Ein Gastbeitrag von Robert Kahlert
Ein Gerichtsurteil weicht Söders „Testpflicht für alle“ auf. Einen ersten Eilantrag gegen die Corona-Testpflicht für Schüler hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute zwar abgelehnt. Das Gericht betont in seinem Urteil jedoch, dass die Teilnahme an solchen Tests nur freiwillig geschehen dürfe. Bei fehlendem Einverständnis müsse sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Schülern dürften keine Nachteile entstehen, wenn sie sich nicht testen wollen.
Damit schätzt das Gericht den Distanzunterricht als gleichwertig mit dem Präsenzunterricht ein. Das zeugt freilich von wenig Wirklichkeitskenntnis und Lebenserfahrung. Nicht in die Schule gehen zu dürfen, nicht der Klassengemeinschaft angehören zu dürfen, zudem die Lehrkraft mit zusätzlicher Arbeit für den Distanzunterricht zu belasten: Das alles dürfte den Schülern, die sich nicht testen wollen, zum Nachteil gereichen. Der soziale Druck von Lehrern und Mitschülern, doch an den Tests teilzunehmen, um der Gemeinschaft wieder angehören zu können, dürfte groß sein.
Gericht sieht Gefahr psychischer Belastungen
Der Verwaltungsgerichtshof sieht durchaus kritische Punkte in der Teststrategie hinsichtlich zu erwartender falsch-negativer und falsch-positiver Ergebnisse. Es sei nämlich „zu berücksichtigen, dass falsch-positive Testergebnisse zu unnötigen Freistellungen vom Schulbesuch infolge einer Isolierung oder einer Quarantänisierung führen, die auch für die Betroffenen psychische Belastungen mit sich bringen können. Zusätzlich könnten falsch-negative Testergebnisse möglicherweise auch erhöhtes Risikoverhalten infolge vermeintlicher Sicherheit hervorrufen und damit kontraproduktiv wirken.“ Das Gericht beruft sich dabei auf eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie. Das Testen in Schulen erfordere daher „eine ständige Begleitung und Evaluation, welche die bestehenden Vor- und Nachteile der eingeschlagenen Teststrategie bewertet.“
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeichnet indes in seiner Urteilsbegründung ein dramatisches Bild. Demnach gibt es bereits in der kommenden Woche auf den Intensivstationen in Deutschland keine freien Plätze mehr für Corona-Patienten: „Die Prognosen deuten darauf hin, dass in der Kalenderwoche 16 die COVID-19-spezifischen Intensivkapazitäten ausgeschöpft sein könnten.“ Ohne die Tests in den Schulen könnte die Zahl der Erkrankungen weiter steigen. Daher sei die Vorgehensweise der bayerischen Staatsregierung angemessen. Dass durch die Ausweitung der Massentests auch die Zahl der nominellen Corona-Fälle steigen wird, lässt das Urteil allerdings unberücksichtigt.
Ministerrat: Testpflicht auch bei niedriger Inzidenz
Der Bayerische Ministerrat macht jedoch das Testen gar nicht von der Zahl der Corona-Fälle abhängig: „Ein negativer Testnachweis ist nun für die Schülerinnen und Schüler inzidenzunabhängig Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht“, heißt es in einem kultusministeriellen Schreiben vom 9. April.
Eltern, die nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen, müssen im übrigen auch weiterhin damit rechnen, dass sich ihre Kinder ohne ihr Wissen testen müssen. In dem besagten Schreiben vom 9. April heißt es nämlich auch: „Schicken Erziehungsberechtigte ihre Kinder ohne Testnachweis in die Schule …, ist angesichts der zwingenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der 12. BayIfSMV davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten … mit der Durchführung einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind.“
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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Robert Kahlert ist Journalist und schreibt hier unter Pseudonym, weil er bei diesem Thema nicht namentlich genannt werden will. Was einiges über die Atmosphäre in unserer Gesellschaft und in unseren Medien aussagt.
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Text: Gast
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