„Keine fundierten Erkenntnisse“ Quarantäne auch nach Inlandsreisen?

Die wichtigsten Auskünfte sind oft Nebensätzen zu entnehmen. So auch heute in der Bundespressekonferenz. Regierungssprecherin Ulrike Demmer brachte eine Quarantäne auch nach Reisen im Inland ins Gespräch – zumindest formulierte sie eine Antwort so, als ob das in Frage käme. Bleibt zu hoffen, dass es nur eine unglückliche Formulierung war. Zudem betonte die Regierung explizit, es gebe „keine fundierten Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Maße eine Impfung nicht nur die geimpfte Person vor dem Ausbruch der Krankheit schützt“.

Auch Demmer sprach diese Tatsache an, die vielen nicht bewusst ist und oft im Corona-Nachrichten-Feuerwerk untergeht: „Niemand wird gezwungen, sich impfen zu lassen, sondern das ist eine freiwillige Entscheidung. Eine Debatte über etwaige Impfpflichten ist auch deshalb derzeit rein hypothetisch, weil sich die Geimpften zunächst ohnehin weiterhin an die allgemeingültigen Regeln wie zum Beispiel die Abstandsregeln halten müssen; denn wir müssen ja überhaupt erst einmal herausfinden, in welchem Maße eine Impfung nur die geimpfte Person schützt oder eben auch vor dem Ausbruch der Krankheit schützt.“

Ich hakte nach: „Sie sagten jetzt, die Debatte sei hypothetisch. Das wundert mich etwas. Sie sagten auch, es herrsche Einstimmigkeit innerhalb der Bundesregierung. Ihre Bundesbildungsministerin, Frau Anja Karliczek, hat letzte Woche gesagt, dass es sozusagen eine indirekte Impfpflicht geben werde, was sie zwar nicht begrüße, aber in Restaurants und anderen Einrichtungen sei es wahrscheinlich, dass Leute das Hausrecht nutzten, um jemanden ohne Impfung nicht hereinzulassen. Sie sagte, die Regierung habe keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Die hätten Sie aber doch über das Verbraucherschutzrecht!“ (anzusehen hier)

Die Antwort meiner Ex-Focus-Kollegin, die heute Merkels Sprecherin ist: „Ich habe hier kein rechtliches Statement abgegeben, sondern praktisch darauf hingewiesen, dass sich eben auch alle geimpften Personen, solange die Informationen und das Wissen über die Wirkung eines solchen Impfstoffes so sind, wie sie sind, weiterhin an alle Hygieneregeln und alle Regeln, die wir uns in der Pandemie gegeben haben, werden halten müssen, weil wir eben nicht wissen, ob ein Impfstoff allein die geimpfte Person schützt oder auch vor der Ansteckung anderer schützt.“

AFFLINKSIch hakte nach: „Vielleicht haben wir uns da jetzt missverstanden. Die Aussage von Frau Karliczek ging ja in die Richtung, dass Menschen, die nicht geimpft sind, in Restaurants oder andere Einrichtungen nicht hinein dürfen. Da war eben die Frage: Gibt es verbraucherschutzrechtliche Möglichkeiten und den Willen, etwas dagegen zu machen?“ (anzusehen hier).

Demmer antwortete: „Zum Verbraucherschutz müsste sich in der Tat das Verbraucherschutzministerium noch einmal äußern. Aber ich habe, glaube ich, klargemacht, inwiefern ich derzeit von einer hypothetischen Debatte ausgehe.“

Dazu Ariane Kastell, Sprecherin des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums: „Die Bundesjustizministerin hat sich dazu auch kürzlich öffentlich geäußert und gesagt, dass sie eine breite öffentliche Diskussion darüber für sehr wichtig hält und dass das am Ende eben nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, die wir sehr gründlich abwägen müssen. Bisher gibt es, wie Frau Demmer gerade auch schon ausgeführt hat, allerdings noch keine fundierten Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Maße eine Impfung nicht nur die geimpfte Person vor dem Ausbruch der Krankheit schützt, sondern auch andere Personen vor einer Ansteckung schützt. Das, also dass man darüber bessere Kenntnis hat, ist aber auch die Voraussetzung für alle weiteren diesbezüglichen Überlegungen. Die Bundesjustizministerin hat auch noch einmal ganz klar betont, dass eine Impfung auf freiwilliger Basis erfolgen soll.“

Demmer sagte, es seien „mittlerweile mehr als 30 000 Menschen in Deutschland an oder wegen der Pandemie gestorben.“ Diese Formulierung steht im Widerspruch zu Aussagen von Gerichtsmedizinern, wonach ein großer Teil der „Corona-Toten“ nicht wegen, sondern mit dem Virus gestorben ist (siehe hier).

Das Gesundheitsministerium fragte ich: „Wie ist denn der aktuelle Stand, was die Haftung für mögliche Risiken und Nebenwirkungen angeht? Stehen die Firmen voll in der Haftung? Übernimmt der Bund eine Haftung?“ (anzusehen hier)

Spahn-Sprecherin Teresa Nauber antwortete: „Die Haftung ist rechtlich ganz klar geregelt. Ich habe die Unterlagen jetzt nicht dabei, aber das kann ich Ihnen gerne im Detail nachliefern.“

Sodann wollte ich wissen: „Laut RKI sind über Weihnachten die Todeszahlen auf fast ein Drittel gesunken, teilweise auf fast ein Viertel. Ist das nur die übliche statistische Verzerrung wegen der Feiertage? Die Zahl ist noch nicht vom RKI korrigiert worden. Ich gehe davon aus, dass Sie das verfolgen. Gibt es da doch gute Nachrichten, dass es also weniger Tote gibt?“ (anzusehen hier)

Nauber: „Das RKI hat im Situationsbericht gestern selbst darauf hingewiesen, dass weniger Personen einen Arzt aufsuchen und deshalb auch weniger Proben und Laboruntersuchungen stattfinden. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Das ist das eine. Es kann eben auch sein, dass nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an diesen Tagen Daten an das RKI übermittelt haben. Das gilt dann natürlich für alle Daten. Insofern bleibt das erst einmal abzuwarten.“

Weiter fragte ich: „Laut Intensivregister ist es so, dass die Zahl derjenigen, die sich in intensivmedizinischer Behandlung befinden, in den letzten Tagen sehr stabil ist. Gibt es da eine Entspannung?“ (anzusehen hier)

Die Ministeriumssprecherin antwortete: „Von einer Entspannung auf den Intensivstationen würde ich jetzt keinesfalls sprechen. Auch die Intensivmediziner weisen immer wieder darauf hin, dass sich im Moment sehr viele Menschen in intensivmedizinischer Behandlung befinden. Aktuell sind es 5562. Wenn man einen Vergleich zu den Zahlen Anfang November herstellt, waren es knapp über 2000.“

Ich hakte nach: Sie nannten „die Zahl der COVID-19-Kranken. Ich ging von der allgemeinen Zahl aus. Es gibt heute laut DIVI-Intensivregister 21 167 belegte Betten. Die Zahl ist ja relativ stabil. Meine Frage bezog sich auf die Zahl der insgesamt belegten Intensivbetten.“ (siehe hier)

Nauber: „Die Zahl der COVID-19-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung hatte ich gerade mit 5562 angegeben. Das wollte ich nur noch einmal kurz klarstellen. Ihre andere Frage hatten Sie hier schon öfter gestellt. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es unter größter Anstrengung gelingt, die Zahl insgesamt stabil zu halten. Sie wissen ja, dass planbare Operationen verschoben werden und dass geschaut wird, dass Kapazitäten für COVID-19-Patienten zur Verfügung stehen. Das können Sie nicht voneinander trennen.“

Zu den Beschränkungen bzw. der Quarantäne-Pflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten sagte Merkel-Sprecherin Demmer: „Ich möchte (…) auch an den Appell von Bund und Ländern vom 13. Dezember erinnern, auf derzeit nicht zwingend notwendige Reisen ins In- und Ausland zu verzichten. Diesen Appell würde ich hier gerne noch einmal erneuern. Wer das nicht tut, der möge daran erinnert sein, dass er sich bei seiner Rückkehr in diese von Herrn Alter erwähnte zehntägige Quarantäne begeben muss und sich frühestens nach fünf Tagen freitesten kann.“ Dass sie damit auch für Inlandsreisen in Risikogebiete eine Quarantäne ins Spiel brachte, war mir zunächst gar nicht aufgefallen (sonst hätte ich nachgehakt) – aber einer Mitarbeiterin. Den Schluss zu ziehen, dass es entsprechende Planspiele gibt, halte ich aber für überzogen: Ich glaube hier eher an eine missverständliche Formulierung. Wobei die Erfahrung in diesen Tagen leider zeigt, dass man nichts mehr ausschließen kann.

Ich fragte zu dem Thema: „Es gab die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts in Münster, das eine Quarantäne aufhob, weil die Inzidenz dort, wo der Reisende herkam, geringer als bei ihm zu Hause war. Es wird heute sehr viele Fälle geben, bei denen das so ist, dass also Länder als Risikogebiete ausgewiesen sind, in denen die Inzidenz geringer war als bei denjenigen zu Hause. Wie wollen Sie angesichts solcher Umstände für eine Akzeptanz sorgen? Wie ist es zu rechtfertigen, dass jemand, der in einem Risikogebiet war, in dem eine geringere Ansteckungsrate herrscht als bei ihm zu Hause, nach Rückkehr in Quarantäne muss?“ (anzusehen hier)

Seehofer-Sprecher Steve Alter antwortete: „Zunächst einmal ist diese Gerichtsentscheidung bekannt. Sie führt dazu, dass die Behörden in Nordrhein-Westfalen natürlich damit umgehen und prüfen, in welcher Weise man die Vorschriften ausgestalten kann, dass sie auch aus Sicht der Gerichte akzeptabel sind. Die Situation ist insofern komplex, als dass man auch die Inzidenzen nicht an Ländergrenzen festmachen kann, sondern es gibt unterschiedliche Inzidenzen innerhalb eines Landes. Wir sehen sogar innerhalb unserer Bundesländer unterschiedliche Inzidenzen. Das heißt also, man müsste von Region zu Region mathematische Berechnungen anstellen. Das ist natürlich in der praktischen Ausgestaltung ausgesprochen schwierig bis unrealistisch. Letztlich ist es auch nicht so entscheidend, wie hoch eine Inzidenz im Ausland ist.

Ich hatte ja eben gesagt: Wer eine vermeidbare Reise in ein Land antritt, in dem es ein nennenswertes Infektionsgeschehen gibt, und das ist der Fall, wenn das Land vom RKI als Risikogebiet eingestuft ist, der geht ein zusätzliches und vermeidbares Risiko ein. Wenn er dann zurückkommt, dann muss er sich eben diesen Vorschriften unterwerfen, Quarantäne und Test, damit wir nicht eine zusätzliche Risikoquelle beim Umgang mit unserem eigenen Infektionsgeschehen in Deutschland haben.“

Christofer Burger, der Sprecher des Außenministeriums, fügte hinzu: „Ich möchte nur noch einen Aspekt ergänzen, nämlich dass es seit dem von Ihnen erwähnten Gerichtsentscheid drei Entscheidungen von anderen Gerichten in anderen Bundesländern gegeben hat, die zu dem umgekehrten Ergebnis gekommen sind.“

Ich stellte noch eine weitere Frage ans Innenministerium: „Es gibt viele Berichte darüber, dass Menschen aus Deutschland auswandern. Herr Alter, liegen dem Bundesinnenministerium dazu irgendwelche Zahlen vor? Wenn nicht: Ist das geplant bzw. sind solche Zahlen zu erwarten?“ (siehe hier)

Alter: „Es gibt solche Zahlen, und die werden sogar jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Ich habe sie im Moment aber nicht verfügbar. Es gibt den Wanderungssaldo, und dem kann man entnehmen, wie viele Menschen nach Deutschland zugewandert sind und wie viele ausgewandert sind. Das müsste ich aber wirklich nachliefern. Vielleicht kann ich Ihnen über den Verteiler einen Link nachliefern, sodass Sie es nachschauen können.“

Andere Fragen gingen in ganz andere Richtungen – ob die Regierung nicht streng genug ist bei den Corona-Maßnahmen: „Macht es die Mitglieder der Bundesregierung eigentlich fassungslos, dass sich jetzt über die Weihnachtstage oder nach den Weihnachtstagen an Skiliften in vielen Mittelgebirgen und Hochgebirgen in Deutschland lange Schlangen gebildet haben und viele Menschen offenbar die Vorschriften und Ihre Appelle schlichtweg ignorieren?“ Das wollte Christian Grimm von der Augsburger Allgemeinen von Regierungssprecherin Ulrike Demmer wissen. Die antwortete: „Die überwiegende Mehrheit der Menschen nimmt die Maßnahmen sehr ernst, weil sie die Gefahren, die mit der Pandemie verbunden sind, sehr wohl erkannt haben. Deshalb bleibe ich einfach noch einmal bei meinem Appell, den eben auch Bund und Länder schon im Dezember ausgesprochen haben.“

Grimm hakte nach: „Es gab ja auch einmal den Vorschlag, sich europaweit für die Schließung von Skigebieten auszusprechen und dafür auch europäisch für Zustimmung zu werben. Nun hat man ja genau das, was man eigentlich nicht haben will im eigenen Land, nämlich lange Schlangen an den Liften in Skigebieten. Dann wäre die Frage: Wenn man sich europäisch für die Schließung von Skigebieten ausspricht, warum tut man das dann im eigenen Land nicht?“ Demmers Antwort: „Ich habe zu dem schon Gesagten nichts hinzuzufügen.“

In Sachen Impfung frage Grimm: „Es ist ja die Kritik laut geworden, dass die Impfstoffproduktion in Deutschland zu langsam angefahren wird. Es gab zum Beispiel den Vorschlag, dass die Regierung Impfstoffhersteller zwingen soll, eine Lizenz an andere Pharmafirmen zu vergeben, damit mehr Impfstoff schneller hergestellt werden kann. Gibt es derartige Überlegungen innerhalb der Regierung?“

Demmer antwortete: „Vielleicht kann ich erst einmal ganz allgemein etwas dazu sagen. Ich würde gerne deutlich machen: Wir haben innerhalb von zehn Monaten einen Impfstoff entwickelt. Das ist sehr, sehr schnell. Es ist noch nie gelungen, innerhalb einer so kurzen Zeit einen wirksamen und sicheren Impfstoff zu entwickeln, und das ist zunächst einmal eine herausragende wissenschaftliche Leistung. Wir können sehr froh sein, dass wir jetzt mit einem sorgfältig geprüften Impfstoff europaweit, auch das ist ja sehr besonders, mit den Impfungen beginnen können. Dass ein Impfstoff, der ja zeitgleich in der ganzen Welt gebraucht wird, an keinem Ort in sehr großen Mengen zur Verfügung stehen kann, versteht sich von selbst. Aber es werden ja bald weitere Impfstoffe zugelassen werden. Die Bundesregierung unterstützt die Steigerung der Produktionskapazitäten, wo sie kann. Allerdings ist das Produzieren von Impfstoffen eben sehr anspruchsvoll und komplex.“

Vom Bayerischen Rundfunk kam folgende Frage: „Frau Demmer, wie blicken Sie auf das Jahr 2020 zurück, auch mit Blick auf Sprache und das Erklären von Politik?“

Merkels Sprecherin antworte: „Dann fühle ich mich jetzt berufen, hier so eine Art Jahresrückblick sprachlicher Natur abzugeben: Ich glaube, dass wir uns alle hier auf dieser Bank große Mühe geben, Politik in Zeiten, in denen sie immer komplexer wird, gut zu erklären, und ich hoffe, dass uns das in fast allen Fällen auch gelingt.“

Eine Nachfrage dazu kam nicht.

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Bild: Boris Reitschuster 
Text: red


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