Forderung nach AfD-Verbot – mit Steuermitteln subventioniert "Institut für Menschenrechte" auf Abwegen?

Bei einem Parteikongress der „Linken“ wurde Anfang 2020 ganz offen darüber schwadroniert, die Reichen zu erschießen – zur Freude der Anwesenden. Statt sich sofort klar zu distanzieren, erläuterte Parteichef Bernd Riexinger lapidar: „Wir erschießen sie nicht, wir setzen sie schon für nützliche Arbeit ein.“ Und das in einer Partei, die mit Erschießungen Erfahrung hat: Die „Linke“ hat durch ihren Vorstand früher erklären lassen, dass sie rechtsidentisch mit der Diktatur-Partei SED sei. Diese Erklärung war offenbar notwendig, um weiter ans SED-Parteivermögen zu kommen. Von dem große Teile bis heute offiziell verschollen sind – wohl aber nicht für gut informierte Parteikader. Die „Linke“ hat sich nie überzeugend von der SED distanziert.

Warum ich all das erzähle? Weil trotz alledem nie Rufe nach einem Verbot der „Linken“ laut wurden – ganz im Gegensatz zur AfD. Kaum erreicht die Partei Rekordwerte in den Umfragewerten und holt erstmals die Kanzlerpartei SPD ein, schon werden wieder einmal Rufe nach einem Verbot laut. Sie ertönen ausgerechnet aus jenem zweifelhaften Milieu, das an die DDR erinnert und erst unter Angela Merkel in der Bundesrepublik fröhliche Urstände feierte: Organisationen, die nach außen hin als unabhängig auftreten, aber in Wirklichkeit vom Staat finanziert werden. Und ganz im Sinne der Regierung agieren. Kein Wunder, sind sie doch von dieser abhängig: über ihre Finanzierung.

Im konkreten Fall tritt das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ als Büchsenspanner der Regierung auf. Obwohl das Recht auf Bildung politischer Parteien auch ein Menschenrecht ist, interpretiert das staatsfinanzierte „Institut“ seinen Auftrag sehr merkwürdig. Es gab jetzt eine Studie heraus, die besagt, die AfD sei eine „rassistische und rechtsextreme“ Partei – und die Voraussetzungen für ein Verbot seien damit erfüllt.

Besonders pikant: Von einer deutlichen Kritik eben dieses „Institut für Menschenrechte“ bei der massiven Verletzung von Menschenrechten in der Corona-Zeit ist nichts bekannt. Die Einrichtung war auch damals brav auf Linie und segnete die ganzen Grundrechts-Verstöße durch ihr weitgehendes Schweigen nicht nur ab – sie lobte sie sogar lautstark (siehe auch meinen Bericht „Impfpflicht welcome, „Corona-Leugner“ als Mörder – Menschenrechtler auf Abwegen“). In meinen Augen hat das „Institut“ damit seinen Eignungstest nicht bestanden und seine Glaubwürdigkeit verloren (auch wenn man zynisch entgegnen könnte, aus Sicht der Regierung sei das genau umgekehrt). Im Kuratorium des „Instituts“  sitzt neben Bundestagsabgeordneten der üblichen Parteien auch die allgegenwärtige Allzweckwaffe von Merkel und Genossen Anetta Kahane – die schon als Mitarbeiterin der Stasi für die DDR den „Kampf gegen Rechts“ führte.

Selbst die „Welt“, die sonst beim AfD-Bashing mit an vorderster Front kämpft, findet das Urteil des „Instituts“ über die AfD merkwürdig: „Es ist daher ein bemerkenswerter Zeitpunkt für eine Analyse, die das Deutsche Institut für Menschenrechte am Mittwoch veröffentlicht hat“, schreibt das Blatt. Autor der Studie ist der Rechtswissenschaftler Hendrik Cremer. Seine Methodik: Eine Analyse des Parteiprogramms der AfD sowie der Äußerungen von Führungspersonal. Sein Fazit: Die AfD habe „in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ mittlerweile einen Grad erreicht, der für ein Verbot ausreiche.

‚Volk‘ im Grundgesetz

Besonders bizarr: Vor allem die Verwendung des Wortes „Volk“ durch die AfD und ihre Mitglieder ist ein Haupt-Argument von Cremer, der auch für die Stiftung der Grünen publiziert. Dabei offenbart dieser allerdings, dass er selbst offenbar ein zutiefst gestörtes Verhältnis zu diesem Begriff hat. Und sich offenbar nicht bewusst ist, dass das Grundgesetz durchaus – anders als er – ein entspanntes Verhältnis zu dem Begriff hat. Denn schon in der Präambel ist dort vom „deutschen Volk“ zu lesen – und ebenso im so entscheidenden und grundlegenden ersten Artikel. Artikel 20 besagt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Und in Artikel 21: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“

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Insofern zwingt sich geradezu die Frage auf, wer hier verfassungsfeindlich ist – der AfD-Jäger Cremer, dem der Begriff „Volk“ suspekt ist und ein Anlass, Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen – oder diejenigen, die diesen Begriff in ihrer politischen Arbeit nutzen. Bereits vor zwölf Jahren forderte Cremer auch die Streichung des Wortes „Rasse“ aus dem Grundgesetz – das vorschreibt, dass unter anderem niemand wegen seiner Rasse diskriminiert werden dürfe.

Der stramme Rot-Grüne Cremer beschreibt in seiner Studie für das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ die AfD als „rassistische und rechtsextreme“ Partei und attestiert ihr eine „national-völkische Programmatik“. Seine Argumentation: Im Grundsatzprogramm konzentriere sich die AfD auf das „Ideal einer kulturell homogenen Bevölkerung, die es gegen ‚importierte kulturelle Strömungen‘ zu verteidigen gelte“. Und weiter: Die AfD propagiere „Vorstellungen eines ursprünglichen Volkes, dessen Mitglieder als Bestandteil eines exklusiven Kollektivs unbedingten Vorrang gegenüber Menschen hätten, die prinzipiell nicht dazugehören könnten“, heißt es in der Studie. Diese Auffassung sei mit den Garantien aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) nicht vereinbar. Dass eben in diesem Artikel vom „deutschen Volk“ die Rede ist, unterschlagen Cremer bzw. das „Institut“. Dafür interpretiert er die Aussagen der AfD ausgesprochen böswillig.

Autor entlarvt sich selbst

Das ist ein Hütchenspielertrick. Wer die Präsenz von fünf Millionen Muslimen – oder Menschen anderer Glaubensrichtung – als Gefahr für den Staat sieht, muss sie deswegen nicht gezielt abwerten. Auch ein islamischer Staat könnte die Anwesenheit von Millionen Christen als Gefahr sehen – ohne die einzelnen Christen abzuwerten oder „anhand rassistischer Kriterien in ihrer Wertigkeit zu unterscheiden“, wie Cremer unterstellt. Und was soll Religion mit Rassismus zu tun haben? Wenn hier jemand rassistisches Gedankengut aufweist, dann eher Cremer – wenn er Religion mit Rasse gleichsetzt. Darf es in seiner rot-grünen Denkwelt keine deutschen Muslime geben? Fast schon bizarr, wie sich der Autor hier selbst entlarvt.

So ließe sich fast ein Punkt nach dem anderen in Cremers Studie zerlegen. Noch ein Beispiel: Cremer attackiert das Sozialpolitik-Konzept der Partei, bzw. seinen ersten Satz, in dem sich die AfD „zum Sozialstaat und zur gegenseitigen Hilfe innerhalb unseres Volkes“ bekenne. Cremer interpretiert in diesen Satz, dass Menschen auf Grundlage der „national-völkischen Ideologie“ der AfD vom Recht auf soziale Sicherungsleistungen ausgeschlossen werden sollen. Auch hier ist wieder die Frage: Ist das eine Projektion Cremers? Denn man kann den Satz durchaus so lesen, dass im Sozialstaat nur diejenigen von dessen Leistungen profitieren sollen, die auch in diesen hineinbezahlt haben.

Hendrik Cremer

Als Beleg für ein angeblich „national-völkisches Verständnis vom Volksbegriff“ bringt Cremer Äußerungen der Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel sowie von deren Vorgänger Alexander Gauland. Schlagworte wie „Umvolkung“ oder „Bevölkerungsaustausch“ zeigten, dass für diese „Menschen in ihrer Wertigkeit zu unterscheiden seien“. Wie bitte? Warum das denn? Man mag diese Begriffe mögen oder nicht, für richtig halten oder für grundverkehrt. Aber wieso sollen sie „Menschen in ihrer Wertigkeit“ unterscheiden? Das ist schlicht absurdes Polit-Ideologie-Sprech, das Cremer da an den Tag legt.

Deportation gefordert?

Nur noch ein Beispiel: Die Aussage von Alexander Gauland, man solle die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz „in Anatolien entsorgen“. Damit habe Gauland, so Cremer, die „grund- und menschenrechtswidrige Deportation einer deutschen Staatsbürgerin“ gefordert. So unglücklich die Aussage Gaulands gewesen sein soll – jeder weiß, dass es eine Redensart war und nicht als Aufforderung zu Deportation gemeint. Als SPD-Mann Sigmar Gabriel forderte, man müsse „die ganze Regierung Merkel rückstandsfrei entsorgen“, kam auch niemand auf die Idee, ihm deswegen zu unterstellen, grund- und menschenrechtswidrig deutsche Staatsbürger“ deportieren zu wollen.

Wie abwegig die Verbotsforderungen sind, zeigt ein Blick in die Geschichte. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher erst zwei Parteien verboten. Die NSDAP-Nachfolgeorganisation Sozialistische Reichspartei (SRP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein Parteiverbot kann nur erfolgen, wenn eine Partei durch planvolles Handeln die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebt und dabei erfolgreich sein kann. Zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD scheiterten, weil zu viele „V-Leute“ des Verfassungsschutzes in der Partei waren.

Die AfD dreht nun den Spieß um und stellt in Frage, dass das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ seinem gesetzlichen Auftrag nachkommt. Der besteht in der Prävention von Menschenrechtsverletzungen und der Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte. Dabei muss die Einrichtung „unabhängig von Vorgaben und Weisungen der Bundesregierung“ handeln.

Vize-AfD-Chef Peter Boehringer klagt nun, das „Institut“ agiere bereits seit Jahren „nicht unabhängig und nicht neutral“. Die Studie sei „eine glasklare Auftragsarbeit“, die „allein dem Schutz der Altparteien diene“, so Boehringer. Ein Parteisprecher monierte zudem, das „Institut“ sei „vom Wohlwollen der Regierungsmehrheit im Parlament abhängig“, weil dieses die Finanzierung bewillige. „Wir haben keinen Zweifel daran, dass ein Verfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht chancenlos wäre“, so der Parteisprecher weiter. Eine optimistische Einschätzung – wenn man beachtet, wie sehr das Gericht auf Regierungs-Kurs ist, seit Angela Merkel ihren Vertrauten Stephan Habarth als Präsidenten in Karlsruhe durchdrückte.

Tabu-Themen als Ursache

Die Rufe nach einem Parteiverbot artikulieren in meinen Augen die Hilflosigkeit derer, die sie betreiben. Die inoffizielle ganz große Koalition von „Linken“ über Grüne und SPD bis hin zu FDP und Union hat der AfD quasi ein Monopol auf viele der Themen eingeräumt, bei denen die Menschen der Schuh am stärksten drückt: Zuwanderung, Migranten-Kriminalität, ausufernde Klimapolitik, Gender-Politik, aggressive Bevorzugung von Minderheiten, Transgesetz und viele andere mehr.

Solange die „ganz große Koalition“ – böse Stimmen sprechen gar von Blockparteien – sich bei diesen Themen in einem Grundkonsens übt und nur über Nuancen streitet, wird die AfD zwangsläufig weiter wachsen. Weil der Unmut massiv zunimmt, und die Methoden der Stigmatisierung der Partei sich abnutzen. Statt die Wurzeln des Problems anzugehen – die Tabuisierung von Missständen und Negierung von realen Problemen im Einzelnen bis hin zu Realität im Gesamten – weisen sich die Gegner der AfD gegenseitig die Schuld an deren Erfolg zu und versuchen es weiter mit der Stigmatisierung und Verteufelung.

Die Realitätsflucht ist offenbar bereits so groß, dass sie gar nicht mehr verstehen, wie sehr sie genau damit die AfD groß machen. Den Höhenflug könnten wirklich nachhaltig nur zwei Faktoren stoppen: Eine Abkehr von der Politik des großen rot-grünen Umbaus unserer Gesellschaft. Oder zumindest eine knallharte Bekämpfung desselben durch die FDP und/oder die Union, die bisher eher wie Steigbügelhalter der rot-grünen Kultur-Revolutionäre agieren denn als deren Bekämpfer.

Solange die schweigende Mehrheit, die den großen Umbau zum Öko-Sozialismus der Konzerne mit seiner Bevormundung und Umerziehung ablehnt, keine andere Möglichkeit sieht, als an den Wahlurnen – wenn auch oft schweren Herzens – ein Kreuz bei der AfD zu machen, kann die Partei gar nicht genug Fehler machen, um ein weiteres Wachstum zu stoppen.

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