„Demokratiefördergesetz“ als Futtertrog für linke Lobbygruppen Brauchen wir es? Die „Ampel“ meint: JA!

Ein Gastbeitrag von Josef Kraus

Alle deutschen Länder haben in ihren Verfassungen die Förderung der Demokratie als wichtiges Bildungsziel verankert. Die Schul- und Hochschulgesetze dieser Länder sind voll von entsprechenden Leitzielen. Weiterbildungsgesetze nicht minder, Mediengesetze ebenfalls. Alle sog. politischen Stiftungen sind diesen Bildungszielen verpflichtet. Die Landeszentralen für politische Bildung ebenfalls, über allen die Bundeszentrale für politische Bildung. Ob es gerade bei letzterer immer um die Förderung der Grundwerte der Demokratie, etwa der Meinungsfreiheit geht, lassen wir angesichts ihres Publikationsangebots einmal dahingestellt. Jedenfalls keimt gelegentlich der Verdacht auf, hier gehe es um eine bestimmte Definition von “Demokratie“ – nämlich eine linke und damit um einen „Kampf gegen rechts“. Wobei „rechts“ gerne mit „bürgerlich“, „konservativ“, „liberal“ in einen Topf geworfen wird. Zivilgesellschaftlich nennt sich dieser Kampf.

David
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Brauchen wir für all dies auch noch ein „Demokratiefördergesetz“? Die „Ampel“ meint: JA! In ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 finden wir wörtlich die folgenden Passagen:

  • „Politische Bildung und Demokratieförderung sind mehr gefordert denn je, denn auch in Deutschland steht die pluralistische, freiheitliche Demokratie unter Druck. Akteurinnen und Akteure der nachhaltigen Demokratieförderung, die auf Basis von Respekt, Toleranz, Würde und Menschenrechten arbeiten, werden auch in Zukunft mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen wollen wir rechtlich besser absichern. Dies soll aus der Mitte des Parlaments geschehen unter Einbeziehung möglichst aller demokratischen Fraktionen“. (Seite 9)
  • „Zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft werden wir bis 2023 nach breiter Beteiligung ein Demokratiefördergesetz einbringen. Damit stärken wir die zivilgesellschaftliche Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit sowie das Empowerment von Betroffenengruppen und werden sie vor Angriffen schützen.“ (Seite 93)
  • Und unter der Zwischenüberschrift „Rassismus bekämpfen“ finden wir folgende Passage: „Wir werden die Arbeit zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus fortsetzen, inhaltlich weiterentwickeln und sie nachhaltig finanziell absichern. Wir entwickeln eine Strategie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung sowie Extremismusprävention. Wir stärken die Arbeit gegen Hass im Netz und Verschwörungsideologien. Bei der Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind wichtige Schwerpunkte u. a. die Arbeit gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, insbesondere gegen schwarze Menschen, Muslimfeindlichkeit, Frauenhass und Queerfeindlichkeit sowie Angriffe gegen Geflüchtete und Engagierte.“ (Seite 95)

Wer will das, wer braucht das? Ganz klar: Nutznießer dieser Politik sind linke Lobbygruppen, die mit viel Staatsknete alimentiert werden. Aber es ist ja nicht die „Ampel“, die all das inszeniert hat. Es begann bereits mit Merkel. Union und SPD hatten im November 2020 einen mit 1,1 Milliarden (also 1.100 Millionen) dotierten Katalog des „Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ vorgelegt, um – wie es heißt – die „wehrhafte Demokratie“ zu verteidigen.

Selbstredend waren in der Vorbereitung auf diese Maßnahmen und ein damals schon in Aussicht stehendes „Demokratiefördergesetz“ nicht wenige Lobbygruppen geladen, ihre Vorstellungen einzubringen. Erst nach der Androhung entsprechender rechtlicher Schritte (siehe Informationsfreiheitsgesetz IFG) wurde eine Liste der entsprechenden Gruppen bekannt. Siehe unten! Und man musste gar nicht mehr staunen. Von der Amadeu Antonio Stiftung (mit der ehemaligen Stasi-Zuträgerin Anetta Kahane an der Spitze) bis zu diversen Migrantenvereinen war alles an Bord, was sich dem Kampf gegen rechts, gegen Rassismus, Islamophobie, Homophobie usw. verschrieben hat. Klar, alle wollten an die Gelder, auch wenn sie selbst nicht immer so ganz auf der Basis des Grundgesetzes stehen. Während Familienministerin Kristina Schröder (CDU, 2009-2013) noch darauf bestanden hatte, dass die Gruppierungen bei einem Antrag auf Förderung eine Erklärung zum Grundgesetz ablegen mussten, milderte ihre „rote“ Nachfolgerin Manuela Schwesig (SPD, Familienministerin 2013 bis 2017 bei einer Kanzlerin Merkel) diese Klausel ab.

Das neue Buch von Josef Kraus

Dann kam im Dezember 2021 Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Ende Februar 2022 ließ sie 156 Lobbygruppen einladen, am Entwurf für das „Demokratiefördergesetz“ mit Stellungnahmen mitzuwirken, wie die JF berichtet. Dabei waren: der „Dachverband der Migrantenorganisationen“, die „neuen deutschen organisationen“ oder der Zentralrat der Muslime. Aus dem parteinahen Umfeld kamen die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Ebenso die Grüne Jugend. Ferner: die Bertelsmann-Stiftung, die Stiftung Mercator, die Robert Bosch Stiftung und die Hertie Stiftung. Letztere ist mit der privaten Hochschule Hertie School eine Art Kaderschmiede für Absolventen, die im linken bis linksliberalen Milieu mitarbeiten. Und selbstredend mit dabei: „Omas gegen Rechts Deutschland e.V.“ und die „Sozialistische Jugend Deutschlands – die Falken“. Den allermeisten geht es um Geld. Aber wofür das Geld verwendet wird, wollen die Vereine nicht immer so ganz offenlegen. Da will man lieber „flexibel und agil tätig sein“ können, heißt es in der einen oder anderen Stellungnahme.

Zurück zur 're-education'?

Bei all dem beschleicht uns eine déjà-vu-Erinnerung an die deutsche Geschichte unmittelbar nach 1945. Es war – wie übrigens auch in Japan – „re-education“ angesagt. Das geistige und kulturelle Leben in Deutschland sollte mit Hilfe der amerikanischen Office of Strategic Services (OSS) umgestaltet werden. Ziele waren vier „D“: Denazifizierung, Demilitarisierung, Dekartellisierung, Demokratisierung. Es dauerte nicht lange, dann wurde „re-education“ von deutschen Intellektuellen übernommen: von Horkheimer, Adorno, Abendroth, Kogon, zudem von evangelischen Christen wie Niemöller und Gollwitzer. Caspar von Schrenck-Notzing (1927-2009) nannte das Charakterwäsche. Aus seiner Sicht war deren Ergebnis, dass die Medien und die politische Klasse „in die Schuhe der Umerzieher und der Rest der Bevölkerung in die der Umzuerziehenden“ schlüpften.

Die ach so „woke“ Zivilgesellschaft setzt diese Umerziehung 77 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus nun ehrgeizig fort. Bekommen wir dafür demnächst „Informelle Demokratie-Mitarbeiter-Offiziere“?

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Josef Kraus (*1949), Oberstudiendirektor a.D., Dipl.-Psychologe, 1987 bis 2017 ehrenamtlicher Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, 1991 bis 2013 Mitglied im Beirat für Fragen der Inneren Führung beim Bundesminister der Verteidigung; Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande (2009), Träger des Deutschen Sprachpreises 2018; Buchautor, Publizist; Buchtitel u.a. „Helikoptereltern“ (2013, auf der Spiegel-Bestsellerliste), „Wie man eine Bildungsnation an die Wand fährt“ (2017), „Sternstunden deutscher Sprache“ (2018; herausgegeben zusammen mit Walter Krämer), „50 Jahre Umerziehung – Die 68 und ihre Hinterlassenschaften“ (2018), „Nicht einmal bedingt abwehrbereit – Die Bundeswehr zwischen Elitetruppe und Reformruine“ (2019, zusammen mit Richard Drexl)

Bild: Shuttestock
Text: Gast

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