Bewährungsstrafen nach lebensgefährlichem Messer-Angriff Schock-Urteil nach brutalem Angriff in Düsseldorfer U-Bahn

Leser hatten mich auf eine unglaubliche Geschichte in Altena in Nordrhein-Westfalen aufmerksam gemacht: Ein angeblicher „Mann aus Nürnberg“ hatte dort am Bahnhof eine 16-Jährige aufs Gleis geschleudert und dort festgehalten. Zeugen retteten das Mädchen, das in ärztliche Behandlung musste. Gegen den „Nürnberger“, der sich als Syrer entpuppte, wurde keine Untersuchungshaft beantragt.  Bis auf wenige Berichte in regionalen Medien fand der Vorfall keinen Widerhall.

Als Reaktion auf diesen Bericht haben mich Leser auf eine weitere unglaubliche Geschichte aufmerksam gemacht, die überregional nur wenig Beachtung fand. Am Karfreitag 2022 hätte eine Messerattacke in der U-Bahn in Düsseldorf einen 18-Jährigen beinahe das Leben gekostet. Die beiden Täter, 17 und 19 Jahre alt, standen nun wegen versuchten Totschlags vor Gericht – acht Monate nach dem Angriff. Zum Vergleich: Nach Corona-Demos kam es zu Blitz-Prozessen am nächsten Tag, ebenfalls mit Freiheitsstrafen.

‘Urteil überrascht‘

Der „Express“ titelte zum Ausgang des Verfahrens: „Lebensgefährlicher Messerangriff in Düsseldorfer U-Bahn: Urteil für Täter überrascht“. Das tut es in der Tat – wenn man davon ausgeht, dass unsere Justiz noch funktioniert. Hat man diesen Glauben verloren, kommt das Urteil alles andere als überraschend. Sie werden es schon ahnen: Die beiden jungen Männer kamen am Mittwoch mit Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren davon und müssen nicht ins Gefängnis. Sie müssen Arbeitsstunden ableisten.

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Zum Vergleich: Michael Ballweg sitzt seit über sechs Monaten in Untersuchungshaft, wegen versuchten Betrugs. Wohl gemerkt wegen versuchten, nicht vollendeten. Auch der Journalist Oliver Janich sitzt auf den Philippinen seit vielen Monaten unter schlimmen Bedingungen im Knast auf Betreiben der deutschen Justiz, die Frauenmörder und Kinderschänder wegen Überlastung frei lässt. Der Vorwurf gegen Janich: Gewaltaufrufe auf seinem Blog. Die er bestreitet.

Während in den Fällen Ballweg und Janich nichts bekannt ist von Opfern, die Schaden erlitten, leidet das Opfer von Düsseldorf bis heute an den Folgen. Der 19-Jährige hatte den jungen Mann von hinten festgehalten, der 17-Jährige rammte ihm dann ein Klappmesser in den Bauch. Staatsanwältin Laura Hollmann, die eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert hatte, sagte laut „Express“ vor Gericht: „Das 18-jährige Opfer hat fünf Liter Blut verloren. Der junge Mann konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und ist bis heute traumatisiert.“

‘Lange überlegt‘

Die Richter ließen das nicht gelten. Sie rechneten den beiden Tätern laut „Express“ an, dass sie gestanden, sich bei dem Opfer entschuldigt und die Tat erkennbar bereut hätten. „Sie seien auf einem guten Weg“, befand die Richterin Karin Michalek dem Bericht zufolge: „Da hat es keinen Sinn, sie ins Gefängnis zu stecken.“ Sie betonte aber: „Wir haben lange überlegt, ob bei der Schwere der Schuld noch eine Bewährungsstrafe möglich ist.“

Gefängnis macht keinen Sinn, wenn ein Täter „auf einem guten Weg ist“? Wie bitte? Was ist in unsere Richter gefahren? Und wie mag so ein Satz in den Ohren von Ballweg oder Janich klingen? In den Ohren von Ärzten, die wegen Maskenattesten zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden und ins Gefängnis müssen? (siehe hier und hier)

So ein Urteil ist geradezu eine Ermutigung für andere Straftäter. Bezeichnend ist, dass der „Express“ zu der Herkunft der Täter keine Angaben macht. Dabei ist sie aber in diesem Fall relevant. Da es sehr wohl auf den kulturellen Hintergrund eines Täters ankommt, wie er eine Bewährungsstrafe auffasst. In bestimmten Kulturkreisen wird Milde der Gerichte als Schwäche des Staates aufgefasst. Und damit auch als Anregung, weiter zu machen. Aber solche Fragen dürfen in Deutschland nicht gestellt werden.

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