Alte Waffenrechtsverschärfung im neuen Gewand Unbescholtene Bürger im Visier der Innenministerin – mal wieder

Ein Gastbeitrag von einem Sportschützen, der anonym bleiben möchte

Vielleicht erinnern Sie sich noch an die geplante Waffenrechtsverschärfung vor einem Jahr (siehe hier), die aus der Melange „Rollator-Putsch“ und dem laxen Umgang meist migrantischer Jugendlicher mit Schreckschusswaffen an Silvester zusammengestellt wurde. Offensichtlich war dieser Versuch damals nicht überzeugend, weswegen die geplante Verschärfung wieder in den Schubladen des Innenministeriums verschwand. Nun ist sie wieder da – mit dem allgemeinen Vorwurf „Rechtsextremismus“. Man hofft einerseits auf die Vergesslichkeit der Bürger und andererseits darauf, dass ja natürlich jeder aufrechte Bürger dieses Landes dafür sein muss, „Rechtsextremisten“ zu entwaffnen.

Der sogenannte Anscheinswaffenparagraph soll in ähnlicher Form wiederbelebt werden, der ein Verbot „Kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Schusswaffen“ vorsieht. Nur kurz zur Wiederholung: Das Verbot würde einerseits Halbautomaten/Selbstladegewehre betreffen, die bis 2003 durch den Anscheinswaffenparagraphen verboten waren. Dieses Gesetz wurde aufgehoben, da trotz des bürokratischen Aufwands kein messbarer Sicherheitsgewinn festgestellt wurde. Seit der Aufhebung konnten keine nennenswerten Straftaten durch solche Schusswaffen festgestellt werden. Andererseits betrifft das geplante Verbot bei erweiterter Interpretierung von „halbautomatischen Schusswaffen“ auch Pistolen, da zum Beispiel eine zivile H&K Pistole 1:1 einer P8 der Bundeswehr entspricht, man diese also auch als eine „kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffe“ sehen könnte. Das Verbot würde die vollständige Enteignung ohne Anspruch auf Entschädigung bedeuten.

Bis 2015 fand eine differenzierte, kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen statt, die dann ohne offizielle Begründung eingestellt wurde. Die letzten Zahlen des BKA, die erfasst wurden, zeigen für 2014, dass lediglich bei 0,2 Prozent aller Straftaten Schusswaffen involviert waren. Insgesamt wurden an 443 Tatorten Waffen sichergestellt, von denen drei Viertel auf erlaubnisfreie Waffen (bspw. Schreckschusswaffen) entfielen und ein Viertel erlaubnispflichtige Waffen waren (zum Beispiel eine Pistole im Kaliber 9 mm Parabellum). Lediglich ganze fünf der erlaubnispflichtigen Waffen an den 443 Tatorten waren in legalem Besitz, dabei ist nicht bekannt, wie viele davon Halbautomaten waren. Anders ausgedrückt: 98,9 Prozent aller sichergestellten „scharfen“ Schusswaffen waren illegaler Natur. Die letzten verfügbaren Zahlen sind mittlerweile 10 Jahre alt und es ist davon auszugehen, dass die Tendenz eher weiter zu illegalen Schusswaffen tendiert (z. B. aufgrund zunehmender Clankriminalität). Ohne eine vorherige Wiedereinführung der Erhebung und Unterscheidung zwischen Straftaten mit illegalen und legalen Schusswaffen sollte eine Waffenrechtsverschärfung vollkommen indiskutabel sein, da überhaupt keine Datengrundlage vorliegt. Eine Wirksamkeit der geplanten Waffenrechtsverschärfung könnte ohne vorher erhobene Zahlen überhaupt nicht festgestellt werden. Auf Basis der Zahlen aus 2014 ist es zudem fraglich, ob eine Verschärfung auch nur eine einzige Straftat verhindern wird.

Wozu das Ganze dann?

Im vorherigen Absatz wurde klar, dass die geplante Verschärfung nicht in der Lage sein wird, eine einzige Straftat zusätzlich zu verhindern. Es gibt aber einen neuen Passus in der neuen Verschärfung, Zitat „Die Verschärfung des Waffenrechts ist ein entscheidender Baustein zur Entwaffnung von Extremisten“, heißt es in dem Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus. Interessant dabei ist, dass es seit 2020 bei jeder neuen waffenrechtlichen Erlaubnis eine Abfrage beim Verfassungsschutz gibt. Darüber hinaus findet in regelmäßigen Abständen eine solche Abfrage statt, spätestens bei jeder Verlängerung von Dokumenten. Das heißt heute schon kann der Verfassungsschutz der Waffenbehörde mitteilen, dass es sich bei dem Antragsteller um einen Extremisten handelt und folglich die waffenrechtliche Erlaubnis verweigern oder entziehen. Solange der Verfassungsschutz kein grünes Licht gibt, kann man keine neue Waffe in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen, also auch keine neue Waffe kaufen. Es ist nicht ungewöhnlich, über 8 Monate auf eine solche Verfassungsschutzabfrage zu warten.

Stöbert man weiter in der geplanten Verschärfung, dann kommt man auf des Pudels Kern: „… dass auch die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als ‚bloßer‘ Verdachtsfall geführt wird, bereits zuverlässigkeitsschädlich sein und damit zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann.“ Und damit wissen wir auch, warum die Waffenrechtsverschärfung in dem Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus versteckt ist: Es geht ganz klar um die Entwaffnung der AfD-Mitglieder bzw. die Einschüchterung deren Wählerschaft, da die gesamte AfD inklusive der Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft ist. In letzter Zeit wurde versucht, an AfD-Politikern ein Exempel zu statuieren und ihnen aufgrund der bloßen Parteizugehörigkeit über die Aberkennung der Zuverlässigkeit die waffenrechtliche Erlaubnis und damit die Waffen zu entziehen. Da sich ein Politiker durchaus juristisch wehren kann, was er auch erfolgreich tat, befinden sich nun deren Mitglieder im Visier. Viele Waffenbesitzer scheuen sich mittlerweile, der AfD als Mitglied beizutreten, da sie sich den Ärger mit den Waffenbehörden sparen wollen und einfach nur ihrem Hobby nachgehen wollen.

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An dieser Stelle möchte ich zwei Gedankenexperimente durchführen. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass autoritäre Staaten (Nationalsozialismus, Kommunismus) als Vorbereitung zur Machtergreifung immer die zivilen Waffen einziehen, um im Voraus jeglichen möglichen Widerstand zu unterbinden. Natürlich wäre es politisch unklug, dies in einem „Hau-Ruck-Verfahren“ durchzuführen und alle Waffen komplett zu verbieten, sondern man entnimmt zunächst eine Teilmenge (nur die Halbautomaten/Pistolen) einer weiteren Teilmenge (AfD-Mitglieder/ und -Politiker) und lässt die übrig gebliebenen Gruppen sich nach Hegel (teile und herrsche) gegenseitig politisch zerfleischen. Im Anschluss nimmt man dann diejenigen ins Visier, die den Staat delegitimieren, also Kritik an weiteren Verschärfungen üben und im Anschluss verbietet man die restlichen Waffen. Da die Anzahl der übriggebliebenen Waffenbesitzer überschaubar sein wird, ist mit keinerlei Gegenrede, geschweige denn (juristischen) Gegenwehr, zu rechnen.

Als zweites Gedankenexperiment möchte ich die Worte meines Lehrers zitieren: „Wählen Sie die Partei, die am ehesten Ihre Interessen vertritt und die für Sie das geringste Übel ist! Aber gehen Sie auf jeden Fall wählen!“ Denken wir einmal darüber nach, welche Partei gemäß Parteiprogramm überhaupt die Interessen eines Waffenbesitzers vertritt und zumindest das Waffenrecht nicht plant zu verschärfen: Das wären CDU/CSU, die FDP und die AfD. Die FDP ist als Umfallerpartei bekannt, wird höchstwahrscheinlich im nächsten Bundestag nicht vertreten sein und trägt gerade in der Ampel die geplante Verschärfung mit. Die CDU/CSU strebt offen an, mit den Grünen zu koalieren, die für ihre Abneigung gegenüber Waffenbesitzern bekannt sind und eine noch extremere Verschärfung befürworten. Was bleibt, ist also die AfD … Nach dieser Feststellung musste ich zuerst vor die Tür und mich mithilfe von Nikotin beruhigen.

Wäre es daher nicht logisch, dass Waffenbesitzer sich für die AfD engagieren? Ist es daher nicht folgerichtig, dass Frau Faeser das Waffengesetz jetzt so verändern will, dass eine bloße Mitgliedschaft in dieser Partei ausreicht, um sofort alle waffenrechtlichen Erlaubnisse zu verlieren? Würde das nicht massenweise präventive Parteiaustritte und damit die gewollte Schwächung der AfD bedeuten? „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, Umfragewerte der AfD zu senken“, sagte der Präsident des Verfassungsschutzes, Herr Haldenwang. Stimmt: Frau Faeser flankiert das Ganze nochmal mithilfe der Waffenrechtsverschärfung, die keinerlei Straftaten verhindern wird, aber Halbautomaten und Pistolen verbieten wird, Mitglieder aus einer demokratisch legitimierten, wenn auch unappetitlichen Partei, treiben wird und einen unendlichen bürokratischen Aufwand für die Waffenbehörden bedeutet.

Apropos bürokratischer Aufwand

Die Frage nach dem Personal stellt sich zwangsläufig, denn wer schreibt die Waffenbesitzer an? Wer hält nach, wo sich die neuerdings illegalen Waffen befinden? Wie viele SEK-Einsätze finden zur Enteignung der Waffen statt? Was macht das mit Menschen, die durch einen Federstrich von Freunden zu Feinden wurden, da sie sich vom Schießstand kennen? Viele SEKs trainieren mittlerweile auf zivilen Schießständen neben den zivilen Waffenbesitzern, da Polizeischießstätten zu kostspielig waren und von der Politik geschlossen wurden. Spielen die 1 Millionen Waffenbesitzer, das abhängige Handwerk, die Händler, die Hersteller, die Vereine, die Veranstalter von Wettkämpfen denn gar keine Rolle mehr? Ist die AfD wirklich die einzige Partei, die sich für diesen Personenkreis interessiert? Ernsthaft?

Und zu guter Letzt als Beispiel bezüglich der Bürokratie: Der Waffenbesitzer muss einen Umzug innerhalb von 14 Tagen anzeigen, ansonsten macht er sich strafbar. Es ist keine Seltenheit, dass man aufgrund der jetzt schon überlasteten Behörden über ein halbes Jahr auf die Adressänderung wartet. Bedeutet: Man ist bei der alten Behörde abgemeldet, bei der neuen aber noch nicht im System, heißt also, man kann keine Waffen kaufen/verkaufen, Dokumente verlängern, oder Ähnliches. Gleichzeitig befindet man sich außerhalb einer jeden Kontrolle durch die Behörden und fällt durch jegliche Raster. Nur gut, dass es so viele rechtstreue Waffenbesitzer in diesem Land gibt.

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Der Autor ist Schütze, arbeitet bei einem bekannten deutschen Großkonzern in verantwortlicher Position und ist uns namentlich bekannt.

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