Hexenjagd auf Weimarer Maskenrichter jetzt auch vor Gericht Prozessauftakt in Erfurt

Wie extrem falsch die Aufarbeitung der Corona-Zeit in Deutschland läuft, zeigt jetzt ein Blick nach Erfurt, ins dortige Landgericht. Obwohl zwischenzeitlich bekannt ist, dass ein großer Teil der Corona-Maßnahmen unsinnig war und die massiven Einschränkungen der Grundrechte damit ein Fall für die Justiz sein müssten, stehen nicht diejenigen vor Gericht, die verantwortlich sind für den Corona-Wahnsinn und dessen Deckung durch die Gerichte. Im Gegenteil. Einer der wenigen Richter, die sich gegen den totalitären Unfug sträubten, muss sich jetzt in der thüringischen Landeshauptstadt vor Gericht verantworten. Ihm, der im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen vorbildlich Recht sprach, wird vorgeworfen, Recht gebeugt zu haben.

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte Anfang April 2021 eine Entscheidung gefällt, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte: Er verbot die Masken-, Abstands- und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen, weil er in ihnen eine Kindeswohlgefährdung erkannt hatte. Die Empörung der Corona-Fanatiker war lautstark und gewaltig. Und die Justiz schlug mit voller Härte gegen die richterliche Freiheit zu. Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft wurden Wohnungen und Büroräume von Richter Dettmar, dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie von den Gutachtern Prof. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth, einem Kandidaten der Partei »dieBasis«, durchsucht. Handys, Computer sowie Unterlagen wurden dabei von der Polizei beschlagnahmt. Zustände, wie man sie sonst aus autoritären Staaten gewohnt ist. Fast erübrigt es sich zu erwähnen, dass die Entscheidung des Richters aufgehoben wurde.

Die Erfurter Staatsanwaltschaft wirft Dettmar vor, er habe elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen. Sein Beschluss gegenüber Leitungen und Lehrenden zweier Schulen sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen sei „willkürlich“. Besonders pikant: Die Staatsanwaltschaft in Thüringen ist an die Weisungen von Justizminister Dirk Adams von den Grünen gebunden. Der hat sich seine politischen Sporen als Mitarbeiter im Wahlkreisbüro der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt verdient und sich für Schnellverfahren nach Corona-Protesten ausgesprochen – also für genau das, womit sich die Grünen bei Kriminellen oft sehr schwertun.

Der Spiegel schrieb 2021 über den Fall: „Wie ein Amtsrichter Coronaleugner jubeln lässt“. Jetzt lässt die Staatsanwaltschaft die Corona-Fanatiker und Staatsgläubigen auch in den Redaktionen jubeln. Das Hamburger Blatt, vom einstigen „Sturmgeschütz der Demokratie“ zum „Sturmgeschütz der Regierung gegen die Demokratie“ degradiert und auch mit Spenden von der Bill-Gates-Stiftung ausgestattet, zitiert das Erfurter Landgericht bzw. die Anklage wie folgt: „Der Angeklagte habe sich dabei laut Anklage in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen. Im Fall einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht dem Richter eine Freiheitsstrafe von zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Seine Entscheidungen, die er mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung begründete, hatten damals Verwunderung und Empörung ausgelöst.“

Der Angeklagte Richter Christian Dettmar selbst hat sein Handeln verteidigt. Zum Prozessauftakt am Landgericht Erfurt gab der 60-Jährige am Donnerstag eine fast einstündige juristische Erklärung ab, wie der öffentlich-rechtliche „MDR“ berichtet: „Er wisse bis heute nicht, warum er vor Gericht sitzt. Als Familienrichter habe er im Tragen einer Corona-Maske im Schulunterricht eine Kindeswohlgefährdung gesehen. Damit war nach Ansicht des Angeklagten Gefahr im Verzug, und er habe handeln müssen.“

Für mich persönlich ist die Frage, wer hier tatsächlich Rechtsbeugung begangen hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte dem jetzt angeklagten Richter nämlich den Rücken gestärkt. In dem Beschluss zeigte es auf, dass das Familiengericht gemäß § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Ein Familiengericht könne die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern, so das OLG. Es hatte diesen Beschluss gefasst, weil eine Mutter aus Pforzheim gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt hatte. Sie sah, wie die Weimarer Eltern, das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Pforzheimer Familiengericht wollte den Fall nicht untersuchen und verwies an das Verwaltungsgericht.

Der Beschluss der ranghohen Karlsruher Richter lässt die Anklage der vom grünen Justizministerium abhängigen Staatsanwaltschaft in Erfurt sehr merkwürdig erscheinen. Der Verdacht liegt auf der Hand, dass hier wieder einmal die Justiz instrumentalisiert werden soll, um Corona-Maßnahmen-Kritiker einzuschüchtern und zu kriminalisieren – auch noch im Nachhinein. Nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung. Denn statt Menschen, die der Corona-Politik kritisch gegenüberstehen wie Richter Dettmar, müssten diejenigen im Visier der Justiz stehen, die sie zu verantworten hatten. RKI-Chef Lothar Wieler, Jens Spahn, Angela Merkel, Karl Lauterbach und viele andere.

Man kann nur darauf zu hoffen, dass die Richter in Erfurt sich ihre Unabhängigkeit bewahrt haben und nicht zu den leider schon vielen Vertretern ihres Berufsstandes gehören, die politisch stramm auf Linie sind.

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