Brandenburger Landtag attackiert die Pressefreiheit Angst vor der Corona-Aufarbeitung treibt schaurige Blüten

Von Daniel Weinmann

Eine Aufarbeitung von Corona scheint hierzulande weiter entfernt denn je. Unterstützt von reichweitenstarken Medien und öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten versuchen die Verantwortlichen der Corona-Agenda, jedes Pflänzchen der Hoffnung im Keim zu ersticken – auch wenn dazu bisweilen zutiefst antidemokratische Mittel zum Einsatz kommen.

Gerade muss dies der „Nordkurier“ erfahren, der – entgegen sämtlicher etablierter Medien – wagte, ausführlich über den aktuellen Corona-Untersuchungsausschuss in Potsdam zu berichten. Was folgte ist bezeichnend für dieses Land, in dem Pressefreiheit spätestens seit der „Pandemie“ zur leeren Worthülse verkommen ist: Der Pressesprecher des Brandenburger Landtags, Gerold Büchner, beschwerte sich postwendend bei der Zeitung über die Berichterstattung.

Er moniert nicht nur, dass der „Nordkurier“ aus vertraulichen Unterlagen des Ausschusses zitiert habe. Zudem zürnt er, dass die Zeitung namentlich über die Virologin Ilona Glowacka berichtet habe. In dem betreffenden Beitrag ging es um die berufliche Vergangenheit der derzeit als Referentin für den Ausschuss arbeitenden Wissenschaftlerin, die in ihrer Dissertation „der Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Christian Drosten“ dankte und laut „Nordkurier“ in der Ausschusssitzung „offenbar vor allem damit beschäftigt war, beim Vorsitzenden auf die Einhaltung der bestehenden Frage-Verbote zu dringen“.

Wir werden auch weiterhin über den Corona-Untersuchungsausschuss berichten

Schon der Terminus „Frage-Verbote“ fiel bei dem Landtags-Sprecher in Ungnade. „Von einem angeblichen ‚Frage-Verbot’ kann keine Rede sein“, so SPD-Mann Büchner, „der Landtag verwahrt sich gegen diese Darstellung und fordert Ihre Redaktion zur Richtigstellung im Sinne des Pressekodex (Ziffer 3) auf“.

„Aus Gründen maximaler Transparenz“ hat sich die Redaktion des „Nordkurier“ entschieden, den Beschwerdebrief der Landtagsverwaltung in voller Länge zu veröffentlichen, ebenso wie die Antwort von Chefredakteurs Gabriel Kords. Das Team zeigt sich kämpferisch: Man werde weiterhin aus und über den Corona-Untersuchungsausschuss berichten. Zum Beispiel über die Sitzung an diesem Freitag, in der es unter anderem um das rätselhafte Verschwinden unzähliger Unterlagen und Dokumente aus Brandenburger Impfzentren ging.

„Die Pressefreiheit hat einen hohen Stellenwert und genießt auch im Landtag Brandenburg größten Respekt“, beginnt Landtags-Sprecher Büchner heuchlerisch seinen Beschwerdebrief. Im weiteren Verlauf insinuiert der frühere Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“ , dass „Nordkurier“-Redakteur Philippe Debionne gar nicht anwesend gewesen sei. Zugleich fragt er, was den Autor bewogen habe, mehr als die Hälfte des Artikels am 18.10.23 der Person einer Ausschussreferentin zu widmen.

»Gut gemeinter Ratschlag, sich noch einmal von Grund auf mit Ihrem Amts- und Berufsverständnis auseinanderzusetzen«

Die namentliche Berichterstattung sei nicht nur ohne journalistischen Mehrwert, sondern auch „unverantwortlich”. Seine Begründung lässt aufhorchen: „Nach Auffassung sowohl des Bundesamtes für Verfassungsschutz als auch des Verfassungsschutzes Brandenburg gehen die von Einzelpersonen und Personenzusammenschlüssen in diesem Zusammenhang öffentlich geäußerten Meinungen und Aktionen in einigen Fällen über einen legitimen Protest hinaus und weisen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen auf. „Nordkurier“-Chefredakteur Gabriel Kords stellt den Pressesprecher in seiner Antwort bloß: „Mir stellen sich seit der Lektüre fundamentale Fragen zu Ihrem Amtsverständnis und Ihrem Verständnis von Pressefreiheit“, ätzt er bereits im zweiten Satz. Dass sich die von Ankläger Büchner skizzierten Regelungen und Abläufe durchaus unter der Formulierung „Frage-Verbot“ subsumieren ließen, stehe für ihn außer Zweifel: „Dass Ihnen diese Subsumtion offenbar missfällt, bedeutet nicht, dass wir sie in dieser Form nicht vornehmen dürften.“

Den Knock-Out des Landtags-Pharisäers setzt er so: „Ich will Ihren Ausführungen in aller Deutlichkeit entgegenhalten, dass weder Sie persönlich noch die Landtagsverwaltung zu entscheiden haben, was von öffentlichem Interesse ist – sondern dass wir diese Entscheidung, soweit sie unsere Veröffentlichungen betrifft, im Rahmen unserer grundgesetzlichen Freiheiten selbst treffen.“ Zudem möchte er dem Sprachrohr des Landtags den „gut gemeinten Ratschlag geben, sich noch einmal von Grund auf mit Ihrem Amts- und Berufsverständnis auseinanderzusetzen“.

In besseren Zeiten bezeichnete man die Medien als 'Vierte Gewalt'

Man fühlt sich dennoch wie im falschen Film: Was der „Nordkurier“ und sein Chefredakteur tun, ist etwas, was hierzulande längst vergessen scheint bzw. schlicht unterdrückt wird, aber in einer funktionierenden Demokratie zu den ureigenen Aufgaben der Presse gehört.

In besseren Zeiten bezeichnete man die Medien nicht ohne Grund als „Vierte Gewalt“. Doch zwischenzeitlich sind die Redaktionen der Mainstream-Medien und des ÖRR zu willfährigen Erfüllungsgehilfen der Regierung geworden.

Als Verfechter der Pressefreiheit steht Chefredakteur Kords derweil allein auf weiter Flur. Bewundernswert ist sein Einsatz nicht zuletzt, da er genau weiß, was nun auf ihn zukommen könnte. Es wird gleichermaßen bedrückend wie spannend zu beobachten sein, wie lange er noch seinen Job hat bzw. wann erste Ermittlungen gegen ihn eingeleitet werden.

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Shutterstock

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