„Illegal? Legal? Und doch egal!“ Das scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die Parteien zu agieren, die schon länger da sind. Jetzt ist die nächste Behörde vorgeprescht – die in Sachsen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl dort im nächsten Jahr preschte der sächsische Verfassungsschutz vor und erklärte die AfD für „gesichert rechtsextrem“.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, und damit auch die faire politische Konkurrenz, diffamiert die größte Oppositionspartei im Freistaat und schützt damit die Regierung, der sie unterstellt ist. Das ist eine völlige Pervertierung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. In Deutschland wiegt dies besonders. Denn als Lektion aus der Geschichte galt es früher als heilig, dass sich ein Geheimdienst nie wieder in die politische Konkurrenz einmischen darf.
„Illegal? Legal? Und doch egal!“ Dass ich dem Dresdner Verfassungsschutz dieses Motto unterstelle, begründe ich auch damit, dass erst im August das Verwaltungsgericht Gera eine politische Bombe gezündet hat. Die Dauerbehauptung des stramm rot-grünen Thüringer Verfassungsschutz-Chefs Stephan Kramer, die AfD in Thüringen sei „gesichert rechtsextrem“, ist nach Ansicht des Gerichts nämlich juristisch nicht zu halten. Konkreter Anlass für die vorläufige Entscheidung war die Klage eines Sportschützen und AfD-Mitglieds, dem das Innenministerium in Erfurt seinen Waffenschein entzog, mit der Begründung, er sei Mitglied in einer „erwiesen rechtsextremistischen“ Partei. Deswegen gebe es „Zweifel hinsichtlich einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“. Im Eilverfahren gab das Gericht dem Kläger recht, das Ministerium muss dem AfD-Mitglied den Waffenschein zurückgeben.
Das Ministerium hatte sich lediglich auf den Landesverfassungsschutzbericht und einen internen Vermerk berufen, der nach Ansicht des Klägers zu „dünn“ war. Und in der Tat: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass beide Schriftstücke „weder für sich noch bei zusammenfassender Würdigung den dafür erforderlichen Grad an Erkenntnisgewißheit“ liefern, wie die „Junge Freiheit“ schreibt: „Gemeint ist die fehlende Gewißheit, daß es sich bei der Thüringer AfD und auch dem Kläger um erwiesene Rechtsextremisten handelt.“
Nach Ansicht des Gerichts bedürfe es für eine so weitgehende Beurteilung und Bescheinigung „der Absicherung durch eine eingehende und ausführliche Analyse der entsprechenden programmatischen Aussagen der Partei sowie der Aussagen einer ausreichenden Vielzahl von Funktionären, Mitgliedern oder sonstiger Personen, die der Partei zugerechnet werden können und aus denen eine systematische Verletzung und Missachtung der im Thüringer Verfassungsschutzgesetz genannten Verfassungsgrundsätze folgt“. Dies sei nicht erfolgt, so das Gericht dem Bericht zufolge: „Heißt: Der Verfassungsschutz hat laut den Richtern nicht nachweisen können, daß der gesamte Landesverband und alle Mitglieder der AfD Verfassungsfeinde seien – auch wenn die Äußerungen ‚eines von zwei Landessprechern‘ ein gewisses Indiz seien könnten.“
Die Entscheidung aus Gera war eine gnadenlose Abrechnung mit dem Verfassungsschutz und eine kolossale Ohrfeige für diese. Die Details können Sie hier in meinem Artikel vom August nachlesen.
Auch wenn die Thüringer Gerichtsentscheidung nicht eins zu eins auf Sachsen zu übertragen ist, besteht zumindest der Anfangsverdacht, dass auch der Verfassungsschutz dort keine besseren Gründe für seine Diffamierung der AfD hat als der in Thüringen. Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Dresden, sagte: „An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr.“
Was Christian als Gründe für seine Entscheidung anführt, erinnert an die Ausführungen der Thüringer Verfassungsschützer, die ihnen das Gericht in Gera um die Ohren gehauen hat. Wörtlich sagte Christian: „Wir sind nach einem umfangreichen juristischen Prüfprozess zum Ergebnis gekommen, dass der Landesverband Sachsen der AfD als Beobachtungsobjekt einzustufen ist. In den vier Jahren der intensiven Prüfung haben wir eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen, insbesondere hoher Funktionäre und Mandatsträger der Landespartei sowie der Kreisverbände, also von Personen mit einem hohen Repräsentationsgrad, gesammelt. Diese belegen in der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.“
Dem Gutachten zufolge, auf das sich der Behördenchef beruft, richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die genaue Begründung dafür können Sie hier bei „Focus Online“ nachlesen.
Mein Verdacht ist: Es ist Behördenchef Christian, der sich gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wendet und sich grundgesetzwidrig als Geheimdienstchef in das Allerheiligste der Demokratie einmischt: in die faire politische Konkurrenz. Und sich faktisch selbst zur Streitaxt der Regierung gegen ihre Herausforderer macht und diese mit einem Brandmal versieht. Wer schützt unsere Verfassung vor solchen Verfassungsschützern?
Ja, ich hadere selbst mit Aussagen und Ansichten von manchen AfD-Politikern. Aber das trifft auch auf Aussagen von Politikern anderer Parteien zu. Insbesondere bei manchen Grünen oder Jungsozialisten in der SPD frage ich mich, inwieweit sie auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Für mich klingt da vieles linksradikal. Doch daran stört sich kein Verfassungsschutz. Umso mehr halte ich es für diffamierend und grundgesetzwidrig, einen ganzen Landesverband und damit alle seine Mitglieder pauschal als rechtsextrem abzustempeln wie jetzt im Falle der AfD in Sachsen.
Das erinnert an den Geist der DDR: Die dortige Unsitte, alle Kritiker des Sozialismus als „faschistisch“ und damit rechtsextrem zu diffamieren, hat die Ex-FDJ-Funktionärin Angela Merkel derart geschickt wie schleichend in den politischen Alltag in Deutschland eingeführt, dass vor allem im Westen viele die Hintergründe gar nicht mehr kennen und in plumper Naivität dieser alten Stasi-Taktik auf den Leim gehen.
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