Von reitschuster.de
Nachdem in den sozialen Medien eine auf der Webseite eines Leipziger Arztes veröffentlichte Absage an das Impfen erschien, ging alles ganz schnell: Der Praxis des Doktors aus Connewitz wurde der Titel „Akademische Lehrpraxis der Universität Leipzig“ sofort fristlos gekündigt. Offensichtlich bestand dringender Handlungsbedarf. Aber warum eigentlich?
reitschuster.de hatte zuerst berichtet, nachdem die Stellungnahme des Arztes in den sozialen Medien viral gegangen war.
Die Hausarztpraxis hat mittlerweile die außerordentliche Kündigung des Lehrarztvertrages veröffentlicht, welche per Einschreiben von der Justiziarin der Universität aufgesetzt wurde. Die verweist am Telefon an die Pressestelle der Universität, die wiederum auf eine Pressemeldung dazu hinweist.
Die fristlose Kündigung der Universität ist im Original hier nachzulesen, der Empfänger hat sie veröffentlicht.
Ein Kernsatz der Begründung lautet dort: „Ihre geäußerten Positionen zur Corona-Impfung stehen im eklatanten Widerspruch zur Lehrmeinung der Medizinischen Fakultät, deren Zielen und dem Bildungsauftrag der Universität.“
Die Pressesprecherin der Universität hatte im Gespräch mit reitschuster.de darauf hingewiesen, dass die Universität auch forschend zu Corona tätig wäre. Das wäre von daher ein Widerspruch. Der Laie könnte hier fragen, warum Wissenschaft nicht ergebnisoffen sein kann und weshalb ausgerechnet ein kleiner Hausarzt hier gefürchtet wird, wenn es in der fristlosen Kündigung des universitären Titels weiter heißt, die Haltung des Arztes würde eine Wirkung entfalten, „die für die Universität gegenüber den Studierenden, Wissenschaftlern und der Öffentlichkeit nicht zu verantworten ist“.
Und der Arzt würde den Eindruck vermitteln, „diese Position werde von der Universitätsmedizin Leipzig mitgetragen oder toleriert“.
Es geht hier also keineswegs nur darum, dass man fürchtet, die impfkritische Haltung des Arztes könne als die der Universität verstanden werden, man toleriert sie nicht einmal beim Gegenüber.
Weiter fürchtet die Universität dadurch eine „erhebliche Rufschädigung“ und den „Verlust an wissenschaftlicher Reputation“. Die Praxis trägt/trug den Universitätstitel seit Mitte 2017, auf der Webseite wurde er bereits gelöscht, geblieben ist ein leeres weißes Feld auf blauem Hintergrund, wo gerade noch stand: „Akademische Lehrpraxis der Universität Leipzig“.
Die Universität hat einem Arzt ihres Vertrauens selbiges entzogen und ihm quasi die lorbeerbekränzten Rangabzeichen-Schulterstücke rüde vom weißen Kittel gerissen – der Hofbäcker des Kaisers darf keine glänzenden Banderolen mehr um seine Brötchen binden.
Die veröffentlichte fristlose Kündigung erwähnt ein Gespräch der Universitätsleitung mit dem Arzt, das der Kündigung vorausgegangen sein soll. Aber der Arzt hätte auf seine Meinungsfreiheit verwiesen und eine geforderte Löschung von bestimmten Passagen verweigert, auch hätte der Arzt geäußert, heißt es da, er sehe da keine problematische Verbindung zur Lehrmeinung der Universität.
Aber kommen wir zu besagter Pressemitteilung der Universität vom 12.11.2021. Dort ist schon in der Titelzeile die Rede von einer „corona-impfunwilligen Lehrpraxis“.
„Das seitens der Medizinischen Fakultät gesuchte Gespräch mit dem Lehrarzt konnte keine Klärung herbeiführen.“ Klärung wäre in dem Falle aber wohl Löschung gewesen. Die Pressemitteilung verweist auch darauf, dass die Universität Leipzig an die Impfbereitschaft appelliert und „aktuell dienstags und mittwochs Impfungen von 9 bis 16 Uhr im Neuen Augusteum“ anbieten würde.
Aus der fristlosen Kündigung zitiert die Meldung folgende Passage:
Die wissenschaftlichen und ethischen Grundwerte und das hier vertretene Verständnis vom Bildungsauftrag der Universität beziehungsweise der Fakultät stehen im eindeutigen Widerspruch zur Auffassung des Lehrarztes. Impfen schützt nicht nur einen selbst, sondern auch andere und eine hohe Impfquote kann die Pandemie durchbrechen.
Die Medizinische Fakultät kooperiert sachsenweit mit rund 180 ausgewählten hausärztlichen Praxen, um Studierende praxisnah ausbilden zu können. Die Lehrarztpraxen betreuen die Studierenden im zweiwöchigen Blockpraktikum, im Wahlfach und im Praktischen Jahr. Beim Arzt aus Leipzig-Connewitz ist das nun nicht mehr möglich.
Auch die für den Arzt zuständige Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Sächsische Landesärztekammer wollten sich in der Sache äußern und haben eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht unter dem Titel: „Impfung nach Aufklärung und Einwilligung keine ‘Körperverletzung‘. Klarstellung zur irreführenden Äußerung eines Leipziger Arztes.“
Tatsächlich schreibt der Arzt auch von einer „Körperverletzung“:
„Da die freie Entscheidung aktuell nicht mehr gegeben ist, kann die Aufklärung nicht mehr nach medizinisch-ethischen Aspekten erfolgen und die Impfung würde ohne Aufklärung und Einverständnis erfolgen. Dies entspricht aber einer Körperverletzung, zu der ich nicht berechtigt und willens bin.“
Kassenärztliche Vereinigung und Landesärztekammer kommentieren das empört mit Ausrufezeichen, es wird also laut, was der Arzt da geschrieben hätte, wäre „absurd“:
Alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen, wie die Impfung gegen Corona, werden stets nur nach ärztlicher Aufklärung und individueller Einwilligung des Geimpften durchgeführt. Damit begehen impfende Ärzte keine Körperverletzung! (…) Generell zu unterstellen, Patientinnen und Patienten wären auf Grund der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion nicht mehr in der Lage, selbst eine freie Impfentscheidung zu treffen, und sie nur deshalb nicht mehr zu impfen, geht daher auch nicht mit der Berufsordnung konform. Bezüglich der Booster-Impfungen ist die vorgebrachte Argumentation geradezu absurd.
Vereinigung wie Kammer befinden abschließend: „Das Impfen gegen das Corona-Virus gehört aktuell zu den Kernaufgaben der (haus-)ärztlichen Tätigkeit.“
Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer ist übrigens selbst Hausarzt und meldet sich mit einem harten Anwurf gegen den Arzt, der nämlich würde mit seiner Haltung andere Ärzte diskreditieren:
Ein Arzt, der diese Impfung als ‘Körperverletzung‘ bezeichnet, setzt nicht nur Falschmeldungen in die Welt, sondern diskreditiert damit alle auf dem Boden der Wissenschaft impfenden sächsischen Ärzte.
Der Vorstandsvorsitzende der Kammer ist ebenfalls niedergelassener Arzt und lässt sich gleichermaßen nicht lumpen:
Bemerkenswert im negativen Sinne ist zudem, dass es sich in diesem Fall um eine akademische Lehrpraxis der Universität Leipzig handelt und wir wissen, dass sich die Universität Leipzig scharf von diesen Äußerungen distanziert hat.
Der Titel „Akademische Lehrpraxis der Universität Leipzig“ wurde der Hausarztpraxis jetzt fristlos gekündigt.
Bild: Shutterstock (Symbolbild)
Text: reitschuster.de
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