Blockadehaltung der Grünen begünstigt Asylmissbrauch und Kriminalität Wer Grün wählt, wählt damit auch den ungehinderten Zuzug von Kriminellen

Ein Gastbeitrag von Frank W. Haubold

Bereits im März 2017 lehnte der Bundesrat aufgrund der Verweigerungshaltung der Grünen die Einstufung von Marokko, Algerien, Tunesien sowie Georgien als „sichere Herkunftsstaaten“ ab und sorgte damit für den weiteren ungehinderten Zustrom von Asylsuchenden, darunter auch zahlreichen Kriminellen, aus den genannten Staaten in die Bundesrepublik Deutschland.

Am 18. Januar 2019 stimmte der Bundestag mit überwältigender Mehrheit einer Neufassung des Gesetzes zu, die die genannten Länder zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärte. Doch auch hier nutzten die Grünen ihre Sperrminorität im Bundesrat zur Blockade, so dass der entsprechende Tagesordnungspunkt bereits im Vorfeld abgesetzt werden musste. Zitat Wissenschaftliche Dienste des Bundestags: „Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates gilt aufgrund der Ablehnung der in vielen Bundesländern an der Regierung beteiligten Partei Bündnis90/Die Grünen als nicht wahrscheinlich. Die Abstimmung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.“ Das Vorhaben der Union, das Gesetz so anzupassen, dass die Zustimmungspflicht im Bundesrat entfällt, wurde – offenbar auf Betreiben des Kanzleramtes – bis heute nicht umgesetzt.

Zur Begründung ihrer Verweigerungshaltung dienten den Grünen weniger mit nachvollziehbaren Fakten unterlegte Sachargumente als vielmehr die üblichen moralisierenden Phrasen, die man so oder ähnlich auf sämtliche Länder (zumindest die muslimischen) der Welt anwenden könnte. Wie es mit der von den Grünen unterstellten politischen Verfolgung in den Maghreb-Staaten tatsächlich bestellt ist, offenbart die Anerkennungsquote von Asylsuchenden aus den betroffenen Ländern, die aktuell (2020) zwischen 2,1 % für Algerien und 4,7 % für Tunesien liegt. Im Sonderfall Georgien liegt die Anerkennungsquote sogar bei weniger als einem Prozent.

Insgesamt halten sich derzeit weniger als 100.000 Asylsuchende aus diesen Ländern in Deutschland auf. Angesichts von offiziell 1,86 Millionen Asylsuchenden insgesamt ist das keine besonders hohe Zahl und wäre nur bedingt relevant, wenn die in Rede stehende Klientel nicht durch andere Aktivitäten auffiele, die vornehmlich Polizei und Justiz beschäftigen.

Selbst der ansonsten wachsweich formulierte BKA-Bericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ (Ausgabe 2019) wird an dieser Stelle einigermaßen deutlich: „Demgegenüber lag der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien bei 6 %, während ihr Anteil an den Asylsuchenden lediglich 2,3 % betrug.“

Allein 2020 wurden 3.641 algerische, 3.320 marokkanische, 1.683 tunesische sowie 3.180 georgische Zuwanderer als Tatverdächtige registriert. Das sind immerhin knapp 12.000 Tatverdächtige, wobei sich das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Raum noch vergleichsweise günstig darstellt. In den Vorjahren lag die Zahl der Tatverdächtigen noch bei ca. 15.000.

Da in jedem Jahr weiterhin etwa 5.000 Zuwanderer aus den besagten Staaten zumeist illegal einreisen, ergibt sich bei einer durchschnittlichen Rate von 15 Prozent Tatverdächtigen ein Zuwachs von jährlich 750 Straftätern, die wegen des aufwändigen Asylverfahrens über mehrere Jahre die Möglichkeit haben, in Deutschland Verbrechen zu begehen. Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten könnten die Verfahren deutlich abgekürzt und damit die Anzahl aktiver Straftäter entscheidend verringert werden. Was offenbar nicht im Interesse der Grünen lag und liegt.

Selbst im sonst eher provinziellen Sachsen werden Einwanderer aus dem Maghreb weit überproportional kriminell. Nach Auskunft des sächsischen Innenministeriums waren 2016 46 Prozent aller Zuwanderer aus den sogenannten Maghreb-Staaten (Tunesien, Algerien und Marokko), die nach Sachsen kamen, kriminell. Die BILD-Zeitung schrieb hierzu: „Experten führen das auch auf eine Amnestie zurück, die nach der samtenen Revolution in Tunesien Kriminelle in die Freiheit entließ. Möglicherweise fanden viele von ihnen auch als Flüchtlinge in Europa Unterschlupf.“ Bis heute hat sich an dieser Situation wenig geändert, denn auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 des Freistaates Sachsen findet sich der Satz: „Besonders häufig wurden Staatsangehörige aus Tunesien, Syrien, Libyen und Georgien als Tatverdächtige ermittelt.“

Fassen wir also noch einmal zusammen: Die Maghreb-Staaten entsorgen ihre Kriminellen nach Europa und vor allem ins grenzoffene Deutschland und zeigen verständlicherweise wenig Neigung, überführte Straftäter zurückzunehmen. Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate dieser Klientel sowie der öffentlichen Empörung über die Silvester-Übergriffe unternahm die Bundesregierung 2017 und 2019 den längst überfälligen Versuch, über eine Asylrechtsänderung die Zuwanderung aus diesen Staaten zu erschweren. Doch selbst dieser viel zu späte und halbherzige Versuch, Schaden von der eigenen Bevölkerung abzuwenden, wurde von den grünen Ideologen torpediert, die damit billigend in Kauf nehmen, dass nicht nur weiterhin Tausende Straftaten von illegal eingereisten Nordafrikanern und Georgiern verübt werden, sondern auch weitere Terroranschläge wie der von einem Tunesier auf einem Berliner Weihnachtsmarkt verübte, ermöglicht werden. Aufgrund fehlender Einreisebeschränkungen ist auch zukünftig keine grundlegende Änderung zum Schutz der eigenen Bevölkerung zu erwarten.

Die verschwindend geringe Anerkennungsquote offenbart zudem, dass es sich bei der „Begründung“ für diese Verweigerungshaltung ausschließlich um heuchlerische Vorwände handelt. Unter diesen Umständen ist die Aussage der Unterüberschrift durchaus sachlich begründet: Wer Grün wählt, wählt damit auch den ungehinderten Zuzug von Kriminellen. Angesichts des zunehmenden Migrationsdrucks aktuell auch aus Afghanistan wäre eine grüne Regierungsbeteiligung der Worst Case für unser Land.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Autor Frank W. Haubold wurde 1955 in Frankenberg (Sachsen) geboren. Er studierte an der TU Dresden Informationstechnik und promovierte an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 1989 schreibt er Romane und Erzählungen unterschiedlicher Genres (Science Fiction, Phantastik, Gegenwart) und gewann mehrere Literaturpreise. Seit einigen Jahren engagiert er sich auch publizistisch und gehörte zu den Erstunterzeichnern der „Gemeinsamen Erklärung 2018“. “ Lesen Sie mehr auf seiner Seite www.frank-haubold.de.
Bild: JK21/Shutterstock
Text: Gast

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