Ende der Unschuldsvermutung: Polizisten bald Freiwild von Denunzianten? Heftiger Protest gegen neues Bundesdisziplinargesetz der "Ampel"

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft schlägt Alarm – wegen des neuen Bundesdisziplinargesetzes, das die „Ampel“-Koalition durchziehen will und, das der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung beraten hat. Auf der Internet-Seite des Parlaments wird das euphemisch wie folgt verkündet: „Gesetz zur schnelleren Entfernung von Extremisten aus dem Beamtendienst beraten“.

Die Gewerkschafter sehen das ganz anders: „Mit diesem Gesetz zeigen SPD, FDP und Grüne, viel sie wirklich für Polizistinnen und Polizisten übrig haben – NULL KOMMA NICHTS!“, empört sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft auf „X“, dem früheren Twitter: „Entgegen sämtlicher, gewerkschaftsübergreifender Kritik sorgen genau diese Parteien dafür, dass Beamtinnen und Beamte künftig per Verfügung der eigenen Behörde aus dem Dienst entfernt werden können.“

Bisher sei dies „aus gutem Grund nur im Rahmen der Disziplinarklage und einem Richterspruch möglich“ gewesen, so die Gewerkschafter. Als Beispiel für die in ihren Augen verheerenden möglichen Folgen des neuen Gesetzes, nennen sie den ehemaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm. Der wurde „aufgrund einer Berichterstattung eines Satiremagazins seines Amtes enthoben“, so die Gewerkschafter in Anspielung auf den ZDF-Mann Jan Böhmermann (siehe hier). Die Causa Schönbohm/Böhmermann mache deutlich, „wie wichtig es ist, eine neutrale und unabhängige Stelle mit solchen Verfahren zu betrauen.“

Die Sorge unter den Beamten wegen des neuen Gesetztes, fasst die Gewerkschaft mit folgender Frage provokativ zusammen: „Müssen Polizeibeamtinnen und Beamte künftig damit rechnen, dass sich ein anonymer Hinweisgeber auf das neue Hinweisgeberschutzgesetz beruft, um unerkannt ein Gerücht an den der Ampelregierung angehörigen neuen Polizeibeauftragten zu streuen, dieser dann seine Ermittlungskompetenz walten lässt und die zuständige Behörde (BMI) erst einmal sicherheitshalber die Entfernung aus dem Dienst vornimmt?“

Dies könne mit dem Verweis darauf geschehen, dass „sich der entlassene Beamte im Rahmen des Widerspruchs vor Gericht wieder in den Dienst hinein klagen“ könne. „Das alles ist einfach nur noch unfassbar!“, empört sich der Chef der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz „zu einem Zeitpunkt, an dem meine Kolleginnen und Kollegen vor Einsatzlagen nicht mehr aus den Stiefeln kommen, setzen SPD, FDP und Grüne ihre Hetzjagd gegen Beamtinnen und Beamte munter fort. Das lässt tief blicken.“ Das Vertrauen in diese Ampelregierung ist damit zumindest aus Sicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft nachhaltig zerstört, so Teggatz weiter: „Hoffen wir, dass dieser Spuk bald ein jähes Ende findet.“

Da der Bundestag aber seit Angela Merkel zu einer Zustimmungs-Maschine für Gesetzesvorlagen aus der Regierung degradiert wurde, dürfte es wohl leider bei der frommen Hoffnung der Gewerkschafter bleiben.

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