Von Kai Rebmann
Wenn von Machthabern die Rede ist, denkt man oft an Länder wie Nordkorea und China, bisweilen vielleicht auch noch an Russland oder die Türkei. So werden die dortigen Staatsoberhäupter von der hiesigen Politik- und Medienlandschaft gern bezeichnet. Zum Ausdruck gebracht werden soll damit, dass die Regierungen in Pjöngjang, Peking, Moskau oder Ankara ein eher größeres als kleineres Problem im Umgang mit Demokratie und Menschenrechten haben. Und in den meisten Fällen mag das sogar stimmen. Aber: Wer im Glashaus sitzt, sollte auch nicht mit allzu großen Steinen werfen, denn die Maßstäbe, die andernorts angelegt werden, müssen umso mehr auch für das eigene Handeln und Denken akzeptiert werden.
Mit Beginn der Corona-Krise und dem Erlass der damit verbundenen Maßnahmen gab es nicht wenige argwöhnische Stimmen, die einen dauerhaften Eingriff in bestimmte Grund- und Freiheitsrechte befürchteten. Aluhutträger, Querdenker oder Verschwörungstheoretiker – das waren noch einige der harmloseren Bezeichnungen, mit denen solche Kritiker mundtot gemacht werden sollten. Aber siehe da: Sie sollten – wie so oft in den vergangenen drei Jahren – auch in diesem Fall Recht behalten. Die neuen Machthaber sitzen in Berlin, Mainz und anderen Hauptstädten der Bundesrepublik Deutschland, heißen Karl Lauterbach (SPD) oder Malu Dreyer (SPD) und bezeichnen sich als Bundesgesundheitsminister oder Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz.
Eingriffe in die Grundrechte: Gekommen, um zu bleiben!
Tatort Berlin: Machthaber Karl Lauterbach fragt sich in einem Anflug nachweihnachtlicher Allmachtsfantasien, ob es beim Entzug von Grundrechten „jetzt wirklich auf ein paar Wochen ankommt“. Der Rechtswissenschaftler Prof. Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg) spricht in der „Bild“ von einer „Unverschämtheit“ und einem „verfassungsrechtlichen Hammer“! Sein Kollege Prof. Josef Franz Lindner aus Augsburg stößt in dasselbe Horn und sagt: „Lauterbachs ‚Paar-Wochen-These‘ ist aus verfassungsrechtlicher Sicht unvertretbar. Eine Maßnahme, die sich nicht mehr rechtfertigen lässt, muss sofort aufgehoben werden, nicht erst in ein paar Wochen oder Monaten.“ Aber was kümmern einen Machthaber so banale Dinge wie Grundrechte oder eine Verfassung, die selbige schützen soll? Oder haben Sie etwas von Rücktrittsforderungen vernommen, die eine solche Äußerung noch vor wenigen Jahren zweifellos ausgelöst hätte? Bemerkenswert ist es zudem, wenn Lindner von „Wochen oder Monaten“ spricht, wo Lauterbach doch „nur“ von „ein paar Wochen“ gesprochen hatte. Hat da etwa jemand zu oft gelogen, so dass selbst jeder Schwurbelei unverdächtige Experten ihm und seinen Worten jetzt nicht mehr über den Weg trauen?
Diese halte ich auch angesichts grassierender Atemwegsinfektionen zurzeit für sinnvoll. Eine Isolationspflicht ist hingegen nicht mehr zwingend. Wir beraten in sehr kurzen Abständen, welche Maßnahmen erforderlich sind und passen die Regelungen ständig an. (2/2) #Corona #RLP
— Landesregierung Rheinland-Pfalz (@rlpNews) December 28, 2022
Tatort Mainz: Einen ebenso laxen Umgang mit verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten wie ihr Parteifreund legt auch Malu Dreyer an den Tag. Die Landesmutter der Rheinland-Pfälzer sprach via Twitter zu ihrem Volk und wertete es als gutes Zeichen, dass wir „laut Wissenschaft am Beginn [einer] endemischen Phase stehen“. Es gebe nur noch gezielte Maßnahmen wie „die Maskenpflicht in Kliniken, bei Pflege sowie ÖPNV“. Und dann folgt die Mainzer Version eines verfassungsrechtlichen Hammers: „Diese [Maßnahmen] halte ich auch angesichts grassierender Atemwegsinfektionen zurzeit für sinnvoll.“ Dabei bezieht sich Dreyer ganz offensichtlich auf die schweren RSV- und Grippewellen. Diese hat es in verschieden starker Ausprägung aber erstens immer schon gegeben und sind – zweitens – eine unmittelbare Folge der Maskenpflicht, an der die SPD jetzt um jeden Preis festhalten will.
Zur Erinnerung: Die aktuellen Einschränkungen der Grundrechte durch Maskenpflicht und ähnliche Maßnahmen lassen sich einzig und allein durch Paragraf 28b IfSG rechtfertigen. Dort heißt es ausdrücklich, dass diese zur „Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ beitragen müssen. Diese schwerwiegenden Eingriffe jetzt plötzlich mit dem Schutz vor anderen Atemwegsinfektionen begründen zu wollen, wie die Machthaberin in Mainz dies tut, stellt einen klaren Verstoß gegen die Verfassung dar. Wer dieses Szenario konsequent weiterdenkt, der wird zu dem Schluss kommen müssen, dass Maßnahmen wie die Maskenpflicht auf immer und ewig beibehalten werden können. Gekommen, um zu bleiben!
Das ist die #Verstetigung, vor der ich seit Beginn der Corona-Krise warne. Freiwillig gibt der Staat Eingriffsrechte höchst ungern wieder auf, wie die Vergangenheit zeigt. ZB war das Terrorismusbekämpfungsgesetz ursprünglich befristet, 11/20 wurde es entfristet. 1/3 https://t.co/PV9DQI08o3
— Jessica Hamed (@jeha2019) December 28, 2022
Ähnliche Befürchtungen hegt auch Jessica Hamed. Die Rechtsanwältin erinnert via Twitter an das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das bei seiner Einführung nur befristet gelten sollte – ehe es im November 2020 entfristet wurde. Hamed schreibt dazu: „Freiwillig gibt der Staat Eingriffsrechte höchst ungern wieder auf, wie der Blick in die Vergangenheit zeigt.“ Und weiter: „Das gilt es im Falle der Corona-Maßnahmen unbedingt zu verhindern, denn die Maßnahmen verändern das menschliche Miteinander zum Negativen.“
Aus der Geschichte zu lernen, scheint die Sache der Deutschen aber nicht unbedingt zu sein. Oder wie ist es zu erklären, dass derart verhängnisvolle und vor allem verfassungsfeindliche Äußerungen, wie sie von Karl Lauterbach und Malu Dreyer getätigt wurden, in den meisten Medien und weiten Teilen der Bevölkerung mit seltsamer Gleichgültigkeit zur Kenntnis genommen werden. Dabei sollten wir es besser wissen. Denn: Das Ende von Demokratien und Grundrechten kommt selten über Nacht, sondern ist in aller Regel ein schleichender Prozess!
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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