Kritik, auch scharfe, ist eine der wichtigsten Grundlagen einer echten Demokratie. Ohne die Möglichkeit, solche Kritik ohne Angst zu äußern, wäre Demokratie gar nicht möglich. Schon in seinem „Lüth‑Urteil“ von 1958 stellte das Bundesverfassungsgericht fest: „Die Meinungsfreiheit ist für die freiheitliche Demokratie schlechthin konstituierend.“ Am 12. Mai 2009 urteilten die Karlsruher Richter: Selbst bei „überspitzter Äußerung“ bleibt Meinungsfreiheit erhalten – soweit sie sachdienlich bleibt. Und, noch deutlicher: In der Entscheidung vom 11. April 2024 heißt es: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“
Doch diese Entscheidungen aus Karlsruhe, die eigentlich verbindlich sein sollten, werden von unserer politischen Justiz regelrecht verhöhnt. Und die Parlamente machen dabei munter mit. Das jüngste Beispiel wühlt mich auch persönlich auf: Der Landtag von Niedersachsen hat die Immunität einer Abgeordneten aufgehoben, weil sie Kritik an der Queer‑Ideologie übte.
Es ist gruselig, dass ein Parlament sich da – wieder einmal – zum verlängerten Arm einer Justiz macht, die außer Rand und Band ist, die sich – wieder einmal – als brave, ja vorauseilende Vollstreckungsgehilfin einer verqueren Ideologie zeigt. Noch gruseliger ist, dass auch eine einstmals bürgerliche Partei wie die CDU bei dem rot-grünen Gesinnungsfuror mitmacht und gegen die Freiheit stimmt. Denn es geht hier nicht um eine Person. Nicht um ein Einzelthema. Es geht darum, ob eine freie Debatte noch möglich ist in diesem Land.
Und das ist sie nicht mehr. Nicht mehr ohne Angst vor Strafverfolgung. Und nicht mehr bei Themen, die brennen – und genau das ist ausschlaggebend. Denn über das Wetter ist eine freie Debatte immer möglich – auch in autokratischen Systemen. Nur die heiklen Themen können Maßstab für die Meinungsfreiheit sein – auch wenn das viele nicht verstehen oder nicht verstehen wollen.
Was genau ist passiert?
Der niedersächsische Landtag hat mit breiter Mehrheit – inklusive CDU – die Immunität der AfD-Abgeordneten Vanessa Behrendt aufgehoben. Der Grund: Zwei Aussagen auf X, die nun als angebliche Volksverhetzung strafrechtlich verfolgt werden sollen.
Behrendt hatte in dem sozialen Netzwerk unter ein Foto des „Queeren Netzwerks Gifhorn“ geschrieben:
„Warum sehen die eigentlich immer so aus, als hätte die Schaukel zu dicht an einer Mauer gestanden?“
Und ergänzte an anderer Stelle:
„Wir als AfD sagen dem Regenbogenregime den Kampf an! Niemals werden wir es zulassen, dass sich perverse Psychopathen unseren Kindern nähern.“
Dafür also wird nun die Justizmaschine in Gang gesetzt. Dafür verliert eine gewählte Abgeordnete ihren Schutz vor Strafverfolgung – nicht etwa wegen Aufruf zur Gewalt, nicht wegen Lügen oder Hetze gegen konkrete Personen, sondern wegen drastischer, polemischer Kritik an einer Ideologie.
Dass Behrendt sich dabei polemisch und provokativ ausdrückte, steht außer Frage. Aber genau das ist durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach geschützt worden: Auch scharfe, verletzende, polemische Kritik fällt unter Meinungsfreiheit – solange sie nicht gezielt zur Gewalt oder Willkür aufruft.
Doch genau diese Linie scheint heute kaum mehr eine Rolle zu spielen. Schlimmer noch: Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Justiz hier gezielt gegen geltende höchste Rechtsprechung verstößt, um einzuschüchtern. Nach dem Motto: Wenn später Karlsruhe alles kassiert, ist der Abschreckungseffekt trotzdem erreicht – denn ein Verfahren zermürbt.
Eingeleitet hat die Ermittlungen die Staatsanwaltschaft Göttingen. Also ausgerechnet die Behörde, die mit ihrem Auftritt in einer US-Dokumentation für Entsetzen in dem Land gesorgt hat, in dem Meinungsfreiheit noch heilig ist. Dort ging es um Hausdurchsuchungen bei Bürgern, denen Meinungsdelikte vorgeworfen wurden. Die Beamten berichten darüber mit großem Eifer – und lachen sogar offen, als sie die Erschütterung der Betroffenen schildern. In der deutschen Öffentlichkeit kaum ein Thema – in den USA hingegen ein Skandal. CBS News zeigte die Szenen in der Prime Time – als abschreckendes Beispiel dafür, wie weit die deutsche Justiz im Kampf gegen vermeintlichen Hass bereits geht.
Doch statt Reflexion und Selbstkritik scheint die internationale Kritik die Göttinger Strafverfolger nur noch mehr angespornt zu haben. Jetzt erst recht – so wirkt es.
Damit gewinnt der Fall im niedersächsischen Landtag eine noch dunklere Nuance: Hier geht es nicht nur um eine politische Äußerung – sondern um eine Justizstrategie, die Kritiker nicht nur sanktionieren, sondern geradezu demütigen will.
Während man etwa AfD-Chefin Alice Weidel mit dem Segen unserer Justiz ungestraft eine „Nazi-Schlampe“ nennen darf, ist allgemeine Kritik an der LGBTQ-Lobby nach Ansicht der Strafverfolger – die einer SPD-Innenministerin gegenüber weisungsgebunden sind – strafbar. Wer dagegen auf der „richtigen“ Seite steht, darf alles sagen.
Besonders bizarr: Während eine AfD-Abgeordnete für drastische Worte kriminalisiert wird, hofiert dasselbe Mediensystem Figuren, bei denen längst eine rote Linie überschritten wurde. Beispiel: Mario Olszinski, bekannt als Dragqueen „Jurassica Parka“. Noch 2023 trat er im ZDF auf, wurde als queere Kultfigur gefeiert – obwohl er im selben Jahr rechtskräftig wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften verurteilt wurde. Und das ist kein Betriebsunfall: Schon Monate nach dem Urteil nutzte die Stadt Berlin ihn weiter als Aushängeschild – für LGBTQ-Werbung und die „queere Hauptstadt“. Öffentlich bekannt, dokumentiert, kein Dementi. Aber kein Aufschrei. Kein Rückzug. Kein Ausschluss.
Stattdessen: volle Bühne. Für eine Figur mit pädokriminellem Vorstrafenregister.
Und genau das ist der Punkt: Die Doppelmoral ist nicht Ausrutscher – sie ist Prinzip. Wer der „richtigen“ Ideologie folgt, bekommt Applaus – selbst mit Akte im Strafregister. Wer dagegen das Falsche sagt, bekommt die Staatsgewalt zu spüren. Da geht es nicht mehr um Recht, sondern um „Haltung“ im rot-grün pervertierten Sinne des Wortes. Und wer das anspricht – wie Vanessa Behrendt – wird nicht widerlegt, sondern verfolgt.
Wenn also eine Abgeordnete im Landtag ihre Immunität verliert, weil sie sich gegen die Queer‑Ideologie äußert – dann fällt nicht einfach eine Person durch. Sondern ein Fundament‑Baustein der demokratischen Debatte.
Denn der geschilderte Fall von “Jurassica Parka” zeigt ja, dass der zentrale Vorwurf Behrendts eben nicht aus der Luft gegriffen ist – sondern es faktische Anknüpfungspunkte gibt. Und allerspätestens dann muss eine Meinungsäußerung auch nach dem deutschen Recht, das restriktiver ist als etwa das Amerikanische, zulässig sein.
Worum es den Staatsanwälten und wohl auch ihrer SPD-Dienstherrin geht, ist eindeutig: Einschüchterung: Was die Abgeordnete da in drastischen Worten benennt, sollen andere nicht einmal mehr denken dürfen. Die Botschaft ist klar: Wer Queer mit Kritik verknüpft, ist vogelfrei. Wer Pädophilie-Nähe thematisiert, wenn sie aus der falschen Richtung kommt, bekommt Besuch von der Staatsgewalt.
Das alles wäre schon bitter genug. Doch es wird noch schlimmer. Während man Behrendt juristisch zur Strecke bringt, kommen verurteilte Kinderschänder in Deutschland frei – wegen angeblicher Überlastung der Justiz. Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch – keine Kapazität. Aber Zeit für ein Verfahren gegen eine unbequeme Frau im Parlament? Die deutsche Justiz, 2025.
Nein, das ist kein Ausrutscher. Das ist ein System. Ein Klima, in dem nicht mehr das Recht entscheidet, sondern die Gesinnung. In dem die Grenzen des Sagbaren von Aktivisten gezogen werden, nicht von Juristen. Und in dem ausgerechnet die, die vor der sexualisierten Frühindoktrination unserer Kinder warnen, als Gefährder gelten. Und nicht diejenigen, die in Kindergärten mit dieser Frühindoktrination anfangen (und ich meine hier eben bewusst nicht Aufklärung, sondern eine Übersexualisierung).
Die wahre Gefahr aber sind nicht böse Tweets. Sondern ein Staat, der sich daran mehr stört als an echten Übergriffen. Und eine Gesellschaft, die längst verinnerlicht hat: Schweigen ist sicherer. Bloß nicht auffallen.
Vanessa Behrendt hat nicht geschwiegen. Jetzt zahlt sie den Preis.
Eigentlich müsste dieser Fall ein Weckruf sein – dringend, laut, himmelschreiend. Doch die Erfahrung zeigt: Dieses Land schläft weiter. Egal, was passiert. Bis das Erwachen kommt. Böse. Und zu spät.
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