Der Messengerdienst »Telegram« war am Montag eines der zentralen Themen auf der ersten Bundespressekonferenz mit der neuen Regierung – auf der ich leider selbst keine Fragen stellen konnte. Nachdem bereits die Einführung einer 2G-Regel die Teilnahme im Saal für mich unmöglich macht, wurden heute meine Fragen im Online-Tool einfach ignoriert – während viele andere Mitglieder der Bundespressekonferenz gleich mehrere Fragen stellen konnten. Das wirft die Frage auf: Lässt die Bundespressekonferenz kritische Fragesteller bewusst nicht zu Wort kommen?
Die Fragen der Kollegen zu Telegram riefen bei den kommentierenden Zuschauern auf Youtube eindeutige Reaktionen bevor. Den Journalisten könne es wohl gar nicht schnell genug gehen mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit in dem Messenger-Dienst, so der Tenor: Dass ausgerechnet Journalisten nach Zensur riefen, sei bemerkenswert. Ich mache mir diese Meinungen nicht zu eigen – als Mitglied der Bundespressekonferenz halte ich mich zurück, was die Beurteilung der Arbeit von Kollegen angeht. Aber gerne bringe ich hier im Wortlaut die Fragen und die Antworten, damit Sie sich selbst ein Bild machen können. Bemerkenswert finde ich auch etwa die Frage vom Kollegen von der »Süddeutschen Zeitung«, ob sich aus der Protestbewegung eine Terrorbewegung entwickelt. Und die Frage, ob man Apple und Google auffordern könne, die Telegram-App nicht mehr anzubieten. Kommentatoren sahen diese Frage als indirekte Aufforderung an die Regierung, das zu tun.
Bundespressekonferenz vom 14. Dezember 2021
VORSITZENDER FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Herrn Kain an Herrn Alter. Herr Alter, die Innenministerin hat ein konsequentes Vorgehen gegen Gewaltaufrufe beim Messengerdienst Telegram angekündigt. Welche konkreten Maßnahmen sind diesbezüglich im BMI geplant? Welche rechtlichen, technischen und gesetzlichen Möglichkeiten sieht die Ministerin bei der Kontrolle?
ALTER (Sprecher Innenministerium): Die Bundesinnenministerin hat am vergangenen Wochenende deutlich gemacht, dass sie Bedrohungen und Einschüchterungen für absolut inakzeptabel hält. Dabei spielt es zunächst einmal keine Rolle, wo diese stattfinden. Wir wissen aus den Medienberichten der vergangenen Tage, dass solche Bedrohungen auch über den Messengerdienst Telegram erfolgen. Insofern ist die Linie der Innenministerin damit deutlich gemacht. Es besteht ja in der Bundesregierung Einigkeit darüber, dass gegen Hass, Hetze und Gewalt im Netz konsequent vorgegangen werden muss. Die Bundesinnenministerin hat deutlich gemacht, dass das ein Schwerpunkt ihrer Politik sein wird, die sie jetzt angeht und über die sie mit den Experten reden wird. Sie wird auch innerhalb der Bundesregierung darüber sprechen, was man tun kann, um diesem Phänomen noch stärker als bisher zu begegnen.
FRAGE STEINER: Herr Alter, betrachtet die Bundesinnenministerin Telegram denn als einen Messengerdienst, wie Sie gerade gesagt haben, oder als Plattform im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes?
ALTER: Telegram ist ein Dienst, der im Prinzip unterschiedliche Funktionen erfüllt. Es ist ein Messengerdienst in dem Sinne, dass es unter anderem um Individualkommunikation geht, also um Kommunikation zwischen zwei Personen, zwischen wenigen Personen oder zwischen überschaubar vielen Personen. Andererseits bietet Telegram auch öffentliche Kanäle oder Chatgruppen an, in denen sich mehrere Hunderttausend Nutzer eintragen können. Das ist im Prinzip öffentliche Kommunikation. Insofern kann dieser Dienst in unterschiedlicher Hinsicht betrachtet werden.
FRAGE FRIED: Herr Alter, mich würde interessieren, ob die Ministerin die Gefahr sieht, dass sich eine regelrechte Terrorbewegung aus dieser militanten „Querdenker“-Szene entwickelt. (…)
ALTER: Die Bundesinnenministerin sieht zumindest, dass die Gewaltbereitschaft steigt. Das zeigt sich insbesondere bei den Demonstrationen, die wir Wochenende für Wochenende beobachten. Dort werden Polizisten, Journalisten und auch Menschen, die einfach eine andere Meinung zu dem Thema haben, zum Teil grob angegriffen. Es ist festzustellen, dass viele der sogenannten „Querdenker“ auch radikaler werden.
Die Bundesinnenministerin wird sich am morgigen Tage mit den Chefs ihrer Sicherheitsbehörden treffen, dort noch einmal eine intensive Lageeinschätzung vornehmen und sich informieren lassen. Dann wird man sehen, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. (…)
FRAGE JESSEN: Herr Alter, das Unternehmen Telegram hat seinen Sitz in Dubai. Es hat seit Frühjahr nicht auf Schreiben der Bundesregierung reagiert. Welche Handhabe sieht die Innenministerin denn dafür, ihre Forderungen tatsächlich durchzusetzen?
ALTER: Zum Stand des Verfahrens würde ich gerne an meine Kollegin aus dem BMJ abgeben, weil dort die Federführung liegt.
Um Ihre Frage gleich vorweg zu beantworten: Das ist im Moment zunächst einmal eine Aussage der Ministerin gewesen, die deutlich macht, dass sie dieses Thema in Angriff nehmen wird, dass sie das Thema entsprechend gewichten wird und dass sie darüber Gespräche führen wird. Es ist im Moment nicht so, dass fertige Maßnahmenpläne auf dem Tisch liegen, aber es wird Gespräche dazu geben, wie man da vorgeht.
DR. KRÜGER: Hier kann ich gerne ergänzen. In der Tat führt das Bundesamt für Justiz zwei Bußgeldverfahren gegen den Anbieter Telegram: eines wegen des Fehlens eines unmittelbaren und leicht auffindbaren Meldeweges, ein anderes wegen der Nichtbenennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland. Diese beiden Bußgeldverfahren befinden sich zurzeit im Stadium der Anhörung. Wie Sie richtig gesagt haben, sind Anhörungsschreiben (in diesem Jahr) der VAE-Seite übergeben worden. Das Verfahren läuft, und aus diesem Grunde kann ich Ihnen jetzt auch keine Details mitteilen. Es ist aber aus der Erfahrung heraus zu berichten, dass Rechtshilfeverfahren mit den Vereinigten Arabischen Emirate durchaus auch etwas länger dauern können. Insofern warten wir die Reaktion ab.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist das jetzt das Prinzip Hoffnung, dass über die Länge der Zeit dann doch noch was kommt? Oder können Sie uns sagen, welche konkreten Handhabungen es gibt, um eine Äußerung zu erzwingen oder Sanktionen durchzusetzen?
DR. KRÜGER: Ich möchte hier über weitere Schritte jetzt nicht spekulieren. Wie gesagt befinden sich diese Verfahren im Stadium der Anhörung. Details kann ich aus laufenden Verfahren wie üblich nicht berichten. Aber wie Herr Alter gerade schon gesagt hat, werden zügig auch innerhalb der Bundesregierung Gespräche dazu stattfinden, welche weiteren möglichen Maßnahmen wie Klarstellungen oder gegebenenfalls auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf erforderlich sind, um diesem Problem zu begegnen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, auch dazu hatte sich Minister Buschmann schon am Wochenende geäußert, dass auf europäischer Ebene zurzeit der Digital Services Act verhandelt wird, der auch diesbezüglich Regelungen mit sich bringen wird. Denn wir sind uns, denke ich, alle einig, dass wir hier einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen brauchen, um diesem internationalen Phänomen zu begegnen.
FRAGE BUSCH: Eine kurze Frage zu dem Rechtshilfeverfahren: Können Sie sagen, worum es da genau geht? Ist es so, dass Telegram für die deutschen Behörden quasi gar nicht erreichbar ist und Sie gar nicht wissen, ob diese Schreiben überhaupt zugestellt wurden?
DR. KRÜGER: Es ist ein ganz üblicher Weg, solche Ersuchen im Wege der Rechtshilfe über das Auswärtige Amt, vielleicht möchte der Kollege dazu gleich noch ergänzen, über die deutsche Botschaft in den VAE an das dortige Außenministerium zu übergeben. Dort wird es die weiteren Wege der beteiligten Behörden gehen. Es ist also der übliche Weg, dass die deutsche Behörde nicht direkt auf ein im Ausland ansässiges Unternehmen zugeht, sondern dass diese Zustellungen im Wege der Rechtshilfe erfolgen.
BURGER (Sprecher Außenminister): Ich habe dazu nichts zu ergänzen.
Text: br
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