Nancy Faeser verhindert Abschiebung von Kinderschänder Täterschutz wichtiger als Opferschutz

Von Kai Rebmann

Nancy Faeser (SPD) und rechtsstaatliche Prinzipien, das sind zwei Dinge, die offenbar nicht wirklich zusammenpassen wollen. Erst erneuerte die Bundesinnenministerin ihre Forderung nach einer Umkehr der Beweislast im Disziplinar- und Beamtenrecht, jetzt wurde bekannt, dass sich Faeser aktiv gegen die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern aus Afghanistan gestellt hat. Besonders brisant: Einer der vollziehbar ausreisepflichtigen Männer war im Jahr 2019 an der Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens in Illerkirchberg (Baden-Württemberg) beteiligt. In der Gemeinde in der Nähe von Ulm ist es erst am vergangenen Montag zu einem Mord an einer ebenfalls erst 14 Jahre alten Schülerin gekommen. Wie vor drei Jahren geht auch diese Tat auf das Konto eines Asylbewerbers, in diesem Fall eines 27-jährigen Eritreers. Faeser meldete sich kurz darauf via Twitter mit den üblichen Parolen zu Wort: „Die furchtbaren Nachrichten aus Illerkirchberg erschüttern mich. Ich trauere um das getötete Mädchen und hoffe inständig, dass das verletzte Mädchen wieder gesund wird. Meine Gedanken sind in diesen Stunden bei ihren Familien. Die Polizei ermittelt mit Hochdruck alle Hintergründe.“ Eine 13-jährige Schülerin war ebenfalls mit einem Messer attackiert worden, hatte den Angriff aber schwer verletzt überlebt.

Was von den Worthülsen aus Berlin zu halten ist, belegt jetzt unter anderem ein Schriftwechsel zwischen Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) und dem Haus von Nancy Faeser. Demnach hat Stuttgart bereits im Oktober 2022 darauf hingewiesen, dass die Abschiebung von afghanischen Gefährdern und Intensivtätern „unabdingbar“ sei. Die „Welt“ zitiert aus den Dokumenten, die dem Blatt eigenen Angaben zufolge vorliegen. Bemerkenswert ist der vergleichsweise scharfe Ton, den Gentges gegenüber der Bundesinnenministerin anschlägt: „Sehr geehrte Kollegin Faeser, ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie bereit sind, die politische Verantwortung dafür zu übernehmen, falls es zur Realisierung der von der in Rede stehenden Person ausgehenden Gefahr kommt. Ich möchte diese politische Verantwortung jedenfalls nicht übernehmen.“ Können Sie sich vorstellen, was in Deutschland los wäre, wenn sich ein AfD-Politiker oder ein regierungskritischer Journalist in dieser Weise geäußert hätte?

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Gentges bezieht sich hier offensichtlich auf die Tatsache, dass sich mindestens einer der vier Vergewaltiger bereits seit März 2022 wieder auf freiem Fuß befindet. Den Angaben zufolge lebt der Afghane nach wie vor in Baden-Württemberg. Zusammen mit einem Landsmann sowie zwei Irakern hatte der Asylbewerber das 14-jährige Mädchen vor drei Jahren mit Betäubungsmitteln gefügig gemacht und über mehrere Stunden hinweg vergewaltigt. Dafür war das Quartett zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und drei Jahren verurteilt worden. Auch über diese in solchen Fällen fast schon übliche Art der Kuscheljustiz ließe sich jetzt trefflich streiten, aber das ist ein anderes Thema.

Verwaltungsgerichte sprechen sich für Abschiebung aus

Zurück zum Schreiben der Justizministerin an Faeser: „Ich halte es für unabdingbar, dass Abschiebungen nach Afghanistan von Gefährdern und Personen, die schwere Straftaten begangen haben, zügig wieder aufgenommen werden. Über die genannte Person hinaus gibt es in Baden-Württemberg noch weitere vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige, bei denen, auch von den Verwaltungsgerichten bestätigt, keine Abschiebungsverbote vorliegen und deren Abschiebung ebenfalls betrieben werden sollte, weil eine deutliche Gewaltbereitschaft vorliegt oder weil es sich um verurteilte Sexualstraftäter mit besonders hoher Wiederholungsgefahr handelt.“

Viel deutlicher kann eine derartige Warnung wohl nicht formuliert werden. Doch der Bundesinnenministerin mit dem gestörten Verhältnis zu rechtsstaatlichen Prinzipien ist das einerlei. Was juckt mich die Meinung von Verwaltungsgerichten, wenn sie nicht meiner Agenda entspricht? Herzlich willkommen im „besten Deutschland aller Zeiten“, scheint Nancy Faeser allen Flüchtlingen dieser Welt zuzurufen. Da bringt es auch wenig, wenn Baden-Württembergs Justizstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) die Befürchtungen seiner Chefin gegenüber dem Bundesinnenministerium (BMI) untermauert. Bereits Ende 2021 wies Lorek das BMI darauf hin, dass die Polizei bei dem inzwischen aus der Haft entlassenen Vergewaltiger eine „Rückfallgefahr für Sexualstraftaten zum Nachteil unbekannter junger Frauen“ sehe. Darüber hinaus stehe die Haftentlassung eines weiteren Afghanen unmittelbar bevor, den Behörden als Gefährder im Hochsicherheitsbereich einstufen. Wörtlich schreibt Lorek dazu: „Aufgrund vorliegender Radikalisierung und deutlicher Gewaltbereitschaft ist mit Anschlagsplanungen zu rechnen.“ Er bat ausdrücklich darum, Abschiebungen nach Afghanistan in Einzelfällen wie diesen zu prüfen.

Wer schützt unsere Kinder und Frauen?

Und auch in diesem Fall gilt: Für Nancy Faeser ist das kein Grund für eine Abschiebung. Die Bundesinnenministerin nimmt offenbar sehenden Auges in Kauf, dass weitere Gewalttaten wie jene in Illerkirchberg verübt werden. Sicher ist schon jetzt, dass die Angehörigen dann aber zumindest mit der Anteilnahme aus Berlin rechnen können, selbst wenn sie nur geheuchelt ist. Zur Begründung der fragwürdigen Haltung teilt das Haus von Nancy Faeser mit: „Mit dieser Entscheidung trägt der Bund dem Umstand Rechnung, dass Abschiebungen weder für die Rückzuführenden, noch für die Begleitkräfte und die Flugzeugbesatzung zur Gefahr werden dürfen.“ So kann man es sich natürlich auch schönreden: Abschiebungen nach Afghanistan sind derzeit nicht zu verantworten, weil die Sicherheit der „Begleitkräfte und Flugzeugbesatzung“ angeblich nicht gewährleistet werden könne.

Bei den Grünen rennt Faeser mit ihrem Veto gegen Abschiebungen nach Afghanistan erwartungsgemäß offene Türen ein. Die innenpolitische Sprecherin Lamya Kaddor ließ sich dazu wie folgt zitieren: „Gefährder*innen und verurteilte Straftäter*innen können nach jetzigem Stand nicht nach Syrien und Afghanistan abgeschoben werden.“ Es sagt wohl mehr als tausend Worte, dass es der Grünen selbst in diesem Zusammenhang am wichtigsten erscheint, korrekt zu gendern – so realitätsfern es auch sein mag. Manuel Höferlin von der FDP verweist zwar auf die „noch ausstehenden neuen Lageberichte des Auswärtigen Amtes“ zur Situation in Ländern wie Afghanistan oder Syrien, macht aber auch klar: „Straftäter wollen wir konsequent abschieben.“

Und was sagen die Menschen vor Ort in Illerkirchberg? Der parteilose Bürgermeister Markus Häußler teilte mit, dass Baden-Württemberg nicht zuletzt auch aufgrund seiner Bemühungen alles dafür getan habe, die Straftäter und Gefährder abzuschieben. Dass dies letztlich nicht gelungen sei und am Widerstand aus Berlin scheiterte, bezeichnete er als „Blamage für den Rechtsstaat“. Wie hilflos und wie überfordert die Städte und Gemeinden teilweise sind, wird aus einem offenen Brief ersichtlich, den der Rathauschef vor wenigen Tagen an die Bürger in Illerkirchberg geschrieben hat. Dort heißt es unter anderem: „Die Landkreise und Kommunen sind die untersten Aufnahmebehörden – das Land weist uns weiterhin neue Geflüchtete zu und wir sind verpflichtet, die Menschen bei uns unterzubringen. Wir müssen die Politik, die auf Bundes- und Landesebene beschlossen wird, umsetzen – so ist unser Staat aufgebaut.“

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Alexandros Michailidis/Shuttserstock

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