AfD-Politiker erneut im Visier der Staatsanwaltschaft EXKLUSIV: „Wir sollten aufhören, überall Hitlergrüße sehen zu wollen“

Von Kai Rebmann

Petr Bystron und der Hitlergruß. Schon im vergangenen Jahr hat die Staatsanwaltschaft München dafür gesorgt, dass sich ein Zusammenhang zwischen dem AfD-Politiker und dem verbotenen Nazi-Symbol im Gedächtnis politisch interessierter Beobachter verfestigt hat. Dass zunächst das Amtsgericht und in zweiter Instanz auch das Landgericht München den Erlass eines Strafbefehls abgelehnt haben, ändert daran nur sehr wenig bis nichts – irgendwas bleibt bekanntlich immer hängen.

Trotz dieser schallenden Ohrfeige unternahm kurz darauf die Staatsanwaltschaft Berlin einen neuen Anlauf, um den AfD-Bundestagsabgeordneten doch noch irgendwie des „Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation“ gemäß Paragraf 86a StGB überführen zu können. Konkret geht es um diese Collage, die Bystron damals zur Abberufung von Ukraine-Botschafter Andrij Melnyk auf Twitter veröffentlicht hat.

Quelle: TeamBystron

Während die Ermittler zu der Überzeugung gelangen, dass in den meisten Fällen kein Hitlergruß – weder ein direkter noch ein „zum Verwechseln ähnlicher“ (Paragraf 86a Absatz 2 Satz 2 StGB) – zu sehen ist, gelangt die Staatsanwaltschaft in zwei Fällen teilweise zu einer anderen Einschätzung.

In einem Elaborat vom 7. November 2022 (liegt reitschuster.de vor) heißt es: „Zumindest die Bildausschnitte von Angela Merkel sowie der Frau in dem beigen Jackett (Bettina Wulff) erfüllen den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation […] Insoweit wird ein Kennzeichen verwendet, das dem sog. ‚Hitlergruß‘ zum Verwechseln ähnlich ist.“

 

Die wahre Geschichte. Jetzt vorbestellen – bevor das Buch verboten wird!

Mit anderen Worten: Ein Hitlergruß kann nur verwendet bzw. auf Bildern dargestellt werden, wenn ein solcher entweder direkt gezeigt wird oder eben eine Geste, die diesem „zum Verwechseln ähnlich“ ist. Das soll bei den Bildern von Angela Merkel und Bettina Wulff der Fall sein, zumindest beurteilt die Staatsanwaltschaft Berlin das so.

Was hinter dem ‚Anfangsverdacht‘ stecken könnte

Gleichzeitig betonen die Ermittler aber, dass auf dem Bild von Angela Merkel, bei dem die Staatsanwaltschaft von einer durch Dritte vorgenommenen Montage ausgeht, kein Hitlergruß zu sehen ist: „Auf dem Bildausschnitt von Angela Merkel hält diese (vermeintlich) den rechten Arm mit ausgestreckter Hand und Fingern nach oben gestreckt. Allein der abgespreizte Daumen stellt eine leichte Abweichung von der NS-Grußform dar.“

Wie kann ein Hitlergruß auf einer Foto-Collage wiedergegeben werden, wenn dieser auf dem betreffenden Bild gar nicht gezeigt wird? Offenkundig behilft sich die Staatsanwaltschaft also damit, dass sie die Geste für „zum Verwechseln ähnlich“ hält. Da es sich hierbei um eine rein subjektive Einschätzung handelt – die der Staatsanwaltschaft – kann diese zunächst auch nicht von vorneherein widerlegt werden.

Ein nicht minder schwammiges Instrument ist jenes des sogenannten „Anfangsverdachts“. Dieser ist einerseits zwingend erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten kann. Andererseits sind die daran gestellten Anforderungen so niedrigschwellig, dass sie keine echte Hürde darstellen, um einen womöglich übereifrigen Ermittler in seinem wie auch immer motivierten Tatendrang zu bremsen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schreibt dazu: „An die Annahme des Anfangsverdachts dürfen dabei keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden, weil die Erforschung des Sachverhalts gerade die Aufgabe des Ermittlungsverfahrens ist. So braucht der Anfangsverdacht weder dringend noch hinreichend zu sein.“ Am 7. September 2023 hat der Bundestag der Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers schließlich zugestimmt und damit den Weg für die Durchführung des Verfahrens freigemacht.

Petr Bystron bezeichnet die Vorwürfe als abwegig und erläutert: „Diese Twitter-Kachel war eigentlich nur eine Reaktion auf die ohnehin absurde Verfolgung meiner Person wegen eines angeblichen Hitlergrußes.“ Der AfD-Abgeordnete bezieht sich hierbei auf das im vergangenen Jahr von der Staatsanwaltschaft München betriebene Verfahren. Bystron betont zudem, dass er mit Melnyk auf inhaltlicher Ebene zwar „immer scharf gefochten“, ansonsten aber keinen „Beef mit ihm persönlich“ gehabt habe.

Björn Höcke darf nicht ‚Alles für Deutschland‘ sagen – andere aber schon…

In dieses Strickmuster der – manche würden sagen „willkürlichen“ – Strafverfolgung von AfD-Politikern oder sonst irgendwie unliebsamen Zeitgenossen passt auch das von der Staatsanwaltschaft Halle angestrengte Verfahren gegen Björn Höcke. Dem AfD-Landeschef von Thüringen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Veranstaltung seiner Partei verbotenes NS-Vokabular verwendet zu haben. Konkret geht es dabei um den Halbsatz „Alles für Deutschland“.

Das Landgericht Halle teilte hierzu in der vergangenen Woche mit, dass es die entsprechende Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zulässt. Es geht also um denselben Paragrafen gegen den auch Petr Bystron verstoßen haben soll und einmal mehr soll die AfD als Ganzes offenbar in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt werden.

Denn: Von einer Anklage, oder auch nur einer Anzeige, gegen Stefan Kuzmany oder die Chefredaktion des „Spiegel“ ist bislang nichts bekannt geworden. Am 8. September 2023 wurde in dem Magazin eine Kolumne des vorgenannten Kollegen veröffentlicht – unter der Überschrift: „Alles für Deutschland“!

Inhaltlich ging es um das etwas verzweifelt wirkende Angebot eines „Deutschland-Paktes“, mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gemeinsam mit der Union Mehrheiten generieren will, die er innerhalb seiner eigenen Bundesregierung anscheinend nicht mehr organisiert bekommt.

Besonders dreist: Am 13. September 2023 berichtete auch der „Spiegel“ über die Zulassung der Anklage gegen Björn Höcke – ohne den eigenen Fauxpas auch nur mit einer Silbe zu erwähnen. Und das, obwohl die umstrittene Überschrift inzwischen angepasst wurde, zumindest in der Online-Version. Als Print-Edition ist die Kuzmany-Kolumne mitsamt der Überschrift „Alles für Deutschland“ hingegen als unveränderliches Dokument in die mediale Zeitgeschichte eingegangen.

Ebenfalls wichtig: Die Strafbarkeit der Verwendung dieser Parole setzt das Wissen des Sagers um deren Herkunft und Bedeutung voraus. Weshalb die Staatsanwaltschaft im Fall Björn Höcke genau von diesem Umstand ausgeht, beim „Spiegel“ – einem der größten Nachrichtenmagazine dieses Landes mit einer entsprechenden Redaktion im Hintergrund – aber nicht, wird wohl das Geheimnis der Behörden bleiben. Dabei ist gerade das nachträgliche Anpassen der ursprünglich gewählten Überschrift ein klares Indiz dafür, dass man beim „Spiegel“ sehr wohl um Herkunft und Bedeutung dieser Parole wusste bzw. weiß.

Fazit: „Alles für Deutschland“ darf grundsätzlich gesagt und gefordert werden – nur halt nicht von jedem…

Unter Beschuss – aber umso wichtiger ist Ihre Unterstützung!  

„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktive dabei: die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“ – ohne einen einzigen Beleg zu benennen, und in einem Beitrag voller Lügen. Springer-Journalist Gabor Steingardt verleumdete mich im „Focus“, für den ich 16 Jahre lang arbeitete, als „Mitglied einer Armee von Zinn­soldaten“ und einer „medialen Kampf­maschine“ der AfD. Auf Initiative des „Westdeutschen Rundfunks“ wurde ich sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Wehrt man sich juristisch, bleibt man auf den Kosten in der Regel selbst sitzen. Umso wichtiger ist Ihre Unterstützung. Auch moralisch. Sie spornt an, weiter zu machen, und nicht aufzugeben. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie mir mit Ihrem Beitrag meine Arbeit ermöglichen – ohne Zwangsgebühren und Steuergelder.
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

Meine aktuellen Videos

EXKLUSIV: (Nicht-)Impfarzt Habig kommt nach 16 Monaten aus Knast frei. Wie es zur überraschenden Wende kam.


Das organisierte, alltägliche Chaos: Der Münchner Flughafen – (m)ein Bermuda-Dreieck für Gepäck.

Weil er aus Verzweiflung über Corona-Maßnahmen auf Staat schimpfte: 1500 Euro Strafe für Studenten.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot YouTube-Video WELT Netzreporter

Mehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert