Von Kai Rebmann
„Zwei Jugendliche stehen im Verdacht, im Dezember einen Mann in Eppingen so schwer verletzt zu haben, dass er einige Tage später im Krankenhaus an den Folgen starb. Die 14 und 16 Jahre alten Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft.“ Dies sei ein erneuter Fall von „Gewalt unter Jugendlichen“.
So berichtet die „Heilbronner Stimme“ aktuell über einen Angriff, der sich bereits am 16. Dezember 2023 ereignet hat. Andere Medien, auch bundesweit gelesene, haben in ähnlichem Tenor ebenfalls darüber berichtet. Auffällig dabei ist, dass nirgends ein Hinweis auf die Nationalität der mutmaßlichen Täter auftaucht – woran in Zeiten wie diesen aber zweifelsohne ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht.
Dieser Eindruck bestätigt sich beim Blick in die Kommentarspalten der entsprechenden Artikel. Dort geht es fast ausschließlich um die Frage der Nationalität der mutmaßlichen Täter. Einhelliger Tenor: Würde es sich bei den „Jugendlichen“ um Michael und Andreas handeln, so wäre – und sei es auch nur zwischen den Zeilen – irgendwo erwähnt worden, dass es sich bei den Verhafteten um Deutsche handelt.
Was ist ein ‚sachlich berechtigtes öffentliches Interesse‘ – und wer entscheidet das?
Wir wollten uns an derartigen Spekulationen nicht beteiligen, sondern haben stattdessen direkt bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Heilbronn nachgefragt. Der an beide Stellen übermittelte Katalog enthielt die folgenden Fragen:
1. Welche Nationalität haben die mutmaßlichen Täter?
2. Welche Nationalität hatte das Opfer?
3. Weshalb erfolgte die Festnahme der mutmaßlichen Täter erst am 4. Januar, obwohl sich die Tat bereits am 16. Dezember ereignet hat und das Opfer am 29. Dezember 2023 verstorben ist?
Kurz darauf klingelte das Telefon. Am anderen Ende der Leitung war eine Sprecherin der Polizei Heilbronn. Man könne und werde lediglich die dritte Frage beantworten. Das Opfer sei am 29.12.2023 verstorben, eine daraufhin durchgeführte Obduktion habe am 02.01.2024 einen kausalen Zusammenhang zwischen Körperverletzung und Tod des Opfers ergeben, am 03.01.2024 sei Haftbefehl erlassen worden und die Festnahme schließlich einen Tag später erfolgt.
Bemerkenswert: Auf entsprechende Nachfrage musste die Polizeisprecherin einräumen, dass es an diesem Tag bereits mehrere ähnlich gelagerte Anfragen von Pressevertretern gegeben habe.
Schließlich kam dann auch die Antwort von der Staatsanwaltschaft, diesmal in schriftlicher Form, der dieselben Fragen gestellt worden waren. Die für diesen Fall offenbar zuständige Ermittlerin teilte hierzu unter anderem mit:
„Auskünfte zu den Staatsangehörigkeiten der Beteiligten werden nur dann erteilt, wenn ein sachlich begründetes öffentliches Interesse hieran besteht. Bei tatverdächtigen Jugendlichen und Opfern von Straftaten wird diese Praxis regelmäßig sogar noch zurückhaltender gehandhabt. Vorliegend sind die Nationalitäten der Beteiligten weder für den Sachverhalt als solchen relevant noch spielen diese unter dem Aspekt des Haftgrundes eine Rolle.“
Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Fakt ist nun einmal, dass „nichtdeutsche Tatverdächtige“ überproportional häufig in der Kriminalitätsstatistik auftauchen, umso mehr, wenn es um Gewaltverbrechen geht. Insofern erschien es noch merkwürdiger, dass die Passage „sachlich begründetes“ von der Staatsanwältin in ihrer Antwort noch unterstrichen wurde, um ihr dadurch eine besondere Betonung zu verleihen.
Hinzu kommt, dass Journalisten im Zweifel immer ein „sachlich begründetes“ Interesse an praktisch allem haben können. In diesem Fall etwa an der Frage, inwieweit die ungezügelte Zuwanderung Gefahren für die schon länger hier lebende Bevölkerung mit sich bringt.
Staatsanwaltschaft verstrickt sich in Widersprüche
Nachdem das Schreiben aus Heilbronn also mehr Fragen aufgeworfen hat, als es beantworten konnte, wurde die Recherche erweitert – und siehe da, man wurde auch prompt fündig. Am 5. Juni 2020 informierten Polizeipräsidium und Staatsanwaltschaft Heilbronn in einer gemeinsamen Pressemitteilung unter anderem wie folgt:
„Wie sich herausstellte war der Wohnungsinhaber zum Zeitpunkt des Auftretens der vier Vermummten nicht zuhause. Er steht nunmehr im Verdacht, als Kurierfahrer und Rauschgiftdepothalter für zwei 29 und 24 Jahre alten Türken, die zur Tatzeit beide in Heilbronn gemeldet waren und offenbar bereits seit längerer Zeit einen schwunghaften Rauschgifthandel betrieben, fungiert zu haben.“
Zwei „29 und 24 Jahre alte Türken“ haben sich mit dem Verkauf von Drogen also eine goldene Nase verdient. Grund genug, um sich mit weiteren Nachfragen an die Staatsanwaltschaft Heilbronn zu wenden, zum Beispiel mit dieser:
„Welches ‚sachlich begründete öffentliche Interesse‘ besteht in diesem Fall, welches die Nennung der Nationalität der mutmaßlichen Täter rechtfertigt? Weshalb scheint dies der Staatsanwaltschaft Heilbronn bei einem mutmaßlichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und/oder weiterer in Betracht kommender Straftaten geboten, nicht aber bei einer mutmaßlichen Körperverletzung mit Todesfolge?“
Mit diesem Widerspruch konfrontiert, verwies die Staatsanwaltschaft dann auf eine „Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums und des Innenministeriums über die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Strafverfolgungssachen“, die vom 2. Februar 2021 stamme. Weshalb man sich damals veranlasst sah, die bis dahin offenbar geübte Praxis zu ändern, geht leider weder aus dem Schreiben noch aus der zitierten Vorschrift selbst hervor.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn teilt dazu unter anderem mit, dass die Nennung der Nationalität von mutmaßlichen Tätern „zwischenzeitlich am Einzelfall differenzierter entschieden“ werde. Dies sei etwa der Fall, „wenn es sich um Kriminalitätsphänomene handelt, die aus bestimmten Strukturen heraus, oder zum Beispiel durch Täter begangen wurden, die im Inland keinen Bezugspunkt haben und nur für Straftaten einreisen“.
Aber auch diese Erklärung wirkt weder stimmig noch überzeugend, da es in Baden-Württemberg durchaus Staatsanwaltschaften und Polizeidirektionen gibt, die das anders sehen und die Nationalität von Verdächtigen auch bei nach Februar 2021 begangenen Straftaten nennen – wohl aus Gründen…
Zudem teilte die Staatsanwaltschaft damals mit, dass es sich bei den mutmaßlichen Drogendealern um Türken handele, „die zur Tatzeit in Heilbronn gemeldet waren“. Es ist also nicht davon auszugehen, jedenfalls nicht zwingend, dass die Verdächtigen „nur für Straftaten eingereist“ sind, was die Nennung von Nationalitäten laut jetziger Antwort ausnahmsweise rechtfertigen soll.
Bürger sollen im Unklaren gehalten werden
Niemand hat die Absicht, im vorliegenden Fall eine Vorverurteilung zu treffen. Mit einem derartigen Mauern bei legitimen Nachfragen zu einem Thema, das einer wachsenden Mehrheit in diesem Land ganz offensichtlich wie Feuer unter den Nägeln brennt, schürt die Staatsanwaltschaft Heilbronn aber einen ganz bestimmten Verdacht.
Weshalb werden hier nicht Ross und Reiter genannt? Schon allein, damit Klarheit herrscht – in die eine oder andere Richtung. Zu behaupten, an der Frage nach der Herkunft mutmaßlicher Täter eines solchen Gewaltverbrechens bestehe kein „sachlich begründetes öffentliches Interesse“ ist im Deutschland anno 2024 eine durchaus steile These und entbehrt ganz offensichtlich jeder Grundlage.
Die beiden Tatverdächtigen sind mit der mutmaßlich von ihnen begangenen Körperverletzung mit Todesfolge offenbar nicht zum ersten Mal in Erscheinung getreten. Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler sollen die Jugendlichen im Herbst 2023 im Stadtgebiet von Eppingen einen Raubüberfall begangen haben. Vor diesem Hintergrund erscheint es äußerst fragwürdig, wenn die Staatsanwaltschaft in ihren Antworten wiederholt auf die Jugendlichkeit der mutmaßlichen Täter verweist und man insbesondere deshalb keine näheren Angaben zur Nationalität machen könne bzw. wolle. Wer in diesem Alter zu Raub und Totschlag fähig ist, hat keinen „Täterschutz“ verdient, sondern hat vielmehr seinen Welpenschutz verwirkt.
Nicht zuletzt stellen sich doch diese Fragen: Wird durch die bloße Preisgabe der Nationalität unverhältmäßig in die Persönlichkeitsrechte von irgendjemandem eingegriffen? Oder soll durch die Nicht-Nennung eine unbequeme Wahrheit unter dem Teppich gehalten werden?
Medien machen bei Hütchenspiel mit
Auch den meisten Medien scheint die überproportional hohe Kriminalitätsrate unter Migranten ein Dorn im Auge zu sein. Im April 2023 wurde in Lichtenfels (Bayern) eine Blumenhändlerin bestialisch ermordet. Als Tatverdächtiger, so war es in den Medien zu lesen, wurde ein 17-jähriger „Gymnasiast“ verhaftet. Nun ist es per se nichts Außergewöhnliches, wenn Namen in der Berichterstattung verfremdet werden, was in der Regel durch Zusätze wie etwa „Name von der Redaktion geändert“ kenntlich gemacht wird.
Auf welche Weise das aber bei der lokalen „Frankenpost“ geschah, ist nicht weniger als dreistes Framing. Der Tatverdächtige Derrek B. wurde dort zu „Dennis T.“ umgetauft. Offensichtliches Ziel der Verwendung dieses typisch deutschen Namens: Beim Leser soll der Eindruck erweckt werden, es handele sich um einen Deutschen. Aufgedeckt wurde das Hütchenspiel damals durch Abgleiche mit anderen Berichten, in denen sowohl der richtige Vorname (Derrek) genannt als auch Bilder des Verdächtigen gezeigt wurden – die keinen Zweifel über den Migrationshintergrund offen ließen.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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