Faeser will Verfassungsschutz Denunziation erlauben Unfassbare Pläne für Gesetzesänderung

Es ist eine Nachricht, die so ungeheuerlich ist, dass sie selbst die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) hinter einer Bezahlschranke versteckte. „Die Agenten des Verfassungsschutzes sollen künftig die Befugnis bekommen, Privatpersonen heimlich zuzuflüstern, dass jemand radikal sei“, schreibt das Blatt: „Wenn beispielsweise ein Muslim, den das Bundesamt für islamismusverdächtig hält, sich um eine Wohnung bemüht – dann sollen die Agenten sich an den potenziellen Vermieter und sogar an Familienmitglieder, Arbeitskollegen oder Bekannte wenden dürfen, um ihren Verdacht dort zu streuen. Beziehungsweise, wie es juristisch heißt, zu ‚übermitteln‘.“

Gleiches gilt dann logischerweise auch für Kritiker der Regierung, die heutzutage als „rechts“ diffamiert werden – sobald ihnen der Verfassungsschutz eine „akute Gefährdung der Demokratie“ unterstellt. Was heutzutage ja ein sehr dehnbarer Begriff ist und ziemlich willkürlich auf Regierungskritiker jeder Couleur angewandt wird.

Darauf kann man nur noch mit unverblümtem Klartext reagieren: Das hat nichts mehr mit Sinn und Zweck eines „Verfassungsschutzes“ in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu tun. Es steht in der Denktradition autoritärer Regime und ist näher an den Grundideen der Stasi als an denen der Grundgesetz-Väter.

Verantwortlich für diesen unglaublichen Tabubruch ist Nancy Faeser von der SPD. Das oben beschriebene Horrorszenario in Sachen Demokratie und Meinungsfreiheit ergibt sich aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums für eine Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, das die übereifrige Vorkämpferin gegen „Rechts“ vorgelegt hat. Das Kabinett hat ihn schon gebilligt – mitsamt der FDP, die sich einmal selbst als liberale Partei sah. Der Bundestag soll im November über das Werk abstimmen.

Ebenso erstaunlich wie der Entwurf selbst ist die Tatsache, dass ihn die Medien bislang eher links liegen lassen. Aber das ist auch nicht wirklich verwunderlich, sind sie doch eher mit dem Diffamieren von Regierungskritikern beschäftigt als mit dem Kontrollieren und Kritisieren der Regierung selbst. Was eigentlich ihre Aufgabe sein sollte.

Das neue Gesetz würden dem Inlandsgeheimdienst „nach Ansicht von Fachleuten ermöglichen, sich weitaus stärker in der Gesellschaft einzumischen“, warnt selbst die „Süddeutsche“ ihre bezahlenden Leser: „Auch Lehrer oder Sporttrainer sollen die Agenten demnach ansprechen und diskret auf einen Verdacht gegen einen Menschen hinweisen dürfen – solange es irgendwie der ‚Deradikalisierung‘ diene, oder auch, solange es irgendwie helfe, ‚das Gefährdungspotenzial zu reduzieren‘. So umfassend soll es künftig im Paragraf 20 des Gesetzes stehen.“

Mit diesem Plan würde „die Rolle, die der Verfassungsschutz in unserer Gesellschaft hat, ziemlich grundlegend ausgeweitet“, warnt der Jurist Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität in München gegenüber dem Blatt.

Aktuell hat das Bundesamt für Verfassungsschutz mit seinen rund 4000 Mitarbeitern per Gesetz den Auftrag, politische „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung aufzuspüren und zu beobachten“: Es darf und soll die Polizei informieren, wenn es auf konkrete Kriminalität oder Gefahren stößt, so die „SZ“: „Anschlagspläne zum Beispiel. Solange der Geheimdienst aber ‚nur‘ auf politische Meinungen stößt, die gegen kein Gesetz verstoßen, muss er grundsätzlich schweigen – und darf Individuen nicht in der Gesellschaft an den Pranger stellen.“

Das ist auch gut so. Und eine der Grundvoraussetzungen für die Existenz eines Inlands-Geheimdienstes in einem freiheitlichen Staat. Genau das unterscheidet ihn von Inlands-Geheimdiensten in unfreien Staaten. Und genau das wollen Faeser & Co. mitsamt der FDP nun abschaffen.

Bislang darf der Verfassungschutz Einschätzungen nur ausnahmsweise und nur dann anderen Bürgern „zuflüstern“, wenn er extra eine Genehmigung des Innenministeriums eingeholt hat. Und wenn das „zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Gewährleistung der Sicherheit von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen“ unbedingt notwendig ist.

Das ist bedenklich genug, wenn man weiß, wie die Behörden heute arbeiten. Aber jetzt kommt es: Die Hürde mit der Zustimmung aus dem Innenministerium will die Regierung „wegräumen“, wie der Kölner Fachmann für Nachrichtendienstrecht Nikolaos Gazeas der „SZ“ sagte. Besonders pikant: Er berät gelegentlich auch die FDP im Bundestag. Die jetzt im Kabinett das Gesetz absegnete. „Das ist eine große Änderung“, want Gazeas: “Vor dem Hintergrund, dass ein Nachrichtendienst weit im Vorfeld einer konkreten Gefahr tätig werden dürfe, bestehe die Gefahr, dass er bei Gesprächen mit Familienangehörigen auch Halbgares verbreite, warnt der Jurist. Zudem würden die Betroffenen gar nicht erfahren, was hinter ihrem Rücken gesprochen werde. Sie könnten sich also nicht verteidigen.“

Weiter schreibt die SZ: „Und dann? ‚Das Stigma wird man so leicht nicht wieder los‘, warnt Gazeas. Deshalb tue der Staat bislang gut daran, hier eine besonders hohe rechtsstaatliche Hürde aufzustellen.“

Pervertierung von Karlsruhe-Urteil

Besonders dreist und zynisch ist die Entstehungsgeschichte des neuen Gesetzes. Denn die Änderungen wurden angestoßen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2022. Darin wurde der Freistaat Bayern ermahnt. Es ginge nicht an, so die Richter, dass der Inlandsgeheimdienst seine Einschätzung, dass eine Person etwa ein Rechtsextremer oder „Querdenker“ ist, zu freigiebig anderen Stellen mitteilte. Damit würde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Es brauche, so die Mahnung aus Karlsruhe, dazu präzisere Regeln und höhere Hürden.

Obwohl sich der Gerichtsentscheid auf das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bezog, erstreckt sich seine Wirkung auch auf die Ebene des Bundes. Bis Ende 2023 muss der Gesetzgeber die Vorgaben gesetzlich umsetzen. Verpasst er diese Frist, darf der Verfassungsschutz ab Neujahr überhaupt keine Einschätzungen mehr übermitteln – auch nicht in den bisherigen Ausnahmefällen.

„Diesen Vorgaben wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung nun überhaupt nicht gerecht“, kritisiert Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität gegenüber der „SZ“. Er sagt: Anders als die CSU-Regierung in Bayern nutzt die Bundesregierung das Karlsruher Urteil offenbar lediglich, „um Wunschvorstellungen der Sicherheitsbehörden zu kodifizieren“. „Anstelle der aus Karlsruhe intendierten Einschränkungen der Datenübermittlungen“ plane das Haus von Innenministerin Nancy Faeser eine „Ausweitung der Befugnisse“.

‘Schlicht nicht haltbar‘

Sogar aus den „Ampel“-Parteien selbst kommt Kritik. Konstantin von Notz, Fraktionsvize der Grünen, attackierte das Gesetz Mitte Oktober im Bundestag scharf. Vor allem die Absicht, dass der Verfassungsschutz „künftig recht freihändig auch Privatpersonen mit seinen Einschätzungen versorgen solle, sei ‚juristisch so schlicht nicht haltbar‘“, so von Notz dem Bericht zufolge.

Zum Schluss schlägt die „Süddeutsche“ dann doch noch eine Brücke zur Regierung – ein Schelm, wer dabei daran denkt, dass diese den Zeitungsverlagen noch mehr Staatsgelder zuschanzen möchte. Die Zeitung zitiert den Grünen von Notz mit folgenden Worten: „Zugegeben: Es könne gute Gründe geben, weshalb der Verfassungsschutz einen Vermieter warnen möchte, bevor zum Beispiel Neonazis bei ihm einziehen und ein Schulungszentrum errichten.“ Solche speziellen Fälle müsse man regeln, so der Grüne. Über die „Verhandlungstaktik“ sowie den „Zeitplan des Bundesinnenministeriums in diesem sensiblen Gesetzgebungsprozess“ aber sei er „befremdet“.

Für mich klingt das so, als ob von Notz – und möglicherweise auch die „Süddeutsche“, einfach nur Angst haben, dass die staatlich legitimierte und mit Steuergeldern bezahlte Denunziation bis hin zum Vermieter auch auf die aus ihrer Sicht Falschen angewandt werden könnte. Während sie diese bei allen, die sie für „rechts“ halten, durchaus gerne per Gesetz ermöglichen würden.

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