Endlich! Ermittlungen gegen Karl Lauterbach… ...aber leider nur durch Berliner Gesundheitsbehörde

Hier das Video zu meinem Beitrag – mit Youtube-Qualitätssiegel: „Inhalt für Werbung nicht geeignet“.

Erinnern Sie sich noch? Trotz Mehrfachimpfung – er selbst spricht von vier Impfungen, verhedderte sich dann aber vor laufender Kamera in Widersprüche – erkrankte der allseits beachtete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Anfang August an Covid-19. Schon nach fünf Tagen verließ er den beschönigend „Quarantäne“ genannten Hausarrest. Obwohl er später noch über Symptome klagte. Aus diesem Grunde stellten diverse Bürger Anzeige gegen den Minister.

Und offenbar besteht wirklich ein Anfangsverdacht. Das Gesundheitsamt Berlin-Mitte bestätigte der „Welt am Sonntag“, dass es gegen den SPD-Politiker wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Isolationsvorschriften des Landes Berlin ermittelt. Die Anzeigen befinden sich demnach „gegenwärtig in Bearbeitung u. a. durch den Amtsleiter.“

Die gesamte Causa ist ganz im Stile des Ministers. Am 4. August machte er einen Selbsttest (ich würde gerne wissen, wie oft er die macht). Nachdem der positiv ausfiel, begab er sich nach eigenen Angaben in „häusliche Isolation“. Im Fernsehen berichtete er von „sehr starkem Husten und hohem Fieber“. Trotz Mehrfachimpfung. Am 9. August veröffentlichte der Minister dann ein Foto von dem, was die ganze Nation (nicht) sehen wollte: Vier Selbsttests, die „zunehmend negativ wurden“, wie die „Welt“ schreibt. Was immer man unter „zunehmend negativ“ verstehen mag. Der Minister jedenfalls schrieb dazu: „Die letzten 4 Tage“. Weiter führt die „Welt“ in dem Artikel, der hinter einer Bezahlschranke steht, aus: „Nach drei weiteren negativen Selbsttests nahm er an der Kabinettssitzung am 10. August vor Ort teil. Zusätzlich hatte er am Vortag einen PCR-Test in einer Teststelle machen lassen. Dieser war jedoch noch positiv.“

‘Covid-typische Symptome‘

Laut Berliner Corona-Bestimmungen (in jedem Land gilt ja etwas anderes, alles andere wäre zu übersichtlich für Deutschland) darf man den Hausarrest verlassen, wenn man nach fünf Tagen 48 Stunden lang keine Symptome hatte und sich „unter fachkundiger Aufsicht“ (also nicht die Hauskatze – aber vielleicht ein geistig gewiefter Nachbar, der eine Spritze von einem Einlauf unterscheiden kann?) hat testen lassen. Die Crux laut „Welt“: „Unbeaufsichtigte Selbsttests reichen nicht aus, auch approbierte Ärzte können sich nicht selbst freitesten. In den sozialen Netzwerken verbreitete sich zudem der Eindruck, der Minister habe bei seiner Pressekonferenz am 12. August noch Covid-typische Symptome gezeigt.“

Besonders brisant: Am Dienstag, den 9. August 2022, sagte Lauterbach in der ARD noch, als er gefragt wurde, ob er wieder negativ sei: „Ganz fit bin ich noch nicht.“ Nicht fit zu sein, ist aber ein Symptom. Und damit wären die 48 Stunden „Symptomfreiheit“, die Berlin vorschreibt, nicht eingehalten.

Trotz dieses offensichtlichen und öffentlich nachprüfbaren Fakts bestreitet das Bundesgesundheitsministerium ein Fehlverhalten Lauterbachs. Wo kämen wir denn da auch hin, wenn Fehler eingestanden würden. Das Ministerium verweist faktenresistent darauf, der Minister sei die nötige Zeitspanne symptomfrei gewesen. Zudem habe der Ct-Wert des PCR-Tests über 30 gelegen. „Somit seien die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Wiederaufnahme der Tätigkeit für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens eingehalten worden“, schreibt die „Welt“.

Das ist ein Treppenwitz der Geschichte: Ausgerechnet der Mann, der mit dazu beitrug, dass jahrelang auch Getestete mit hohen Ct-Werten bei PCR-Tests unter Hausarrest mussten, beruft sich nun auf das, was er anderen nicht zugestand.

Erneuter Bauchklatscher

Die Geschichte ist in mehrfacher Hinsicht eine völlige Entblößung. Nicht nur, dass Lauterbach offenbar auf die Regeln, die er maßgeblich mit antreibt, pfeift (siehe auch sein Aufritt ohne Maske in Israel): Er ist offenbar auch noch so dumm, das öffentlich zu machen, etwa durch die Aussage in der ARD. Oder ist es keine Dummheit, sondern Dreistigkeit: Ein klares Signal an die Menschen – Quod licet Iovi, non licet bovi – was dem Jupiter erlaubt ist, ist nicht dem Rindvieh erlaubt?

Wetten, dass Lauterbach auch in diesem Fall keine Konsequenzen zu tragen hat? Im schlimmsten Fall kommt er sicher mit einer Strafe weg, die nach dem Corona-Bußgeldkatalog in Berlin 1.000 bis 5.000 Euro betragen würde. Das kann er mit üppigen Doppelbezügen als Minister und Abgeordneter verkraften. Und die Chancen sind sicher gut, dass es so weit gar nicht kommt – und die Genossen im Amt beide Augen zudrücken.

Hier das Video zu meinem Beitrag – mit Youtube-Qualitätssigel: „Inhalt für Werbung nicht geeignet“.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!


Bild: Juergen Nowak/Shutterstock

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