet wird dieses Anliegen, das demokratische Grundsätze mit Füßen tritt, in geradezu Orwellscher Manier mit dem Kampf für die Demokratie. Was nur dann Sinn macht, wenn man die von Rot-Grün pervertierte Definition von „Demokratie“ zugrunde legt, die heute leider vorherrschend ist und vom Gedanken her an die DDR erinnert – die sich ja auch demokratisch nannte. Wie einst die SED-Kommunisten unter Demokratie nur das verstanden, was ihnen ideologisch und machtpolitisch in den Kram passte, so tun das heute auch viele Rot-Grüne. Und Christdemokraten – die bei der antidemokratischen Initiative für ein AfD-Verbot ganz vorne und federführend mitwirken. In meinen Augen sind sie dabei „nützliche Idioten“ von Rot-Grün – wie Lenin einst seine westlichen Unterstützer nannte.

Hintergrund für die eingangs erwähnte Webseite unter dem Namen „afd-prüfen.de“ ist ein fraktionsübergreifender Verbots-Antrag gegen die AfD von einzelnen Abgeordneten der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken. Initiiert hat das Theater der CDU-Politiker und frühere Ostbeauftragte von Angela Merkels Bundesregierung Marco Wanderwitz.

Die Abgeordneten um Wanderwitz halten offenbar nur Menschen, die ähnlich denken wie sie selbst, für echte Demokraten. Die AfD sei keine Partei, die „ein bisschen rechts“ stehe, behaupten sie. Es handle sich, so ihre pauschale Unterstellung, um „Verfassungsfeinde“ und „Feinde unserer Demokratie“. Deshalb müsse die AfD auf Verfassungswidrigkeit geprüft werden.

Vor lauter rot-grünem Eifer wollen die Inquisitoren mit Bundestagsmandat um den CDU-Mann Wanderwitz offenbar nicht wahrnehmen, dass Parteiverbote in der Bundesrepublik sehr hohen Hürden unterliegen. Bis zum heutigen Tag gab es erst zwei solcher Verbote. Karlsruhe sprach sie gegen die nationalsozialistische Sozialistische Reichspartei (SRP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) aus.

Doch um die Realität scheinen sich die Verbots-Ideologen nicht sonderlich zu kümmern. Das zeigt eine der Antworten auf die „Häufigen Fragen“ („FAQs“) auf der Webseite. Ob der Antrag eine Mehrheit im Bundestag erreichen könne, fragen sie sich da selbst. Und geben folgende Antwort: „Selbstverständlich. Jeder Antrag, der in den Deutschen Bundestag eingebracht wird, hat die Chance auf eine Mehrheit.“

Wunschdenken und Ideologie, ja Utopie, ersetzen hier ein nüchternes Festhalten an den Tatsachen. „Sowohl Parlamentarier als auch Verfassungsrechtler sehen das Verfahren kritisch“, betont die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) – und zitiert den Verfassungsrechtler Boehme-Nessler, der ein Verfahren für „unklug“ hält. Er bezweifelt, dass die Partei die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllen würde.

Auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki ist skeptisch. „Im Moment würden wir da gnadenlos am Bundesverfassungsgericht scheitern,“ sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete und Jurist dem „Tagesspiegel“. Darüber hinaus meinte er, dass man „bei allem Ernst und bei aller Abscheu gegen AfD-Parolen“ zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen könne, ob die Partei die Demokratie auf aggressiv-kämpferische Weise beseitigen wolle. Genau das wäre aber ein zwingendes Kriterium für ein Verbot.

Welche „AfD-Parolen“ konkret bei ihm „Abscheu“ hervorrufen, führte Kubicki nicht aus.

„Das Schlimmste wäre, wenn eine Mehrheit im Deutschen Bundestag ein Verbotsverfahren erzwingen würde, dieses Verfahren dann aber vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde“, so der FDP-Politiker.

„Derlei Einschätzungen begegnet man auf der Website der Gruppe um Wanderwitz nicht“, stellt die NZZ süffisant fest: „Stattdessen heißt es, dass es ‚neben dem Urteil selbst‘ wichtig sei, dass eine ‚breite öffentliche Debatte‘ über die Ziele und Methoden der AfD stattfinde.“

In den FAQ werfen die Betreiber auch die Frage auf, ob die Prüfung der Verfassungskonformität einer Partei nicht undemokratisch sei. Ihre Antwort darauf: „Nein. Das Prüfverfahren… ist ein wichtiger Bestandteil der wehrhaften Demokratie.“ Das sei eine Lehre aus der deutschen Geschichte, da die NSDAP gezeigt habe, dass demokratisch gewählte Parteien nicht immer demokratische Ziele verfolgten.

Das ist an Perfidität kaum zu überbieten – ausgerechnet auf die NSDAP zu verweisen, um einen Anschlag auf die Demokratie in Form eines Verbotsverfahrens zu rechtfertigen.

Eine weitere Antwort, welche die Seiten-Betreiber in ihren FAQs geben, entlarvt ihr verqueres Demokratie-Verständnis. Auf die Frage, warum die anderen Parteien die AfD nicht politisch stellten, entgegnen sie, diese Auseinandersetzungen fänden bereits statt. Als Beispiel nennen sie dann die Änderung des Grundgesetzes, um das Bundesverfassungsgericht „vor verfassungswidrigen Parteien“ zu schützen und eine Verschärfung des Waffenrechts, um „den Zugang von Rechtsextremen zu erschweren“.

Sie scheinen nicht einmal zu kapieren, was man unter einer politischen Auseinandersetzung versteht, wenn sie als Beispiel für eine solche nicht etwa eine inhaltliche Debatte aufführen, sondern taktische Kniffe wie die Grundgesetzänderung und ein Schikanieren Andersdenkender durch das Waffengesetz. Was für eine Selbstentlarvung und Bloßstellung.

Doch es kommt noch dicker: Die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg würden zeigen, dass die bisherigen Bemühungen nicht ausreichten, schreiben die Verbotseiferer. Und zeigen damit, worum es ihnen wirklich geht – um die Sicherung ihrer Macht, die durch unbequeme Wahlergebnisse in Gefahr geraten ist.

Die NZZ legt denn auch wunderbar den Finger in die Wunde: „Warum sich Regierung und Opposition nicht intensiver mit den Themen befassen, mit denen die AfD ihre Anhänger überzeugt – insbesondere einer schärferen Migrationspolitik –, bleibt in den Fragen und Antworten allerdings außen vor.“

Weil es offenbar eben nur um Ideologie und Macht geht. Also darum, unliebsame Konkurrenz auszuschalten und dafür zu sorgen, dass die Themen, welche die Bürger umtreiben und die anderen Parteien sträflich vernachlässigen, weiter unter den Teppich gekehrt werden.

Sie haben nichts begriffen. Aber auch gar nichts.

„Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd“

sagt ein altes chinesisches Sprichwort. Bei uns ist es wohl eher ein guter Anwalt – und der kostet Geld. Augsburgs CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber hat mich gerade angezeigt, weil ich es gewagt habe, ihre Amtsführung zu kritisieren. Es geht um mehr als nur diesen Fall. Es geht um das Recht, Kritik an den Mächtigen zu üben, ohne kriminalisiert zu werden. Helfen Sie mir, dieses wichtige Recht zu verteidigen! Jeder Beitrag – ob groß oder klein – macht einen Unterschied. Zusammen können wir dafür sorgen, dass unabhängiger Journalismus stark bleibt und nicht verstummt. Unterstützen Sie meine Arbeit:

1000 Dank!

Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre:

Über diesen Link

Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71 oder BE43 9672 1582 8501

BITCOIN-Empfängerschlüssel auf Anfrage

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

Meine neuesten Videos und Livestreams

Der Putsch gegen demokratische Prinzipien (und die AfD) im Thüringer Landtag – für Sie dechiffriert

Manipulationen zahlen sich aus: SPD wächst in Brandenburg stark. CDU sichert Weiterbestand der Ampel

Bild: Corinna Haselmayer/Shutterstock

Mehr zum Thema auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert