Unbescholtene Bürger im Visier der Innenministerin Erneute Waffenrechtsverschärfung in Planung

Ein Gastbeitrag

Nach dem versuchten Rollator-Putsch und dem laxen Umgang meist migrantischer Jugendlicher mit Schreckschusswaffen an Silvester, wird der alte Braukessel der Waffenrechtsverschärfung wieder hervorgeholt. Aktionismus soll am Ende dem Bürger vorgegaukelt werden, mit den Zutaten „Reichbürger“, „Waffen“ und „Angriffe auf Polizeibeamte“. Das diese Dinge jedoch absolut nichts miteinander zu tun haben, weiß der gemeine, Mainstream-Medien konsumierende Bürger leider nicht. Die Meisten können sich gar nicht vorstellen, dass es so etwas wie zivilen Waffenbesitz in Deutschland überhaupt gibt, geschweige denn kennen sie einen Waffenbesitzer persönlich. Selbst Schießstätten von Polizei-Spezialkräften werden geschlossen, da diese die Anwohner stören. Viele Polizisten trainieren daher auf zivilen Schießständen, solange es nicht durch den Dienstherren verboten wurde (wie in Berlin zum Beispiel).

Die geplante Waffenrechtsverschärfung

Nancy Faeser möchte also das bereits jetzt restriktivste Waffenrecht der Welt noch weiter verschärfen. Konkret geht es um das Verbot „kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Schusswaffen“, die Einführung eines kleinen Waffenscheines für den Kauf einer Schreckschusswaffe, oder einer Armbrust, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und die verpflichtende Abfrage bei Gesundheitsämtern.

Besuchen Sie den Shop!

All diese Schritte sind unnötig und in sich unlogisch (siehe Erläuterungen unten). Als letzte Hürde, um einem Bürger das Privileg des zivilen Waffenbesitzes zu verweigern, gibt es bereits heute die Zuverlässigkeit. Dies ist ein bewusst schwammiger Begriff, denn unzuverlässig kann man bereits sein, wenn man über eine rote Ampel geht. Das Argument ist einfach: Wer nicht einmal so einfache Regeln, wie im Straßenverkehr befolgt, der wird auch die Regeln im Waffenrecht nicht achten. Flankierend kommt die „Delegitimierung des Staates“ hinzu, was mittlerweile berechtigte Regierungs-Kritik kriminalisiert. Wer hier 1 und 1 zusammenzählt kann sich leicht vorstellen, dass wer den Staat „delegitimiert“, vermutlich auch automatisch ungeeignet ist für den Waffenbesitz. Und so schnell kann man ganze Bevölkerungsgruppen zum Schweigen bringen, denn niemand lässt sich das so schwer erarbeitete Privileg des Waffenbesitzes gerne wegnehmen.

Mittel gegen schwarze Schafe

Der Staat besitzt jetzt schon das Rüstzeug, um schwarzen Schafen den zivilen Waffenbesitz zu verbieten bzw. bereits genehmigte Waffen einzuziehen. Wie aber häufig in Deutschland liegt ein Verwaltungs- und Vollzugsdefizit vor, was seinesgleichen sucht. Wer also wirklich daran interessiert wäre, die Sicherheit in Bezug zu zivilen Waffen zu verbessern, der sollte sich auf eine bessere Personalpolitik bei den Behörden konzentrieren und dafür sorgen, dass die bereits eingeführten, digitalen Systeme auch ordnungsgemäß funktionieren.

Warum also die Waffenrechtsverschärfung?

Für jeden Waffenbesitzer ist diese Taktik schon mehr als ermüdend: Nach einer Tat, die im entferntesten Sinne mit Waffen zu tun hat, wird eine Waffenrechtsverschärfung angekündigt, um Aktionismus zu simulieren. Der Sicherheit dient es zwar überhaupt nicht, bedient aber den grundsätzlichen Reflex der links-grünen Blase: Waffen sind böse und nur jemand mit minderwertigem Ego braucht überhaupt so etwas. Neben dem Aktionismus geht es hier also auch um Wählerfang.

Abschließend habe ich aber auch die Vermutung, dass es schlichtweg Angst der Innenministerin vor den Waffenbesitzern ist: Diese sind verpflichtet häufiger mit ihren Waffen zu trainieren, als der durchschnittliche Polizist. Diesem kann man das nicht vorwerfen, da die Behörden aufgrund der Munitionskosten die Schießtrainings minimierten und generell der Schusswaffeneinsatz bei der Polizei nahezu verboten ist (Stichwort: Deeskalations-Strategie). Also vielleicht denkt man wirklich nach dem versuchten Rollator-Putsch, dass Waffenbesitzer gegenüber solchen Gestalten anschlussfähig wären. Das ist aber eine typische Fehlannahme linker Politik, sie lautet: Alles rechts der SPD ist gleich rechts = rechtsradikal = rechtsextrem = Nazi = Faschisten-Aufstand.

Dass diese 1 Mio. Waffenbesitzer aber regelmäßig vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden und daher die rechtstreuesten Bürger überhaupt sein müssen, um ihr Privileg zu behalten, wird leider ausgeblendet. Auch das viele Waffenbesitzer zusammen mit Polizisten auf Schießstätten trainieren und daher niemals das Gewaltmonopol infrage stellen würden, geschweige denn auf ihre Freunde vom Schießstand schießen würden, wird leider auch ausgeblendet. Ich kann sie also alle beruhigen, sowohl Bürger, als auch die Innenministerin: Waffenbesitzer sind die rechtstreuesten Bürger dieses Landes und wir dulden potentielle Straftäter noch viel weniger in unseren Reihen, als es der Durchschnitts-Bürger tun würde. Warum? Weil wir als Waffenbesitzer sowieso schon unter dem argwöhnischen Mikroskop der Gesellschaft stehen und jeder kleinste Fehltritt sofort medial großzügig aufgeblasen wird und wieder zu einer Waffenrechtsverschärfung führen würde, wie im aktuellen Beispiel.

Wollen Sie auch weiterhin Artikel wie diesen lesen? Dann kommt es auf Ihre (Mit-)Hilfe an!
Aktuell ist (wieder) eine Unterstützung via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

Mein aktuelles Video:

Dechiffriert: „Wir haben noch viel vor“ – Lauterbach droht in Davos mit „Zeitalter der Pandemien“.

YouTube player

 

Detaillierte Erläuterung, warum die neuen Vorschläge ins Leere laufen:

Das Verbot „Kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Schusswaffen“ würde Halbautomaten/Selbstladegewehre betreffen. Diese waren lange Jahre durch den Anscheinswaffenparagraphen verboten, seitdem dieser aufgehoben wurde, konnten keine nennenswerten Straftaten durch solche Schusswaffen festgestellt werden. Bei erweiterter Interpretierung von „halbautomatischen Schusswaffen“ könnte der neue Entwurf auch Pistolen verbieten, da z.B. eine zivile H&K USP eins zu eins einer P8 der Bundeswehr entspricht, man diese also auch als eine „kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffe“ sehen könnte. Bei den meisten Straftaten mit Schusswaffen, werden illegale Schusswaffen eingesetzt, die mittlerweile in einschlägigen Ghetto-Siedlungen für jeden erhältlich sind, der genügend Dummheit und kriminelle Energie besitzt. Leider kann ich dieses Argument nicht mit Zahlen untermauern, da in Deutschland Schusswaffendelikte bewusst nicht nach illegalen und legalen Schusswaffen unterschieden werden.

Die Einführung des kleinen Waffenscheines für den Erwerb von Schreckschusswaffen und Armbrüsten ist mindestens genauso unnötig. Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben werden, dürfen aber nur auf dem privaten Grundstück eingesetzt werden. Möchte jemand diese Waffen außerhalb seiner 4 Wände mitnehmen, muss ein kleiner Waffenschein beantragt werden, da es ohne diesen das illegale Führen einer Schusswaffe darstellt. Dennoch laufe ich nach Silvester in meiner ehemaligen Heimatstadt durch Berge von verschossener Schreckschussmunition am Straßenrand, teilweise finde ich sogar Patronen-Hülsen einer 9 mm Pistole (also einer scharfen Schusswaffe). Vermutlich kommt in Deutschland das „celebratory fire“ als Kulturbereicherung auch in Mode. Für diejenigen unter uns, die das nicht kennen: „celebratory fire“ beschreibt das sorglose in-die-Luft-schießen von scharfer Munition als Ausdruck der Freude. Welche Auswirkungen das in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland früher oder später haben wird, überlasse ich Ihrer Phantasie.

Eine MPU ist bereits jetzt für den Erwerb von Schusswaffen vonnöten, solange man unter 25 Jahren ist, oder wenn die Behörde die psychologische Eignung in Frage stellt. Die Abfrage beim Gesundheitsamt kann jetzt schon erfolgen, wenn dies benötigt wird. Generell gilt, dass zivile Schusswaffenbesitzer niemals in psychologischer Behandlung sein dürften und auch niemals Psychopharmaka verschrieben haben dürften. Damit ist auch dies als reiner Aktionismus entlarvt, da bei Verdachtsmomenten die Behörden jetzt schon Krankenkassendaten abfragen dürfen.

Bevor man überhaupt über den Kauf einer Waffe nachdenken kann, muss man vorher einige Hürden nehmen. An dieser Stelle nur kurz: Sportschützen müssen vorher 1 Jahr regelmäßig in einem anerkannten Schießsportverein tätig sein plus einer Waffensachkundeprüfung durch die Behörde, Jäger müssen vorher eine behördliche Jagdprüfung absolvieren mit entsprechend vorausgehender Jagdausbildung (das sogenannte „grüne Abitur“). In beiden Fällen können die Ausbilder, oder auch die Behörden, bei bedenklichen Verhalten den zivilen Waffenbesitz dennoch verweigern. Dies habe ich sowohl als Sportschütze, als auch als Jäger, bei anderen erlebt und in beiden Fällen kam der Vorstoß nicht von den Behörden, sondern von den Ausbildern. Diejenigen Personen waren trotz erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Prüfung in ihrer geistigen Reife einfach nicht fähig mit Waffen umzugehen und erhielten glücklicherweise einen Sperrvermerk. Das System funktioniert also an dieser Stelle, da keiner, weder Vereine, noch Ausbilder, noch Jagdverbände, zukünftige Straftäter in seinen Reihen haben möchte, da dies ein schlechtes Licht auf den ganzen Verein/Verband wirft.

Zusätzlich zu den Hürden für den ersten Waffenbesitz gibt es weitere Stolpersteine: Das Privileg des Waffenbesitzes muss regelmäßig erneuert werden. Als Sportschütze müssen sie pro Waffengattung (Kurzwaffe/Langwaffe) mindestens 6 Mal im Jahr trainieren und dies auch der Behörde nachweisen. Besitzt man beide Waffengattungen, muss man also 12 Mal im Jahr trainieren. In regelmäßigen Abständen findet eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz statt. Sie hören richtig: Jeder Sportschütze und Jäger lässt sich regelmäßig vom Verfassungsschutz durchleuchten und bezahlt den Staat für seine eigene Überwachung. Die meisten Dokumente sind für 3 Jahre ausgestellt, sodass spätestens bei jeder Verlängerung die Behörden die Möglichkeit hätten genauer hinzusehen und bei Bedarf einzugreifen. Die Behörde hat auch jederzeit die Möglichkeit verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Bei jedem Fehltritt, der strafrechtliche Konsequenzen hat, darf die Behörde sowieso eingreifen und sofort die Waffen einziehen. Da jeder Verstoß gegen das Waffenrecht meist eine Straftat darstellt, kann man schneller seine Waffen verlieren, als man Waffe sagen kann.

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Der Autor ist Schütze, arbeitet bei einem bekannten deutschen Großkonzern in verantwortlicher Position und ist uns namentlich bekannt.

Bild: Shutterstock

mehr zum Thema auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert