Gericht stoppt dreisten Versuch, Corona-Aufarbeitung zu kriminalisieren Endlich mal wieder eine gute Nachricht – die eigentlich selbstverständlich sein sollte

Es war eine unglaubliche Täter-Opfer-Umkehr und in meinen Augen eine Verhöhnung aller rechtsstaatlichen Grundsätze, dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Blogger Michael Z. („MacLiberal“) erhoben hat. Sein vermeintliches Vergehen: Er tat nichts anderes, als öffentlich einsehbare Aussagen gegen Ungeimpfte zu sammeln und auf X daran zu erinnern. Auf die Idee, darin eine Straftat zu sehen und jemanden dafür vor Gericht zu stellen, kann nur eine Staatsanwaltschaft oder weisungsbefugte Politik kommen, die jeglichen Sinn für (Meinungs-)Freiheit und Verhältnismäßigkeit verloren hat.

Soweit die schlechte Nachricht.

Die gute: Der Rechtsstaat zuckt noch. Auch wenn er in wesentlichen Teilen längst einem Linksstaat gewichen ist, kann man als Einzelner doch noch Glück haben. Wenn man an einen der Richter gerät, die noch nach Recht und Gesetz agieren und nicht in vorauseilendem Gehorsam oder ideologischer Verblendung Männchen machen vor dem rot-grünen Zeitgeist. Dieses Glück hatte Michael Z.: Er wurde jetzt vom Amtsgericht Köln von allen Vorwürfen frei gesprochen.

Der Blogger hatte nichts anderes gemacht, als an Parolen wie „Impfen macht frei“ und deren Verfasser zu erinnern und diese zu kritisieren (siehe hier). Die Staatsanwaltschaft sah darin in einem bizarren juristischen Winkelzug ein gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten. Die zuständigen Ankläger bzw. die Politiker, die ihnen möglicherweise entsprechende Weisungen erteilten, hätten in meinen Augen auch in anderen Epochen unserer Geschichte große Karrierechancen gehabt.

Besonders bizarr: Dass die Staatsanwaltschaft ausgerechnet im CDU-regierten Nordrhein-Westfalen Kapazitäten für solche Schikane von Andersdenkenden hat und sich sage und schreibe zwei Jahre lang damit beschäftigt. Obwohl die Justiz in dem Bundesland so überfordert ist, dass selbst Kinderschänder und Vergewaltiger auf freien Fuß kommen (siehe hier und hier).

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte vorgetragen, Michael Z., der als freiberuflicher Physiotherapeut arbeitet, habe gegen die neuen und umstrittenen Vorschriften im Paragraph 126a des Strafgesetzbuches verstoßen – und sich des „gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten“ schuldig gemacht. Inwiefern die Wiedergabe öffentlicher (!) Zitate diesen Straftatbestand erfüllen soll, hat sich mir nie erschlossen.

Der Paragraph ist historisch zurückzuführen auf den Mord an dem hessischen Politiker Walter Lübcke im Jahr 2019, sowie die Morde von Halle und Hanau, wie die „Welt“ in einem Bericht hinter einer Bezahlschranke schreibt: Lübckes Adresse kursierte vor dessen Ermordung in rechtsextremen Kreisen auf einer „Feindesliste“.

Absurde Vorwürfe

Strafbar ist die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten laut der neuen Vorschrift dann, wenn die Art und Weise dazu geeignet und bestimmt ist, die Betroffenen oder ihre Angehörigen in Gefahr zu bringen. 

Aber wie bitte soll das auf die Aktion des Bloggers zutreffen? Der bei seinen Tweets einzig und allein die Namen in Verbindung mit im Internet einsehbaren, öffentlichen Aussagen der Betroffenen veröffentlicht.

Ganz konkret führte die Staatsanwaltschaft aus, der Blogger habe mit diesen Zitaten von Ärzten, Politikern und Personen des öffentlichen Lebens, deren „individuelle Sicherheit“ und das Schutzgut des „öffentlichen Friedens“ verletzt. Was für eine Täter-Opfer-Umkehr! Denn den öffentlichen Frieden gefährdeten die Aussagen, an die „MicLiberal“ erinnerte. Wenn etwa der CSU-Politiker Thomas Huber in Anspielung an die Parole „Arbeit macht frei“ auf den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten sagte, „Impfen macht frei“, wenn Ex-Bundespräsident Gauck Impfgegner als „Bekloppte“ bezeichnete oder Udo Lindenberg sie als „hirntote Risikopiloten“ beschimpfte. In diesen Fällen hätte die Staatsanwaltschaft aktiv werden müssen – und nicht bei dem, der an diese Aussagen erinnerte.

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft wirkte wie aus einem Roman von George Orwell oder Franz Kafka. So sagte sie, auf Webseiten, die der Blogger verlinkte, würde der Faschismus verharmlost und die Betroffenen würden als „Täter“ bezeichnet. Sieht man sich dann die Webseite an, kommt heraus, dass dort lediglich eine Abwandlung des angeblich von Ignazio Silone stammenden Zitats über die Rückkehr des Faschismus steht: „Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‚Ich bin der Faschismus.‘ Nein, er wird sagen: ‚Ich rette euch vor einem Virus‘.“

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Blogger 100 Tagessätze à 60 Euro. Er wäre damit vorbestraft gewesen.

Seine Verteidigerin Jessica Hamed verwies laut „Welt“ darauf, ihrem Mandanten sei es um die bisher nicht erfolgte Aufarbeitung der Pandemie gegangen. Er habe niemanden gefährdet, geschweige denn eine sogenannte „Feindesliste“ erstellt. Er habe lediglich eine Sammlung ohnehin öffentlich getätigter und zugänglicher Äußerungen angefertigt. Der Ausgangstweet habe erkennbar sein Ziel erreicht: eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die staatlich, aber auch privat und öffentlich praktizierte Ausgrenzung Ungeimpfter anzustoßen.

Doppelte Maßstäbe

Anwältin Hamed machte dem Bericht zufolge darüber hinaus geltend, dass der Paragraph 126a in Wissenschaft und Praxis durchgängig kritisiert werde wegen seiner Uferlosigkeit, mit der er die Meinungsfreiheit unzulässig beschneide. Die Juristin verwies auf aktuelle Auflistungen von Privatpersonen, mitsamt deren Wohnorten, Arbeitgebern und Bildern des Wohnhauses im Falle der jungen Menschen, die auf dem „Sylter Partyvideo“ zu sehen sind. Anders als im Falle ihres Mandanten sei da das klar erkennbare Ziel gewesen, einzuschüchtern.

Damit konnte Hamed das Gericht offenbar überzeugen. Gerichtssprecherin Denise Fuchs-Kaninski sagte laut dem Bericht: „Das Gericht ist der Ansicht, man dürfe auch scharf kritisieren, ohne rechtliche Sanktionen fürchten zu müssen.“ Es sei bei mehreren möglichen Deutungsmöglichkeiten die für den Angeklagten günstigste Auslegung zu Grunde zu legen, sodass auch in Betracht komme, dass der Angeklagte lediglich kritische Äußerungen gegen Ungeimpfte habe sammeln wollen. „Damit folgt das Gericht herrschender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der freien Meinungsäußerung“, so die „Welt“.

Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert oder Rechtsmittel dagegen einlegt, ist noch unklar. Es gibt also noch keine endgültige Entwarnung für den Blogger – denn das Verfahren kann noch in eine höhere Instanz gehen. Und je höher die Instanzen, umso größer die Gefahr, auf „politisch korrekte“ Richter zu treffen – denn logischerweise haben die bessere Chancen, auf der Karriereleiter nach oben zu purzeln.

So erfreulich das Urteil ist – so beschämend und alarmierend ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft. Es zeigt, wie enorm politisiert unsere Justiz wieder ist und wie wenig sie aus den beiden Diktaturen auf deutschem Boden gelernt hat. Andersdenkende werden vom Staat wieder schikaniert. Das zwei Jahre dauernde Verfahren war für den Blogger extrem belastend und sendet ein klares Signal an andere kritisch denkende Menschen aus: Haltet den Mund!

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