Knallhart-Urteil gegen Antisemiten, aber Kuscheljustiz für Kinderschänder Doppelte Standards in Großbritannien

Von Kai Rebmann

Vor deutschen Gerichten ist das Messen mit unterschiedlichem Maß zumindest gefühlt längst zum Alltag geworden. Impfärzte, „Corona-Leugner“ und Regierungskritiker werden umgehend dingfest gemacht, Straftäter mit dem passenden Hintergrund dürfen hingegen ein ellenlanges Register ansammeln. Jetzt sorgte in Großbritannien ein Fall für Aufsehen, der an Justiz-Willkür erinnert und die Frage in den Raum stellt, ob auch auf der Insel manche vor dem Gesetz gleicher sind als andere.

Samuel Melia ist ein landesweit bekannter Aktivist und unter anderem Mitglied der neofaschistischen „Patriotic Alternative“, der „patriotischen Alternative“ also. Und ja, Melia muss wohl auch als handfester Antisemit bezeichnet werden. Als Gründer des Telegram-Kanals „Hundred Handers“ verteilte Melia eine Reihe von Stickern, die nach objektiver Betrachtung teilweise zweifelsohne noch unter die Meinungsfreiheit fallen, teilweise aber auch strafbar sein dürften – das entsprechende subjektive Urteil sei an dieser Stelle jedem selbst überlassen.

„Es ist in Ordnung, weiß zu sein“, ist ein sicher noch harmloseres Beispiel für die Aufschriften, die auf diesen Stickern zu lesen sind. Ein anderer trug in Bezug auf die massenhafte Migration aus dem arabischen Kulturraum den Slogan „Sie streben nach Eroberung, nicht nach Asyl“. Mit Blick auf die Kippa, die traditionelle Kopfbedeckung im Judentum, verbreitete Melia die Ansicht „Kleine Hüte, große Probleme“ oder fragt ganz allgemein: „Warum zensieren Juden die freie Meinungsäußerung?“

‚Mildernde Umstände‘ als Tor zur Willkür-Justiz

Für diese und weitere ähnlich gelagerte Äußerungen wurde Melia vor dem Leeds Crown Court zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Letztendlich wurde dem Aktivisten seine rechte bis antisemitische Ideologie zum Verhängnis, also das entsprechende Gedankengut bzw. seine Denkweise. So jedenfalls argumentierte Richter Tom Bayliss, nachdem er die per angeordneter Hausdurchsuchung zusammengetragenen Beweismittel ausgewertet hatte – unter anderem ein Buch von Oswald Mosley oder ein Poster von Adolf Hitler – und diese als „Schlüsselelemente von Melias Ideologie“ bezeichnete.

Damit könnte man das Ganze eigentlich zu den Akten legen und der Fall hätte sehr wahrscheinlich auch nicht den Weg auf diese Seite gefunden – wenn da nicht ein weiteres Urteil wäre, das von ein und demselben Richter gesprochen wurde. Anders als bei Melia war Bayliss bei einem Pädophilen voll und ganz auf Kuscheljustiz getrimmt und zeigte sich von seiner milden Seite. Ein Mann, dem der Besitz von Kinder- und Tierpornografie nachgewiesen wurde, wurde von dem Richter wieder auf freien Fuß gesetzt; und das mit folgender Begründung: „Ich behaupte eine Sekunde, zu wissen, was jemanden wie Sie dazu bringt, sexuelle Lust daran zu empfinden, dabei zuzusehen, wie Kinder im Alter von drei, sechs oder sieben Jahren vergewaltigt werden. Denn das ist das, was Sie sich ansehen.“

Hier muss man etwas ins juristische Detail gehen: Bayliss bescheinigt dem Kinderschänder in diesem Fall eine Art der Schuldunfähigkeit, da dieser seiner Ansicht nach ja „besessen“ („WAS bringt Sie dazu, …“) sein muss. Nun bin ich weder Jurist noch Psychologe, stelle mir aber dennoch die Frage, weshalb derart mildernde Umstände vor Gerichten – und leider nicht nur vor britischen – immer nur sehr einseitig Anwendung finden. Eben diese mildernden Umstände führen auch und gerade in Deutschland regelmäßig dazu – das richtige Täterprofil vorausgesetzt –, dass Angriffe auf Leib und Leben in Quasi-Freisprüche anstatt in Haftstrafen münden. Andererseits gehört natürlich auch nicht viel Fantasie dazu, um sich ausmalen zu können, mit welchen Folgen ein Richter zu rechnen hätte, wenn er bei einem Rechtsextremisten oder Antisemiten Milde walten ließe, weil dieser eben von seiner Ideologie „besessen“ sein muss.

Aber auch Großbritannien hat viel Erfahrung, wenn es um Straftäter geht, die wahlweise entweder längst im Gefängnis sitzen oder aber des Landes hätten verwiesen werden müssen. So konnte Abdul Ezedi, ein illegal aus Afghanistan eingewanderter Flüchtling, Ende Januar im Londoner Stadtteil Clapham nur deshalb einen Säureanschlag auf eine Mutter und deren beiden Kinder verüben, weil er im Jahr 2018 wegen sexueller Nötigung und Erregung öffentlichen Ärgernisses zwar „verurteilt“ worden war, aber eben nur zu einer Bewährungsstrafe.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Rokas Tenys/Shutterstock

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