Darum ist die Reform der Organspende zum Scheitern verurteilt „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“

Von Kai Rebmann

Die Sommerloch-Saison ist endgültig eröffnet. Anders ist der „neue“ fraktionsübergreifende Vorstoß zur Reform der Organspende in Deutschland kaum zu erklären. Denn es ist gerade gut vier Jahre her, dass im Bundestag über eben diese Frage abgestimmt wurde – mit eindeutigem Ergebnis: 432 Abgeordnete stimmten für die „Entscheidungslösung“, 200 dagegen und 37 enthielten sich. Weshalb sich an diesem Meinungsbild etwas Grundlegendes geändert haben sollte, auch wenn der Bundestag inzwischen anders zusammengesetzt ist, wird weder beim ersten noch bei weiteren Blicken ersichtlich.

Bisher noch nicht vorgebrachte Argumente können es auf jeden Fall nicht sein. Neu an den Plänen ist allenfalls das Papier, auf dem sie gedruckt wurden. Der jetzt zum wiederholten Male eingebrachte Antrag sieht vor, dass in Deutschland jeder – Minderjährige ausgenommen – automatisch zum Organspender wird, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bisher war und ist die explizite Zustimmung erforderlich.

Hinter dem neuen Anlauf stehen die folgenden Abgeordneten: Peter Aumer (CSU), Gitta Connemann (CDU), Sabine Dittmar (SPD), Armin Grau (Grüne), Christoph Hoffmann (FDP) und Petra Sitte (Linke). Zu den weiteren Unterzeichnern gehört unter anderem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Argumentation steht auf tönernen Füßen

Karl-Josef Laumann ist zwar kein Bundestagsabgeordneter, dafür aber Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen und offenkundig ebenfalls ein Befürworter der angestrebten „Widerspruchsregelung“. Gegenüber ARD und ZDF erklärte der CDU-Politiker: „In Deutschland haben vielleicht 40 Prozent der Menschen einen Organspendeausweis. Umfragen sagen: 80 Prozent sind für Organspende.“

Damit versucht Laumann freilich einen Widerspruch zu sehen, wo es aus objektiver Sicht keinen gibt. Wer grundsätzlich „für Organspende“ ist, muss deshalb nicht zwangsläufig dazu bereit sein, selbst Organspender zu werden. Oder anders ausgedrückt: Nicht jeder, der sich in den vergangenen Jahren gegen Corona hat impfen lassen, war und ist deshalb gleich ein Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht.

Ähnlich dünn kommt auch das Plädoyer von Gitta Connemann daher. Sich zur eigenen Bereitschaft für eine Organspende zu äußern, sei „eine Entscheidung, die von einem mündigen Menschen erwartet werden kann.“ Da mag man sofort zustimmen, denn schließlich ist das schon jetzt genau so der Fall: Jeder, der seine Organe nach dem eigenen Ableben zur Verfügung stellen will, kann dies jederzeit entsprechend verfügen.

Gewichtige Argumente gegen „Widerspruchslösung“

Während die Befürworter also vor allem auf der moralischen bzw. zwischenmenschlichen Ebene zu punkten versuchen, bedienen sich die Gegner aus anderen, deutlich höheren Regalen, die da zum Beispiel heißen: „Grundgesetz“ und „Menschenwürde“!

Eugen Brysch, Chef der Deutschen Stiftung Patientenschutz, bringt es prägnant auf den Punkt: „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.“ Die FDP-Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr weist darauf hin, dass ohne ausdrückliche Zustimmung jeder medizinische Eingriff als Körperverletzung zu werten sei und einen „massiven Eingriff“ in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen darstelle.

Und ja, das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt nach gängiger und höchstrichterlicher Entscheidung auch über den Tod hinaus. Bereits am 5. November 2018 äußerte sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestags zur Frage über die „postmortale Schutzwirkung der Menschenwürdegarantie“ unter anderem wie folgt:

„Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts endet die Menschenwürde nicht mit dem Tod. Die Würde und der allgemeine Achtungsanspruch seien vom Staat unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG noch über den Tod hinaus zu achten und zu schützen. Dies betreffe den Schutz der Ehre des Verstorbenen und den Schutz seines Leichnams als Hülle der verstorbenen Person, der nicht wie beliebige Materie behandelt werden dürfe.“

Als „umstritten“ gilt diese in Karlsruhe getroffene Rechtsauffassung allenfalls dahingehend, dass der oben beschriebene postmortale Persönlichkeitsschutz „mit der Zeit“ verblasse und gegenüber anderen Interessen zurückzustehen habe. Auf eine Organspende, bei der unmittelbar nach dem Tod des möglichen Spenders gehandelt werden muss, scheint dieser Zusatz daher aus naheliegenden Gründen nicht anwendbar.

Zahlen dürften auch ohne „Widerspruchslösung“ steigen

Neben der moralischen Ebene gibt es aber auch bei diesem Antrag auch noch mindestens eine weitere Hürde. Würde die Reform so kommen, wie sie von den Befürwortern eingebracht wurde, so müsste jeder (!) Deutsche ab 18 Jahren persönlich angeschrieben und aufgeklärt werden. Es würde ganz nebenbei also noch ein millionenschweres Bürokratie-Monster geschaffen.

Dabei dürfte sich die in der Tat bisher sehr große Lücke zwischen Angebot und Nachfrage zwar nicht gänzlich schließen, aber doch deutlich verkleinern lassen – auch ganz ohne die hochumstrittene und allem Anschein nach verfassungswidrige „Widerspruchslösung“. Im Jahr 2023 warteten in Deutschland rund 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan. Dem standen 965 Spender gegenüber, denen insgesamt 2.877 Organe entnommen wurden.

Im März ging das Organspende-Register online, ab dem 1. Juli 2024 sollen die Krankenhäuser in Deutschland dann die entsprechenden Erklärungen abrufen können, um im Ernstfall Gewissheit darüber zu haben, ob Organe entnommen und transplantiert werden dürfen.

Unglaublich, aber wahr: Bis dato war der diesbezügliche „letzte Wille“ tatsächlich nur auf einem Organspendeausweis im EC-Kartenformat vermerkt. Die Vermutung liegt also nahe, dass nicht wenige Organtransplantationen in der Vergangenheit alleine daran scheiterten, dass eben dieses Kärtchen im entscheidenden Moment nicht „am Mann“ getragen wurde bzw. schlicht nicht auffindbar war.

Alle Beteiligten wären also gut beraten, zunächst den Nutzen dieses neuen Registers abzuwarten, anstatt in puren Aktionismus zu verfallen, der erstens alles andere als rechtssicher zum Erfolg geführt werden dürfte und zweitens einen abermaligen sehr tiefen Eingriff in die Freiheitsrechte der Deutschen darstellen würde.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: nitpicker/Shutterstock

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