Abonnieren Sie hier völlig kostenlos und jederzeit abbestellbar mein Wochenbriefing – und/oder hier das Tagesbriefing.
Deutschlands Justiz bringt einen immer wieder aufs Neue ins Staunen. Vor zweieinhalb Monaten, am 7. Oktober, habe ich hier einen Beitrag unter der Überschrift „Justiz-Irrsinn: Mörder und Kinderschänder kommt auf freien Fuß„. Ende Dezember dann die nächste Nachricht: „Weil er zu lange in U-Haft saß: Unfassbar! Zoes (17) Mörder (19) auf freiem Fuß“. Dann vor wenigen Tagen der nächste Irrsinn: „Ein in Deutschland lebender Afghane hat zwei Kinder sexuell missbraucht. Nach knapp drei Jahren Haft wurde er abgeschoben, kehrte jedoch zurück und kam zur Verbüßung seiner Reststrafe erneut ins Gefängnis. In wenigen Tagen kommt er frei“.
Und jetzt das: „Kein Platz im Berliner Knast! Geldtransport-Räuber Remo frei und weg“, titelt die „Bild“ pünktlich zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses: „2021 hatte Muhamed Remo einen Geldtransporter überfallen, wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Er gilt als schwer kriminell und drogenabhängig. Doch jetzt reiste er ungehindert in die Türkei aus – weil es im Maßregelvollzug keinen freien Platz für ihn gab!“
Pikantes Detail am Rande: Die Polizei wusste offenbar gar nichts von seiner Entlassung. Die Liste seiner Verbrechen ist lang: unter anderem versuchte er einen Polizisten zu töten. Im Dezember wurde er zu acht Jahren und drei Monate verurteilt. Jetzt, zwei Monate später, ist er ein freier Mann. Und in der Türkei. Er saß nur einen Bruchteil seiner Strafe ab. Warum? Wegen der Drogensucht Remos hatte das Gericht eine Drogen-Therapie mit Entzug in einer Entziehungsanstalt angeordnet: im sogenannten „Vorweg-Vollzug“ im Haftkrankenhaus.
Verfahren hinausgezögert
Dort waren aber keine Plätze frei. Es soll akute „Raum- und Personalnot“ herrschen, so die „Bild“. Zuständig dafür ist die Gesundheitsverwaltung, die von Grünen-Senatorin Ulrike Gote (Grüne) geführt wird. Remo hat laut Gutachten eine schwere, krankhafte seelische Störung durch seine Drogenabhängigkeit. Die Justiz soll versucht haben, mit allen Mitteln das Verfahren hinauszuzögern – vergeblich, heißt es in dem Bericht.
Der Fall Remo ist kein Einzelfall. „Eine wachsende Zahl von Verdächtigen muss wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden“, wie eine Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ bei den Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder ergab: Im vergangenen Jahr sind demnach bundesweit mindestens 73 Menschen aus diesem Grund freigekommen.
Insgesamt sind in den vergangenen fünf Jahren demnach mehr als 300 Verdächtige aus der Untersuchungshaft auf freien Fuß gekommen, wegen zu langer Verfahrensdauer. Grund dafür sind nach Ansicht des Richterbunds zunehmend komplexe Strafverfahren sowie Personalmangel bei Staatsanwaltschaft und Gerichten. Trauriger Spitzenreiter ist ausgerechnet Bayern mit 15 aufgehobenen Haftbefehlen 2022 und zehn 2021.
Überforderung und/oder Unfähigkeit
Nach der Erhebung landete Hessen auf Platz zwei mit 13 Fällen im vergangenen Jahr. 2021 habe es dort lediglich drei Fälle gegeben. Das viel kleinere Berlin kam allerdings 2022 genauso wie 2021 auf neun Fälle und ist damit prozentual weit vorne. Betroffen sind Verdächtige von so schweren Straftaten wie gefährliche Körperverletzung, gewerbsmäßige Bandenhehlerei oder Drogenhandel. Ursache ist laut Senatsjustizverwaltung aber nicht Personalmangel, sondern „organisatorisches Verschulden“. Mit anderen Worten: Überforderung und/oder Unfähigkeit.
Dafür verwendet die Justiz aber immense Kapazitäten auf die Verfolgung von Regierungskritikern und Bürgern, die nicht mit der Corona-Politik einverstanden sind. Verwirrte Greise, die sich zu Umsturzversuchen verabreden, werden mit einem gigantischen Personalaufwand verfolgt. Die Verhältnismäßigkeit ist in meinen Augen längst auf den Kopf gestellt.
Aber wetten, die Wähler in Berlin werden heute die Verantwortlichen für diese Missstände wieder neu in ihren Ämtern bestätigen, ob direkt durch entsprechende Wahlentscheidungen an der Urne oder indirekt durch Fernbleiben von der Wahl?
Für meine Arbeit müssen Sie keine Zwangsgebühren zahlen, und auch nicht mit Ihren Steuergeldern aufkommen, etwa über Regierungs-Reklameanzeigen. Hinter meiner Seite steht auch kein spendabler Milliardär. Mein einziger „Arbeitgeber“ sind Sie, meine lieben Leserinnen und Leser. Dadurch bin ich nur Ihnen verpflichtet! Und bin Ihnen außerordentlich dankbar für Ihre Unterstützung! Nur sie macht meine Arbeit möglich!
Aktuell ist (wieder) eine Unterstützung via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.
Mein aktuelles Video:
mehr zum Thema auf reitschuster.de