Freispruch für Soldat: Kippt jetzt die Impfpflicht bei Bundeswehr? Mutige Richterin in der bayerischen Provinz setzt Zeichen

Das Amtsgericht im bayerischen Bad Kissingen hat einen Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Sein vermeintliches Vergehen: Er wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen. Genau dazu sind aber Angehörige der Bundeswehr im Rahmen des geltenden Rechts verpflichtet. Als Soldaten bzw. Offiziere haben sie eine „Duldungspflicht“, was Impfungen angeht, und sind damit nicht uneingeschränkt Herr über ihren eigenen Körper.

Obwohl inzwischen das erwiesen ist, was früher als „Schwurbelei“ galt – dass die Corona-Impfung weder vor Ansteckung noch Erkrankung schützt – hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr diese Erkenntnisse ignoriert und die Impfpflicht für Militärs für rechtens erklärt.

Umso erstaunlicher und erfreulicher ist es, dass das Amtsgericht in Bayern diese Sache ganz anders sieht. Die Frage ist nur, ob das Urteil Bestand hat, da es sich um die unterste Instanz handelt. Die mutige Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener Nebenwirkungen, wie die „Welt“ mitteilte.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, wie ein Amtsgerichtssprecher dem Bericht zufolge mitteilte. Daher könne er keine weiteren Einzelheiten zu dem Urteil nennen. Der Richterspruch ist auch noch nicht rechtskräftig. „Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil Berufung ein“, schreibt die Welt.

Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland der jeweiligen Landesregierung gegenüber weisungsgebunden – eigentlich ein Skandal und in vielen anderen Ländern undenkbar. Denn es widerspricht dem Grundgedanken einer unabhängigen Justiz elementar.

Insofern kann man sich nur bedingt die Frage stellen, was im Kopf eines Staatsanwaltes vorgeht, der eine Freiheitsstrafe für einen Soldaten fordert, dessen „Verbrechen“ darin besteht, dass er eine experimentelle Gen-Therapie mit mRNA-Wirkstoff ablehnt. Denn vielleicht hat hier gar nicht der Staatsanwalt entschieden, sondern die Landesregierung. An deren Spitze Markus Söder (CSU) steht.

Dank der Konstruktionsschwächen in Sachen Rechtsstaat werden wir auch nicht erfahren, ob es der Staatsanwalt selbst war, der sich entschied, Rechtsmittel einzulegen (möglicherweise auch in Hinblick auf die eigenen Karrierechancen), oder ob es eine entsprechende Anweisung aus der Landesregierung gab.

Dass Soldaten sich weiter gegen Corona impfen lassen müssen, obwohl die wichtigsten Mythen in Sachen Impfung längst widerlegt sind (sie ist weder nebenwirkungsfrei noch schützt sie vor Übertragung etc.), ist ein Skandal per se. Ebenso wie die Tatsache, dass die Mehrheit in Deutschland und offenbar auch bei der Bundeswehr diese Zustände hinnimmt.

Der 33 Jahre alte Zeitsoldat, der jetzt angeklagt war, hatte laut „Welt“ mehrere Corona-Impftermine im Jahr 2022 trotz Aufforderung nicht wahrgenommen: „Der Mann war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.“

Da dies nicht der Fall gewesen sei, so, das Blatt, „wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion“. Der Mann „wurde daraufhin den Angaben zufolge vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung.“

Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatte im Sommer vergangenen Jahres die Fortdauer der Corona-Impfpflicht für Militärangehörige bekräftigt. Die obersten Richter entschieden, die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 sei korrekt gewesen. Die Begründung klingt angesichts der neuen Erkenntnisse wie Hohn: Der Vorsitzende des Senats betonte laut „Welt“, Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen.“

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat im Mai im Bundestag erneut bekräftigt, dass die Corona-Impfpflicht für Soldaten bestehen bleibe. Noch im Juli hatte ein anderes bayerisches Amtsgericht, in München, ganz anders entschieden als die Richterin in Bad Kissingen: Es verurteilte einen Soldaten zu 900 Euro Geldstrafe, weil er sich der Gentherapie widersetzt hatte.

Man kann nur hoffen, dass die Richterin in Bayern nicht zum Zielobjekt für Strafaktionen wird – wie der mutige Weimarer Masken-Richter Christian Dettmar. Der wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und damit faktisch seiner Existenz beraubt, weil er gegen die Maskenpflicht in Schulen entschied (siehe hier). Zuvor gab es bei ihm und den Gutachtern in seinem Prozess schikanöse Hausdurchsuchungen. Kritiker sprechen von einer Terrorisierung unabhängiger Richter.

Unter Beschuss – aber umso wichtiger ist Ihre Unterstützung!  

„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktive dabei: die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“ – ohne einen einzigen Beleg zu benennen, und in einem Beitrag voller Lügen. Springer-Journalist Gabor Steingardt verleumdete mich im „Focus“, für den ich 16 Jahre lang arbeitete, als „Mitglied einer Armee von Zinn­soldaten“ und einer „medialen Kampf­maschine“ der AfD. Auf Initiative des „Westdeutschen Rundfunks“ wurde ich sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Wehrt man sich juristisch, bleibt man auf den Kosten in der Regel selbst sitzen. Umso wichtiger ist Ihre Unterstützung. Auch moralisch. Sie spornt an, weiter zu machen, und nicht aufzugeben. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie mir mit Ihrem Beitrag meine Arbeit ermöglichen – ohne Zwangsgebühren und Steuergelder.
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