Von Kai Rebmann
Die Impfkampagne ist nicht nur das wohl größte medizinische Experiment der Menschheitsgeschichte. Sie schickt sich auch an, zu einem beispiellosen Fall von politischem und institutionellem Versagen zu werden. Knapp zwei Jahre lang ist es der Politik und einem großen Teil der Medien mehr schlecht als recht gelungen, den Deckel auf dem Pulverfass zu halten und Impfschäden als „Einzelfälle“ zu verkaufen. Doch spätestens seit der Auswertung der KBV-Daten und den sich daraus ergebenden Rückschlüssen stehen die Zeichen bei den Verantwortlichen auf Alarmstufe Rot! Neben den Krankenkassen ist aber auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine zuverlässige Quelle, wo man die Folgen der Impfkampagne tagtäglich sehen kann – wenn man sie denn sehen will!
Bereits im Juli 2022 hat reitschuster.de exklusive Innenansichten aus der Deutschen Rentenversicherung berichtet. Jetzt hat unser Team erneut Post aus dem Umfeld der DRV bekommen. Der Leser arbeitet eigenen Angaben zufolge im Ärztlichen Dienst und bekommt dort regelmäßig Fälle auf den Tisch, bei denen trotz offensichtlicher Impfschäden nach alternativen Erklärungen gesucht wird. Er sei zutiefst empört, „wenn unablässig behauptet wird, dass Impfschäden nur in ganz wenigen Fällen auftreten“, schreibt uns der Informant und liefert auch eine mögliche Erklärung. Laut Infektionsschutzgesetz haftet für Impfschäden der Staat. Dies gilt aber natürlich nur, wenn Erkrankungen auch als eine solche Folge (an)erkannt werden. Ganz aktuell habe er dieses Vorgehen bei einem weiteren „Einzelfall“ erlebt, bei dem genau das geschehen sei, „was nicht anders zu erwarten war.“ Man wolle „die ganze Geschichte“ in die Psycho-Ecke verschieben und bemühe sich jetzt um ein entsprechendes Gutachten.
Leidensweg beginnt im Mai 2021
Aus Gründen des Patienten- und Quellenschutzes wird im Folgenden auf konkrete Orts- und Datumsangaben verzichtet. Unserem Team liegen jedoch mehr als ein Dutzend DIN-A4-Seiten vor, die den vorliegenden Fall sehr ausführlich dokumentieren. Die zuvor kerngesunde, lebenslustige und sportlich aktive Patientin erhielt im Mai 2021 ihre erste Impfung mit dem Präparat von Biontech. Nur wenige Stunden später, also noch am selben Tag, stellten sich die ersten Symptome ein, die von der Frau gegenüber Ärzten später als „grippeähnlich“ beschrieben wurden: Gliederschmerzen und Atemnot schon nach geringfügiger körperlicher Belastung, täglich wiederkehrende Kopfschmerzen, eingeschränkte körperliche und geistige Belastbarkeit sowie Schlafstörungen. Auch nach Verabreichung der zweiten Dosis im Sommer 2021 wurde bis in den Oktober hinein eine gleichbleibende Symptomatik beobachtet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte keiner der behandelnden Ärzte in Abrede gestellt, dass die Beschwerden der Patienten in einem kausalen Zusammenhang mit der Impfung stehen oder zumindest stehen könnten.
Im Spätjahr 2021 erfolgte schließlich die Überweisung an eine Reha-Klinik, wo die Arbeitsunfähigkeit der Patientin zunächst bestätigt wurde. Trotzdem und im völligen Widerspruch dazu wurde in der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung unter anderem festgestellt, dass in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Büroangestellte „aktuell wenig gravierende Leistungseinschränkungen“ vorlägen. Leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ohne Zwangshaltungen der Wirbelsäule seien für eine Dauer von „6 Stunden und mehr“ möglich. Nach einem daraufhin gescheiterten Versuch der schrittweisen Wiedereingliederung ins Arbeitsleben kam es in den Wochen vor dem Jahreswechsel zu einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes, der dazu führte, dass die Patientin inzwischen „zu 100 Prozent bettlägerig“ bzw. auf den Rollstuhl angewiesen ist.
Ärzte drängen auf psychosomatische Untersuchung
Im Frühjahr 2022 kamen die ersten Ärzte dann auf die Idee, nach alternativen Erklärungsansätzen für die Symptome der Patientin zu suchen. Der Frau wurde gesagt, dass ihre Beschwerden womöglich auf eine „psychogene Ursache“ zurückzuführen seien. Mit anderen Worten: Die Patientin bildet sich alles nur ein – es fehlen einem schlicht die Worte. So ähnlich muss auch die Reaktion der Betroffenen ausgefallen sein, denn in einem Arztbrief wurde vermerkt, dass sich die Patientin für diese Erklärung „nicht zugänglich“ gezeigt habe. Dennoch wurde eine psychosomatische bzw. psychiatrische Vorstellung bei einem Facharzt empfohlen.
Dazu kam es dann wenige Wochen später in einer entsprechenden Klinik, in der ein „exploratives Erstgespräch“ stattfand. Der Gutachter ließ sich von der Frau ihre bisherige Lebens- und Krankengeschichte erzählen, die keine nennenswerten Auffälligkeiten enthielt. In dem Arztbrief wird unter anderem festgestellt, dass es keine Hinweise auf vorangegangene Depressionen, Angststörungen oder Somatisierung gebe. Ebenso fehlten Hinweise auf „psychotisches Erleben“ oder „suizidale Tendenzen“. Attestiert wurden der Patientin lediglich Dinge, die auch für jeden medizinischen Laien in einem solchen Fall wohl nur zu gut nachvollziehbar sind, so unter anderem Erschöpfung, Verzweiflung, Antriebslosigkeit und Ermüdung. Dies fasste der Gutachter als „reaktive depressive Symptomatik“ als Folge der gravierenden Einschränkungen in allen Lebensbereichen zusammen. Als Diagnosen wurden schließlich T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], andernorts nicht klassifiziert), G93.3 (Chronisches Müdigkeitssyndrom) und F48.0 (Neurasthenie) gestellt.
Ende August 2022 erfolgte durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Erstellung eines Pflegegutachtens mit der Empfehlung zur Einstufung in den Pflegegrad 3. Inzwischen hat sich der Zustand der Frau weiter verschlechtert, so dass die Patientin bettlägerig bzw. auf den Rollstuhl angewiesen ist. Unfassbar: Trotzdem wurde der kurz darauf gestellte Antrag auf Erwerbsminderungsrente abschlägig beschieden. Gegen diese Entscheidung legte die Frau Widerspruch ein. Im Laufe des dazugehörigen Verfahrens wurde ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Mit Schreiben von Ende November 2022 teilte der Sachverständige mit, dass die Patientin zu 100 Prozent bettlägerig sei, nicht in die Praxis kommen und er deshalb kein Gutachten erstellen könne. Nur wenige Tage später erhielt die Geschädigte ein weiteres Schreiben, diesmal von einem anderen Sachverständigen. Sie möge sich doch bitte zur Begutachtung in dessen Praxis einfinden, so der Tenor.
Sobald es also ans Eingemachte geht, sprich die endgültige Anerkennung eines Impfschadens und die damit einhergehenden Ansprüche des Opfers, werden offenbar die ideologischen Scheuklappen angelegt. Unser Leser betont ausdrücklich, dass dies kein Einzelfall sei, sondern er sich „beinahe täglich“ mit solchen Schicksalen konfrontiert sieht. Der Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung zieht deshalb ein glasklares Fazit: Man will den Elefanten im Raum nicht sehen! Oder aber: Es kann nicht sein, was nicht sein darf!
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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