Grundrechte 2021: Demo verboten, Gegendemo erlaubt Der Rechtsstaat auf gefährlichen Abwegen

Der Rechtsstaat in Deutschland schlägt merkwürdige Volten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel etwa bestätigte das Verbot einer Demonstration von Corona-Maßnahmen-Gegnern am Samstag. Gleichzeitig erlaubte er aber zwei Gegendemos gegen die Kundgebung, deren Verbot er bestätigte. Die Stadt Kassel hatte zuvor „angesichts mehrerer angekündigter Groß-Demonstrationen ein Versammlungsverbot für Samstag in der Innenstadt verhängt. Der Verwaltungsgerichtshof hat das nun bestätigt – aber nur im Fall des „‚Querdenker‘-Aufmarschs“, wie der Hessische Rundfunk meldete.

„Der VGH begründete seine Entscheidung mit den Erfahrungen vorheriger ‚Querdenker‘-Demonstrationen, insbesondere nach der im März in Kassel aus dem Ruder gelaufenen Veranstaltung mit mehr als 20.000 Teilnehmenden aus ganz Deutschland. Damals sei es zu umfangreichen Verstößen gegen die Auflagen zum Tragen von Masken und zum Einhalten von Mindestabständen gekommen“, heißt es in dem Bericht. Eine erstaunliche Logik: Nach dieser dürfte auch jemand nie ein politisches Amt bekleiden, der etwa früher in der SED war oder als Funktionär in deren Nachwuchsorganisation FDJ – und sich nicht lautstark öffentlich davon losgesagt hat.

Ebenso abenteuerlich eine andere Begründung des Gerichts: Für die Veranstaltung sei überregional geworben worden, so dass die Zielgruppe „nicht mehr überschaut werden“ könne. Es bestünde somit das Risiko, dass die Veranstaltung zu einer „Gefahr für Leib und Leben der Allgemeinheit“ werde und zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen könne. Im Sommer, bei großer Hitze, und einstelligen Inzidenzwerten? Wo gerade erst der Skandal mit den Intensivbetten aufgeflogen ist? Hier steht der Verdacht im Raum, dass ein Gericht zum willfährigen Vollstrecker der Exekutive geworden ist, statt diese zu kontrollieren.

Bei den Gegendemonstranten ging der VGH davon aus, dass sich diese an das Maskengebot halten werden – deshalb erlaubte es deren Veranstaltungen.

Wie bequem: Der Staat lässt nur die Demonstration zu, die umstrittene staatliche Maßnahmen unterstützt, und die Gerichte bestätigen das dann. Ob die Väter des Grundgesetzes nach ihren Erfahrungen aus der Geschichte das im Blick hatten, als sie in der Verfassung als unveräußerliches (!) Grundrecht auch die Versammlungsfreiheit heiligsprachen? Als das wichtigste Recht der Bürger, außerhalb der Wahlen ihren politischen Willen auszudrücken? Angesichts des aktuellen Corona-Geschehens gehört schon einiges an Naivität dazu, um hier ausschließlich gesundheitliche Gründe festzustellen. Die Grundrechte werden hier mit Füßen getreten. Und der öffentlich-rechtliche Hessische Rundfunk berichtet darüber in einem Artikel, der voller „Framing“ steckt.

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Bild: Shutterstock
Text: br


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