„Brauner Bodensatz“: Verfassungsschutzchef bleibt dabei Verhöhnung des Amtes

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Jeder von uns verspricht sich mal. Und viele sagen etwas, was ihnen später leid tut. Ich weiß, wovon ich rede. Ich bin allerdings auch nicht Chef einer Verfassungsschutz-Behörde. Und ich entschuldige mich, wenn ich mich verrannt habe. Ganz anders der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer. Wenn jemand wie er ein Fünftel der Bevölkerung als „braunen Bodensatz“ bezeichnet, wäre das früher ein Grund für einen sofortigen Rücktritt gewesen. Bei Kramer ist man leider nur noch mäßig überrascht über solche Aussagen. Und statt sich zu entschuldigen, legt er sogar nach.

Der Mann stammt aus dem Umfeld der Amadeu Antonio Stiftung, der auch die Ex-Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane angehört. Die betrieb schon für die Staatssicherheit der DDR den „Kampf gegen Rechts“ und setzt diesen heute fort. Und so auch Kramer, ganz im Sinne seiner Gesinnungsfreundin.

Ein Chef einer Landesbehörde, umso mehr des Verfassungsschutzes, ist nach deutschem Recht zu Neutralität und Mäßigung verpflichtet. Genau das Gegenteil betreibt Kramer, dem Kritiker vorwerfen, dass er gar nicht die für sein Amt nötige Befähigung zum Richteramt hat, da er sein Jurastudium abbrach. Was ihm aber – dank richtiger „Haltung“ – nicht von einer beachtlichen Karriere im Staatsapparat abhielt.

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Die Äußerung vom „braunen Bodensatz“, mit der er Millionen Menschen auf das Übelste diffamiert, darunter auch die Steuerzahler, die sein Gehalt erwirtschaften, nahm Kramer nicht etwa zurück. Im Gegenteil: Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen (FAZ) bestätigte er seine Wortwahl noch einmal.

‚Entgegensetzung‘

„Die Aussage ist zugegeben provokant und pointiert, aber so war sie auch gemeint“, sagte Kramer dem Blatt: Er habe damit auch gegen ihn gerichtete Anfeindungen durch die AfD in den Wochen des Wahlkampfs etwas entgegensetzen wollen.

Sodann kommt eine Relativierung, die gar keine ist: Seine Aussage bedeute nicht, dass er ein Fünftel der Deutschen für Neonazis halte, so Kramer. Unfassbar! Am „braunen Bodensatz“ hält er also fest, nur den Neonazi-Vorwurf erspart er Abermillionen Deutschen. Vielleicht sollte er auch noch sagen, dass er sie nicht für Kannibalen hält?

„Chauvinismus, Antisemitismus sowie autoritäre Einstellungen“ nähmen in der Bundesrepublik zu, sagt Kramer. Womit er Recht hat. Aber Etikettenschwindel betreibt. Denn die „autoritären Einstellungen“ kommen aus der Regierung – und zudem, ebenso wie Chauvinismus und Antisemitismus, ganz stark durch Zuwanderung aus tribalistischen Gesellschaften.

Aber das ist für Kramer und seine rot-grünen Gesinnungsgenossen ein Tabu-Thema. Lieber erklärt er ein Fünftel der Deutschen zu „braunem Bodensatz“.

‚Problematisch unterwegs‘

„Jenseits der klassischen Definition für Rechtsextremismus ist ein größerer Teil der Bevölkerung als wir denken auf problematischen Wegen unterwegs“, sagte Kramer der Zeitung weiter. „Mir geht es darum, einen Trend zu beschreiben.“

Was er als „problematischen Weg“ bezeichnet, nannte man früher Opposition.

AfD-Landeschef Björn Höcke hat wegen der Aussage Kramers Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Ob die Staatsanwaltschaft, die gegenüber der grünen Justizministerin weisungsgebunden ist, tatsächlich einen Strafverfolgungseifer an den Tag legen wird, darf bezweifelt werden.

Kramer war viele Jahre Generalsekretär des Zentralrats der Juden und ist als Erwachsener zum Judentum übergetreten. Seine Verteidiger neigen dazu, seinen Kritikern schnell „Antisemitismus“ vorzuwerfen – auch bei Kritik an der Sache.

‘Mit Familie auswandern'

Und der muss sich Kramer stellen nach seinen Aussagen. Die nicht nur beim „Bodensatz“ haltmachten. So sagte er etwa, ebenfalls als Reaktion auf den Wahlsieg des AfD-Kandidaten bei der Landratswahl im Thüringischen Sonneberg: Wenn die AfD an die Regierung käme in Berlin, würde er noch am selben Tag mit seiner Familie auswandern.

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer hat ganz offensichtlich ein Problem mit unserer Verfassung bzw. der Demokratie.

Wer schützt unsere Verfassung vor solchen Verfassungsschützern wie Stephan Kramer?

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