Gericht solidarisiert sich mit Klima-Extremisten… ...und Medien streuen Leser Sand in die Augen

Es sind zwei Nachrichten, die nicht zusammen passen. „Keine Strafe: Gericht verbündet sich offen mit ‘Klima-Klebern‘“, titelt die JF. Parallel ist in der Berliner Zeitung folgende Schlagzeile zu lesen: „Kriminelle Vereinigung? Staatsanwalt überprüft ‘Letzte Generation‘“. Wie passt das zusammen, werden Sie sich nun fragen. Wenn man hinter die Schlagzeilen blickt, stellt sich heraus: Die erste Nachricht trifft zu, die zweite ist Hütchenspielerei.

Aber der Reihe nach: „Ein Berliner Amtsgericht hat jetzt verneint, dass eine Klima-Kleberin, die stundenlang eine Kreuzung blockierte, die betroffenen Autofahrer genötigt habe. Es lehnte daher eine Geldstrafe gegen die Beschuldigte ab“, schreibt die „JF“. Diese Entscheidung ist schlicht skandalös. Das Gericht hätte einfach mal die Menschen fragen sollen, die in dem Stau steckten, den die Klima-Extremistin ausgelöst hat, ob sie sich genötigt sahen oder nicht.

Das Urteil kommt zur Unzeit: Gerade erst wurde klar, dass eine Klebe-Aktion dazu führte, dass ein Rüstwagen im Stau stecken blieb, nicht rechtzeitig zu einem schweren Unfall kam, in dessen Folgen eine 44-Jährige Radfahrerin starb.

„Bisher waren die Blockierer meist mit Geldstrafen oder Seminarbesuchen davon gekommen. Lediglich in München wurde nach mehreren Taten und der Ankündigung, sich weiterhin auf die Straßen zu setzen, Vorsorgegewahrsam ausgesprochen“, schreibt die „JF“.

Schon die bisherigen milden Strafen waren ein Unding. In dem Berliner Fall hatte die Angeklagte, die nun frei gesprochen wurde, als Mitglied der „Letzten Generation“ sich mehrere Stunden lang an einer Kreuzung in Berlin-Friedrichshain festgeklebt. Sie löste damit einen Stau aus, der kilometerlang war. Nicht nur das  Gericht, auch die grüne Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg Clara Herrmann (Grüne) solidarisierte sich den Klima-Extremisten. Sie besuchte extra eine blockierte Kreuzung.

Die Begründung des Gerichts für das Urteil ist Ideologie und Gesinnungsjustiz pur: Die Klima-Kleber hätten zwar nicht Ort und Zeit ihrer Blockade angekündigt, so das Gericht, aber ihre generelle Absicht, derartige Aktionen im Stadtgebiet durchzuführen, sei bekannt gewesen. Autofahrer hätten deswegen vorsorglich auf Bus und Tram umsteigen können, dann wären sie nicht im Stau gestanden. Zudem sei der blockierten Kreuzung „auch ohne politische Aktionen regelmäßig mit Staus zu rechnen ist“.

Das Urteil ist ein Generalangriff auf Autofahrer. Diese seien „maßgeblich an dem Verbrauch von Öl beteiligt und damit Teil der Klimaproblematik“, so der Richter: Da Fahrzeugführer auch vom Klimawandel betroffen seien, würden die Blockierer für diese ‘mit demonstrieren‘. Und weiter laut „JF“: „Die legitime Ausübung“ des Rechts auf Versammlungsfreiheit überwiege „bei Weitem“ die „nur verhältnismäßig geringfügig eingeschränkten Grundrechtsbelange“ der Verkehrsteilnehmer.

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Mit einem freiheitlichen Rechtsstaat und einer ideologieneutralen Rechtsprechung hat dieses Urteil nichts mehr zu tun. Es ist Gesinnungsjustiz pur.

Umso beachtlicher ist, wie diese mit dem Bericht der „Berliner Zeitung“ verschleiert wird. Sie schreibt: „Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft überprüft, ob es sich bei der Klima-Bewegung der ‘Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Das bestätigte Behördensprecher Sebastian Büchner am Freitag der Berliner Zeitung. Es seien mehrere Anzeigen eingegangen.“

Liest man dann weiter, erfährt man folgendes: „Der CDU-Abgeordnete Christopher Förster hatte die Aktivisten angezeigt. Ein erstes Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Nach einer Beschwerde Försters und weil die ‘Letzte Generation‘ ihre Aktionen deutlich ausgeweitet hat, wird der Fall jetzt von der Generalstaatsanwaltschaft nachgeprüft.“

Das ist eine Null-Meldung. Natürlich muss die Staatsanwaltschaft nach einer Beschwerde diese prüfen. Wenn heute jemand Anzeige erstattet bei der Staatsanwaltschaft gegen einen verhassten Nachbarn wegen Verleumdung und dann bei der Behörde anruft und fragt, ob sie die Anzeige prüft, müsste diese wahrheitsgemäß sagen – ja. Denn vor dem Einstellen muss sie ja die Anzeige prüfen.

Aus so einer Selbstverständlichkeit eine Nachricht zu machen, ist entweder Hütchenspielerei oder völlige Inkompetenz. Für möglich halte ich beides. Auf jeden Fall wird hier der Eindruck erweckt, die Justiz tue etwas gegen die „Klima-Extremisten“. Obwohl das Urteil des Amtsgerichts für das Gegenteil spricht.

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