Bayern: Geschröpfte Bürger müssen ihrem Geld hinterherlaufen Bürokratie im Quadrat

Von Kai Rebmann

Als es um die Verhängung möglichst harter Corona-Maßnahmen und die Ahndung entsprechender Verstöße ging, waren Behörden und Gerichte gerade zu Beginn der „Pandemie“ schnell bei der Sache. Einen besonders strengen Kurs fuhr dabei die Landesregierung in Bayern unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU), dem die Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte oft nicht weit genug gehen konnten. Und selbst beim Akzeptieren von höchstrichterlichen Entscheidungen scheint sich der Freistaat immer noch schwer zu tun.

Bereits im November 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, wonach Bayern mit seinen weitreichenden Ausgangsbeschränkungen im April 2020 über das Ziel hinausgeschossen ist. Im Gegensatz zu vielen Mainstream-Medien berichtete reitschuster.de schon damals über die praktischen Folgen des Richterspruchs – die zu Unrecht kassierten Bußgelder müssen zurückgezahlt werden. So berichtete etwa der „Spiegel“ erst in der vergangenen Woche, also mit rund dreimonatiger Verspätung, über eine entsprechende Forderung der FDP-Landtagsfraktion.

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Trotz Urteil – Gesundheitsminister sieht sich weiter im Recht

Unglaublich, aber wahr: Die Landesregierung sieht sich nach wie vor im Recht. Der Entscheidung aus Leipzig lasse sich entnehmen, „dass gegen die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung im Allgemeinen als Mittel der Pandemiebekämpfung keine Bedenken bestehen“, interpretiert Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) das Urteil. Wie bitte? Das ist in etwa so, als ob man ein generelles Fahrverbot für alle Bürger aussprechen würde, nur um dann hinterher einräumen zu müssen, dass man es nur denen hätte verbieten dürfen, die keinen Führerschein haben.

Ganz im Stile eines trotzigen Kleinkindes legt Holetschek nach und behauptet, „unsere damalige Entscheidung, die Ausbreitung des Virus mit dem Mittel der Ausgangssperre zu verlangsamen“ sei durch das Gericht „grundsätzlich bestätigt worden“. Das sieht FDP-Fraktionschef Martin Hagen – und wohl nicht nur er – jedoch ganz anders: „Zuerst werden die Menschen rechtswidrig zu Hause eingesperrt und jetzt sollen sie auch noch selbst ihrem Geld hinterherlaufen.“ Dieses Verhalten der Landesregierung bezeichnete er als „respektlos“ gegenüber den Bürgern.

Was der Liberale damit meint: Obwohl seit mehr als drei Monaten klar ist, dass in Bayern in mehreren tausend Fällen zu Unrecht Bußgeldbescheide verschickt worden sind und Geld eingetrieben wurde, wehrt sich die Staatskanzlei mit Händen und Füßen gegen eine Rückerstattung. In München beteuert man zwar, dabei auf ein „möglichst einfaches“ und „unbürokratisches“ Verfahren setzen zu wollen, doch das Gegenteil ist der Fall.

Bürger müssen Rückzahlung beantragen

Die vom Bundesverwaltungsgericht gerügte Ausgangssperre galt in Bayern vom 1. bis 19. April 2020. In dieser Zeit wurden im Freistaat insgesamt 22.076 Bußgelder verhängt. Bei der Regierung hat das Erbsenzählen längst begonnen. Jeder Einzelfall soll offenbar akribisch geprüft werden. Eine Rückzahlung soll es nur geben, wenn das Bußgeld verhängt worden ist, weil jemand „alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes im Freien“ unterwegs war, wie Holetschek betonte.

Mit anderen Worten: Sobald etwa Herr Müller von schräg gegenüber noch dabei war, gibt es kein Geld zurück. Unbürokratisch geht wahrlich anders, zumal Bürger demnach jetzt erst noch werden nachweisen müssen, dass sie zu Unrecht geschröpft wurden. Die Beweislast liegt bekanntlich bei dem, der etwas will.

Aber damit noch nicht genug. Die Opfer staatlicher Willkür müssen das Geld auch selbst beantragen, und zwar bei der richtigen Stelle. Wer formal einen Bußgeldbescheid bekommen hat, muss sich an die ausstellende Behörde wenden, wer per Urteil zur Zahlung verknackt worden ist, muss beim entsprechenden Gericht bzw. den Justizbehörden vorstellig werden. Völlig offen bleibt, welche Möglichkeiten den mutmaßlich nicht wenigen Bürgern bleiben, die ihren Bußgeldbescheid nicht knapp drei Jahre lang aufbewahrt haben.

Das klingt nicht nur kompliziert und bürokratisch, sondern ist es auch. Martin Hagen wünscht sich daher, dass die Regierung „proaktiv über die Möglichkeit einer Rückzahlung“ informiert und verweist dabei auf die Verwaltungsbehörden, die über die entsprechenden „Daten über die Bußgeldbescheide“ verfügen.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot Video Zivile Helden, Polizeiliche Kriminalprävention

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