Von Daniel Weinmann
Dieser Beitrag ist nicht der kruden Fantasie eines vom Furor der woken Glaubensgesellschaft verstörten Chronisten der Geschehnisse im „besten Deutschland, das es je gegeben hat“. Es ist – und das macht die Sache nicht besser – eine wahre Begebenheit.
Im Mittelpunkt steht Jürgen Kämmerer (Name geändert), wie er zur Tatzeit hieß. Vor Gericht, wo er sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten musste, ließ er sich Beate nennen. Beate ist 52 Jahre alt und ergötzt sich offenbar am Anblick nackter Kinder und Jugendlicher.
Auf einen Hinweis des Bundeskriminalamts hin durchsuchten Polizisten Anfang Dezember 2021 die Wohnung der Angeklagten. Es habe gewirkt, als habe diese die Kontrolle über ihr Leben verloren, zitieren die „Nürnberger Nachrichten“ einen Polizisten im Zeugenstand.
Kinderpornografie als ‚Teil der Transsexuellengeschichte‘
Die Gesetzeshüter fanden 70 kinder- und jugendpornografische Bilddateien, „Posingbilder im teilbekleideten Bereich, aber in deutlich sexualisierter Form“. Auf den Bildern aus dem Bereich der Jugendpornografie seien auch nackte Genitalien und sexuelle Handlungen zu sehen gewesen. Eines zeigt ein etwa 14- bis 16-jähriges Mädchen beim Oralverkehr mit einem Mann.
Mit den Worten „ich gebe den Mist zu“, gab Beate den Besitz dieser Fotos vor dem Hersbrucker Amtsgericht zu. Schon als Kind habe sie sich als Frau gefühlt und habe in einem Heim eine schwere Kindheit gehabt. Die pornografischen Bilder seien „Teil ihrer Transsexuellengeschichte“ gewesen. Es tue ihr „aufrichtig leid“. Sie habe nicht mit jemandem Sex haben wollen.
Die Staatsanwältin sieht nicht nur die Reue positiv. Sie merkte zudem an, dass die pornografischen Medien wohl mehr der „Identitätsfindung“ als der Befriedigung pädophiler Interessen gedient hätten. Man muss sich dies auf der Zunge zergehen lassen: Kinderpornografie als Therapeutikum zur Selbstfindung.
Offenbarungseid des deutschen Rechtsstaats
Wegen der Vielzahl der Fotos fordert die Staatsanwältin ein Jahr und sechs Monate Haft zur Bewährung. Der Verteidiger der Angeklagten plädiert für ein Jahr auf Bewährung. Richter André Gläßl stellt sich dazwischen und verurteilt Beate zu einem Jahr und zwei Monaten – ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung.
Zum Vergleich: Laut § 184b Abs. 3 StGB wird, wer Kinderpornografie abruft oder besitzt, die ein „wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt“, mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren Gefängnis bestraft.
Transfrau Beate darf sich somit über ein ausgesprochen mildes Urteil freuen. Transmenschen genießen in der Woke-Society offenbar Sonderrechte – nicht zuletzt zum Schaden der Kinder. Es ist ein Offenbarungseid des deutschen Rechtsstaats.
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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
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