Reichsbürger-Razzia: Nancy Faeser fordert Umkehr der Beweislast Bloßer Verdacht auf Demokratiefeindlichkeit soll künftig ausreichen

Von Kai Rebmann

Nancy Faeser (SPD) dürfte gleich nach ihrem Parteifreund Karl Lauterbach die wohl grandioseste Fehlbesetzung im Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sein. Schon ihre Tätigkeit als Gastautorin für die linksextreme und vom bayerischen Verfassungsschutz als „linksextremistisch“ eingestufte „Antifa“ hätte massive Zweifel an der Eignung Faesers als Bundesinnenministerin wecken müssen. Im März 2022 sorgte die Hessin dann mit ihrer Forderung nach der Umkehr der Beweislast für „Demokratiefeinde“ für Aufsehen. Was eigentlich einen Aufschrei der Empörung sowie einen sofortigen Rücktritt hätte nach sich ziehen müssen, wurde von den Hofberichterstattern in den Medien flugs unter den Teppich gekehrt. Zugegeben, die skandalösen Äußerungen sind damals auch unserer Aufmerksamkeit entgangen.

Jetzt war es allerdings Nancy Faeser selbst, die mit ihrem jüngsten Auftritt bei Sandra Maischberger das Fass noch einmal aufgemacht hat. Auf die bundesweite Razzia in der Reichsbürgerszene angesprochen, sagte die Innenministerin, dass man bei „Feinden der Demokratie“ ab jetzt noch genauer hinschauen werde, was insbesondere dann gelte, wenn diese im Öffentlichen Dienst beschäftigt seien. Damit bezog sich die „Antifa“-Gastautorin offenbar auf die Tatsache, dass sich unter den Beschuldigten unter anderem auch eine ehemalige Richterin befindet. Für eine Kündigung solle künftig der „bloße Verdacht“ ausreichen, dass der Betreffende nicht mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Man müsse die Möglichkeit haben, „jemanden schnell rauszubekommen“, offenbart die Innenministerin ihre Auffassung von einem Rechtsstaat, und man habe „eine gute Idee“, wie das umgesetzt werden kann.

Konkret meint Nancy Faeser damit die Umkehr der Beweislast, das wohl wichtigste Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Ein Beschuldigter hat so lange als unschuldig zu gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist, im Zweifel für den Angeklagten. Diese Grundsätze, die jeder Jurastudent am ersten Tag des ersten Semesters vermittelt bekommt, erachtet die SPD-Politikerin jedoch als unzumutbare Härte. Denn: Für den Staat sei es „zu schwierig“ jedes Mal einen Verdacht beweisen zu müssen, so Faeser, weshalb man „das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit aufgeben“ und es dem Beschuldigten überlassen müsse, seine Unschuld zu beweisen. Dessen Aufgabe sei es dann, zu sagen: „Ich bin aber anständig und hab mir nichts zuschulden kommen lassen.“

Nancy Faeser macht aus ihrer Agenda keine Mördergrube

Man tut sich tatsächlich schwer damit, zu glauben, dass diese Ausführungen von einer amtierenden Bundesinnenministerin stammen. Doch es stimmt leider und es wird noch besser bzw. schlechter. Denn Nancy Faeser ist in dieser Hinsicht eine Wiederholungstäterin. Bereits im März 2022 ließ sie sich von ihrem Parteifreund und Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann im Parlament folgende Frage stellen: „Sie haben in Ihrem Aktionsplan die Entfernung von Rechtsextremisten aus den Kreisen der Sicherheitsbehörden, aus den Kreisen des Öffentlichen Dienstes zu einem der Schwerpunkte erhoben. Das ist ein zentraler Punkt, den Sie erwähnt haben. Könnten Sie diese Möglichkeiten des Disziplinarrechtes und der Ansätze des BMI nochmal darlegen?“

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Was wohl ein filigran gespielter Doppelpass zwischen SPD-Abgeordnetem und SPD-Ministerin hätte werden sollen, wurde zu einem lupenreinen Eigentor. Denn Nancy Faeser entgegnete darauf, dass gerade diejenigen, die den Staat vertreten, diejenigen sein müssten, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegten und eine besondere Vorbildfunktion hätten. Umso wichtiger sei es, dass man Extremisten und Verfassungsfeinde auch schnell aus dem Öffentlichen Dienst entfernen könne. Dann sagte die Bundesinnenministerin wörtlich: „Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch im Beamtenrecht insoweit ändern, dass beispielsweise – was mich schon lange umtreibt, ist, dass wir eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren. Das heißt, wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer nachweisen muss – sehr kompliziert – dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er nicht verfassungstreu ist. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.“

Mit „Extremisten“ und „Verfassungsfeinden“ bezieht sich Faeser allem Anschein nach ausschließlich auf „Rechtsextremisten“. Denn genau so hatte es Sebastian Hartmann in seiner Frage formuliert. Und auch mit der Verwendung des Begriffs „Tatsachen“ meint die Innenministerin offensichtlich nicht das, was normalerweise darunter zu verstehen ist. Denn wenn Tatsachen vorliegen, gibt es für niemanden mehr etwas zu beweisen. Tatsachen sind erst dann Tatsachen, wenn sie feststehen – bis dahin sind es Indizien oder Verdachtsmomente und dementsprechend auch als solche zu bezeichnen. Faesers Pläne zielen also ganz offensichtlich darauf ab, missliebige Beamte unkompliziert aus dem Staatsdienst zu entfernen. Mit Strafversetzungen, wie etwa im Fall Pürner, will man sich künftig nicht mehr zufriedengeben.

Gilt die Umkehr der Beweislast denn auch für Bundesminister

Die Aussagen von Nancy Faeser sind umso bemerkenswerter, als dass sie als Mitglied der Bundesregierung selbst ganz unmittelbar in Diensten des Staates steht. Gerade im Hinblick auf ihre Vita drängt sich die Frage auf, ob die Umkehr der Beweislast konsequenterweise und umso mehr auch für Bundesminister gelten müsste. Wäre dies der Fall, so könnte es für die SPD-Politikerin, der Ambitionen auf das Amt der nächsten Ministerpräsidentin Hessens nachgesagt werden, ganz schnell sehr eng werden. Andererseits ist die amtierende Bundesregierung sehr gut darin, Einschränkungen der Freiheits- und Grundrechte nur für den gemeinen Pöbel gelten zu lassen, nicht aber für sich selbst.

Kritiker des unabhängigen Journalismus werden nun argwöhnen wollen, dass hier aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird. Denn schließlich geht es ja „nur“ um das Disziplinarrecht und „wahrscheinlich“ auch das Beamtenrecht. Da ist es doch reichlich übertrieben, gleich von der „Aushöhlung des Rechtsstaates“ zu schwadronieren, oder? Dem ist leider mitnichten so! In anderen Zusammenhängen wurde ebenfalls nach der „Salami-Taktik“ verfahren. Was mit dem vermeintlich harmlosen Tragen sogenannter „Alltagsmasken“ anfing, gipfelte schließlich in weitreichenden Ausgangssperren und der Verhängung von Berufsverboten. Man darf, ja man muss also hellhörig werden, wenn eine Bundesinnenministerin über eine Umkehr der Beweislast nicht nur laut nachdenkt, sondern solche Pläne sogar ganz offen – und vor allem wiederholt – ausspricht, so als seien sie das Normalste auf der Welt.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Alexandros Michailidis/Shuttserstock

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