Neues Parteiengesetz: Selbstbedienungsladen auf Kosten der Steuerzahler Bürger müssen die Zerstörung ihres Landes mitfinanzieren

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger

Unter einem Selbstbedienungsladen versteht man in der Regel ein Geschäft, in dem es möglich ist, Produkte dieser oder jener Art auszuwählen, ohne die Unterstützung einer Bedienung zu erwarten, um sie dann an einer menschengeführten oder aber automatischen Kasse zu bezahlen – es sei denn, man befindet sich in San Francisco, wo schon seit geraumer Zeit der Ladendiebstahl grassiert, da dort das Entwenden von Waren bis zu einem Wert von 950 Dollar keine Straftat darstellt und ein entsprechender Notruf der Polizei bestenfalls ein müdes Lächeln abringt. So erhält der Begriff der Selbstbedienung eine neue Bedeutung: Ergebnis einer angeblich progressiven Politik.

Doch San Francisco ist überall, auch in Deutschland, auch in Berlin. Man muss sich ja nicht auf Ladendiebstähle beschränken, Selbstbedienung ist auch in größerem Maßstab möglich, vor allem dann, wenn man sich der politischen Laufbahn zuwendet. Die Parteien der segensreichen Ampelkoalition, in wichtigen Bereichen fast immer einig mit der Union, haben das verinnerlicht und daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ihnen den einen oder anderen Euro an Zuwendungen sichert, der sonst Gefahr gelaufen wäre, ihnen verloren zu gehen. Ein ähnlicher Versuch, bei dem es um eine Erhöhung der jährlichen staatlichen Parteizuwendungen um 25 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro ging, wurde schon 2018 von der damaligen Großen Koalition unternommen, scheiterte aber – man kann es kaum glauben – Anfang 2023 am Bundesverfassungsgericht, das den Versuch als zu schlecht begründet gebrandmarkt hatte. Nicht etwa die Höhe wurde moniert oder gar die Geldzahlungen an sich, es war nur die Begründung, die man in Karlsruhe als zu unpräzise betrachtete.

Eine derartige Steilvorlage konnten sich die Parteienvertreter nicht entgehen lassen, und so dachten sie sich einfach neue, genauer gesagt umfangreichere Begründungen aus. Im Jahr 2018 hatten immerhin noch AfD, FDP, Grüne und Linke gegen die neuen Modalitäten geklagt, wobei man kaum erwähnen muss, dass die drei Letztgenannten sich mit Zähnen und Klauen gegen eine gemeinsame Klage mit der AfD wehrten, sodass die Klage von FDP, Grünen und Linken mit Erfolg beschieden, die der AfD hingegen abgewehrt wurde.

In unseren Tagen fanden sich in trauter Eintracht Union, SPD, FDP und Grüne zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammen, dem sich bei der Abstimmung noch die SED, die sich heute als Linke bezeichnet, hinzugesellte. Und das musste auch sein, denn die im Jahr 2018 beschlossene Regelung ist seit eben diesem Jahr 2018 fünfmal zur Anwendung gekommen, sodass fünf Jahre lang jeweils 25 Millionen Euro zu viel an die politischen Parteien ausgezahlt wurden, insgesamt also 125 Millionen Euro – es würde weh tun, das alles an die Staatskasse zurückgeben zu müssen, nur weil ein Verfassungsgericht tatsächlich einmal gegen den Parteienstaat entschieden hat. Denn wo wäre das Geld denn besser aufgehoben als bei Parteivertretern wie Saskia Esken oder Ricarda Lang? Zwar hatte die allseits beliebte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas schon im Mai 2023 verlauten lassen, es werde sich bei der Rückzahlung nur „ungefähr um einen Betrag von insgesamt knapp 100 Millionen Euro handeln“, aber wer traut schon den Worten eines Politikers?

Werfen wir zunächst einen Blick auf die reinen Zahlen. Statt der gewünschten Obergrenze der Parteienfinanzierung von 190 Millionen bescheidet man sich nun für das Jahr 2018 mit lächerlichen 184.793.822 Euro, ein Schnäppchen für die Steuerzahler. Im entsprechenden Gesetzentwurf hat man freundlicherweise die Mehrkosten für die einzelnen Jahre von 2018 bis 2023 unter dem Punkt „Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ aufgelistet und dabei selbstverständlich rückwirkend gerechnet, denn das Geld wurde seit 2018 von den Parteien voller Freude verbraten, da muss man auch eine rückwirkende Regel finden. Kurz gesagt, ergibt sich für die Jahre 2018 bis 2022 ein zusätzlicher Betrag von etwas mehr als 100 Millionen Euro, rechnet man noch das Jahr 2023 hinzu, landet man bei fast 123 Millionen. Nicht etwa als Gesamtfinanzierung, sondern als zusätzliches Geld, weil man ja die zu Unrecht gezahlten Erhöhungen ab 2018 irgendwie kompensieren muss. Statt also 100 Millionen Euro, die man sich zu Unrecht in die Taschen gesteckt hatte, zurück an die Staatskasse zu überweisen, dürfen sich die Parteien sogar über einen kleinen Überschuss freuen – das ist natürlich nur ein glücklicher Zufall, es gibt eben unabwendbare Parteienbedürfnisse.

Nun mag sich der eine oder andere fragen, woher dieser Anspruch wohl rührt. Dass Parteien überhaupt Geld aus der Staatskasse und damit von den Steuerzahlern beziehen, leiten sie aus dem Grundgesetz ab. „Parteien sind“, so lesen wir in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfs, „nicht nur politisch und soziologisch, sondern auch rechtlich relevante Organisationen, die nach Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes mit Verfassungsrang an der Willensbildung des Volkes mitwirken.“ Und: „Aufgrund dieser wesentlichen Rolle der Parteien für unser Staatswesen ist ihre Arbeit und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger hierin entscheidend für ihre Integrationsfunktion im demokratischen Willensbildungsprozess.“ Über das Vertrauen der Bürger in die Arbeit der Parteien will ich lieber schweigen, aber ein Blick auf den bemühten Artikel 21 kann sich lohnen. In Absatz 1 findet man unter anderem die Formulierung: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Sie wirken mit, steht da, mehr nicht. Man findet nichts davon, dass ihre Arbeit entscheidend für irgendeine Integrationsfunktion im demokratischen Willensbildungsprozess sei. An etwas mitzuwirken heißt keineswegs, entscheidend daran mitzuwirken, sondern eben nur mitzuwirken. Und vor allem findet sich in dem Grundgesetzartikel kein Satz der Art „Die Parteien sind vom Staat mitzufinanzieren“ oder gar „Die Parteien dürfen sich Steuergelder unter den Nagel reißen“.

Nur in Absatz 3 wird etwas Negatives über die Finanzierung vermeldet: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.“ Wer sich als Partei gegen die Grundordnung richtet, erhält kein Staatsgeld, das ist klar formuliert. Und die anderen? Über die steht da nichts. Nur weil man bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen das Geld lieber in der Staatskasse lässt, kann niemand folgern, dass alle anderen Anspruch auf Zahlungen anmelden dürfen. Man betrachte beispielsweise den Satz „Wer jünger als 30 Jahre ist, erhält keine Altersrente“, dem die meisten wohl zustimmen würden. Trotzdem folgt daraus nicht, dass alle über 30 Rente beziehen können, das gibt die Logik nicht her.

Die Begründung der Parteienfinanzierung aus Steuergeldern mithilfe von Artikel 21 dürfte also nicht auf allzu stabilen Beinen stehen. Aber ich will nicht kleinlich sein und den Parteien für den Moment ihr Geld und ihr Argument gönnen, die Funktionäre haben ja sonst nichts vom Leben. Was folgt daraus? Wer bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirkt, muss staatlich gefördert werden. Doch das betrifft nicht nur die Parteien. Um mit einem kleinen Beispiel anzufangen: Auch ich wirke an der politischen Willensbildung des Volkes mit, indem ich von Zeit zu Zeit Artikel über politische Themen verschiedenster Art verfasse, die von nicht wenigen gelesen werden und den politischen Willen der Leser beeinflussen können. Sollte ich nicht auch gefördert werden? Es müssen ja nicht gleich annähernd 185 Millionen Euro im Jahr sein, mit 100.000 wäre ich schon zufrieden. Aus der Staatskasse, selbstverständlich, denn es geht ja um die politische Willensbildung.

Ich bin nicht der einzige und auch andere Autoren sind nicht die einzigen, auf die das Kriterium der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zutrifft. Die geht auch ganz anders. Wie sieht es aus mit den freundlichen Menschen, die derzeit durch die Straßen mancher Großstädte ziehen und dort auf eindringliche Weise für die Errichtung eines deutschen Kalifats werben? Das ist Mitwirkung an der politischen Willensbildung vom Feinsten, und sei es als schlechtes Beispiel. Die Bundesinnenministerin würde sich vielleicht freuen, wenn sie das Mitwirkungskriterium auch auf diese Kreise ausweiten dürfte.

Aber vielleicht lässt sich die Finanzierung auch anders begründen? Man könnte zum Beispiel die Meinung vertreten, es sei besser, das Geld an die Parteien zu verteilen, da es dann immerhin zu weiten Teilen in Deutschland ausgegeben wird, als es im Ausland zu verschwenden, indem man es in Klimaschutzprojekte in Indien oder in die Förderung der Hamas steckt. So ist es aber nicht. Egal, ob Hunderte von Millionen deutschen Steuergeldes an die Parteien vergeudet werden oder nicht: Die Politik wird ihre Verschwendungsorgien in jedem Fall durchführen, es kostet dann eben einschließlich Parteienförderung ein wenig mehr. Und somit steht der deutsche Steuerzahler noch etwas schlechter da als der übliche Schutzgeldzahler, den es nicht nur in Mafiafilmen, sondern auch in der Realität gibt. Das Grundprinzip ist ähnlich. Ein Gastwirt oder Betreiber eines anderen Geschäfts wird von der Mafia angehalten, Zwangszahlungen zu leisten und erhält als Gegenleistung den Schutz vor der Zerstörung seines Ladens – die ansonsten durch eben die Erpresser erfolgt, die ihm die Zwangsabgabe abfordern. Immerhin schützt sich der Gastwirt durch die Zahlungen vor dem Ruin, in den ihn die Mafia sonst stürzen würde. Die politischen Parteien sind da etwas gründlicher. Sie lassen sich nicht nur Steuergelder auszahlen, gegen die man sich nicht wehren kann, sondern führen ihr Werk des Ruins unverdrossen fort; man hat sich als Steuerzahler keinen Schutz gegen die Parteien erkauft, das Gegenteil ist der Fall: Man hilft durch die eigenen Steuern mit bei der Zerstörung des Landes. Die Mafia kann noch etwas lernen.

Insgesamt scheint also die Parteienfinanzierung das eine oder andere Problem aufzuwerfen. Das Bundesverfassungsgericht hat das in seinem Urteil anders gesehen, denn es hat nicht die Finanzierung an sich verworfen, auch nicht die Erhöhung, sondern nur die unzureichende Begründung im Gesetz von 2018. Das hat man im neuen Entwurf berücksichtigt und eine etwas längere Begründung geliefert. Insbesondere die so oft beschworene Digitalisierung muss herhalten, dank derer „Mitglieder ihre Mitgliederrechte ausüben können, denen eine physische Teilnahme an Parteitagen oder anderen Gremiensitzungen z.B. aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht möglich ist. Schließlich sollen die politischen Parteien durch die Digitalisierung der politischen Arbeit auch für jüngere Menschen attraktiver werden.“ Konkret ergibt sich der Zusatzbedarf aus „Kosten für Internetauftritte, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, aus Kosten für Social Media und andere neue Kommunikationskanäle sowie aus den Aufwendungen für Mitgliederbefragungen, die als Instrument innerparteilicher Willensbildung eine zunehmende Rolle spielen.“ Verschiedene digitale Spielereien will man sich also gönnen, für die man pro Jahr allem Anschein nach etwa 20 Millionen Euro mehr braucht, als man früher erhalten hat. Etwas verschämt wird am Ende der Begründung noch geäußert, dass „sich bei einer erfolgreichen Digitalisierung mittelfristig auch Einsparpotenziale“ ergeben werden. Es wird allerdings nicht in Aussicht gestellt, nach der Investitionsphase den staatlichen Zuschuss zu verringern, im Gegenteil: Nach §18, Absatz 2, des Parteiengesetzes erhöht sich der jeweilige Betrag Jahr für Jahr nach einem bestimmten allgemeinen Preisindex, einen Weg nach unten gibt es für die Förderung nicht.

Die Begründung ist bemerkenswert. In Kurzform lautet sie: Wir als Parteien wollen in die Digitalisierung investieren und deshalb muss uns der Staat mehr Geld geben. Nun stelle man sich einen Verein beliebiger Art vor, einen Tennisclub vielleicht, einen Karnevalsverein oder gar einen Verein zur Einführung des logischen Denkens im Bundeskabinett. Auch Vereine können vor der Notwendigkeit stehen, in die Digitalisierung zu investieren und auch sie müssen das Problem der Finanzierung lösen. Zu diesem Zweck werden sie Rücklagen auflösen, sofern sie welche haben, den Mitgliedsbeitrag erhöhen oder, falls das möglich ist, einen Kredit aufnehmen. Das Gleiche gilt für Privatleute, die eine Investition tätigen wollen, nur Parteien können sich auf anderes Recht berufen. Es stünde ihnen ja frei, an ihre Mitglieder zu appellieren oder ihr Vermögen einzusetzen, aber warum sollte man das tun, wenn es den bequemen Weg zum Geld anderer Leute gibt? Dem Verein, dem Privatmann stehen solche Wege nicht offen; die müssen sehen, wo sie bleiben und sind für sich selbst verantwortlich. Für die Parteien zahlt der Steuerzahler.

Das Problem wird noch deutlicher, wenn man einen Blick auf den Weg der Entscheidungsfindung wirft. Wer will das Geld haben? Die Parteien, also ihre Vertreter und Funktionäre. Wer entscheidet über die Mittelvergabe? Der Bundestag. Und wer sitzt im Bundestag? Die Parteien, also ihre Vertreter und Funktionäre. Die Antragsteller entscheiden über ihren eigenen Antrag, der den Antragstellern, und nur diesen, zugute kommt. Ich darf hier kurz auf das Beispiel der Mafia zurückkommen. Gelegentlich gerät ein Vertreter dieser ehrwürdigen Institution vor Gericht und im angelsächsischen Bereich dürfte es sich dabei um ein Geschworenengericht handeln, mit einer Jury aus zwölf Personen. Offenbar hängt das Urteil stark von der Zusammensetzung dieser Jury ab. Wenn sie aber ausschließlich mit Mitgliedern der Mafiafamilie besetzt ist, zu der sich auch der Angeklagte zählt, darf er mit einem angenehmen Prozessausgang rechnen: Die Freunde des Angeklagten entscheiden über die Anklage. Wer hier Ähnlichkeiten zum Prozedere der Parteienfinanzierung sieht, macht sich vermutlich der Delegitimierung des Staates und seiner Repräsentanten schuldig.

Das Prinzip der Parteienfinanzierung aus Steuergeld, die Erhöhung der Zuwendungen, selbst die Methode der Entscheidungsfindung – bei all dem kommt man aus dem Staunen nicht mehr heraus. Glücklicherweise haben sich die Gesetzesautoren nicht nur mit Geld beschäftigt, sondern wollten auch ein wenig zur Transparenz beitragen, indem sie das Gesetz erweitert haben. Im bisherigen § 27 des Parteiengesetzes hat man nur grob den Begriff der Spende erläutert. Das wurde nun geändert, indem man auch die „Übernahme von Werbemaßnahmen“ zu den Spenden zählt. Dazu erfolgt die Definition: „Als Werbemaßnahmen gelten auch solche, die zwar nicht den Namen einer Partei beinhalten, aber aufgrund ihrer Gesamterscheinung nach ihrer Gestaltung oder ihrer Inhalte als Werbemaßnahme für eine bestimmte Partei aufzufassen sind.“ Davon gibt es allerdings eine Ausnahme, denn zu diesen Werbemaßnahmen zählen keine Meinungsäußerungen oder Bekundungen, die „sich im Rahmen der allgemeinen politischen Willensbildung halten“, falls „nicht die wirtschaftlich relevante Werbung für eine Partei im Vordergrund steht. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn der Wert einer Werbemaßnahme 500 Euro nicht übersteigt“.

Das eröffnet wieder eine neue Art von Problemen. Denn wie soll man hier die sogenannte Berichterstattung von ARD und ZDF einordnen? Es ist nicht ganz neu, dass in den öffentlich-rechtlichen Sendern unverhohlene Parteipropaganda im Sinne von SPD und Grünen betrieben wird, und was ist Propaganda anderes als eine Werbemaßnahme? Ich darf an das von der ARD ausgestrahlte Machwerk „Ernstfall – Regieren am Limit“ erinnern, in dem vor allem rot-grüne Minister sorgenvoll aus dem Fenster starren, um ihre Nachdenklichkeit zu beweisen, und sogar der Kanzler für einige Momente sein beliebtes Grinsen unterdrücken kann. So etwas hält sich keineswegs „im Rahmen der allgemeinen politischen Willensbildung“, es ist Werbung für rote und grüne Politik. Und wenn in angeblichen Berichten immer wieder zufällig des Weges kommende Passanten oder Kunden sich voller Begeisterung über grüne Politik äußern, sich aber bei näherer Betrachtung als rot-grüne Politiker oder Zuarbeiter, oder gar als Angestellte des produzierenden Senders erweisen – dann hat auch das nichts mit der allgemeinen politischen Willensbildung zu tun, es sei denn, man betrachtet den Willen zu regierungsnahem Unsinn als allgemein. Es ist Werbung für eine bestimmte politische Richtung, nichts weiter, zumal jede dieser Produktionen ohne Frage in ihrem Wert die angeführte magische Obergrenze von 500 Euro deutlich überschreitet.

ARD und ZDF beglücken also ihr Publikum mit Produktionen, die „aufgrund ihrer Gesamterscheinung nach ihrer Gestaltung oder ihrer Inhalte als Werbemaßnahme für eine bestimmte Partei aufzufassen sind“, wie es das Gesetz so schön, wenn auch grammatikalisch etwas eigenartig, formuliert. Und das hat Konsequenzen, denn nach dem neuen Paragraphen 27a des Parteiengesetzes haben Personen, die solche Werbemaßnahmen beabsichtigen, „der Partei die Maßnahme unter Angabe von deren Wert, Inhalt und Umfang so frühzeitig anzuzeigen, dass die Partei rechtzeitig vor der Durchführung über die Annahme als Spende entscheiden kann. Auf ein Verlangen der Partei sind sie verpflichtet, entsprechende Werbemaßnahmen unverzüglich zu unterlassen“. Die Parteien haben also die Wahl. Sie können die Spenden der öffentlich-rechtlichen Funkhäuser annehmen und somit klarstellen, dass es sich bei Berichten dieser Art um nichts anderes als Propaganda handelt. Oder sie können sie ablehnen und untersagen, womit sie auf die kostenlose Werbung durch ARD und ZDF verzichten. Beides wird ihnen nicht behagen. Doch der neue Paragraph geht auf sie selbst zurück; man kann nicht immer gewinnen.

Man kann es nicht leugnen: Der Staat und damit das Geld der Steuerzahler befindet sich in der Hand der Parteien. Sie haben die Möglichkeiten, sie haben die Macht, ihren eigenen Interessen nachzugehen und ihre eigenen Bedürfnisse an erste Stelle zu setzen, und diese Macht nutzen sie nach Kräften. Die SPD nannte man einst eine Arbeiterpartei, weil sie sich für die Interessen der Arbeiter einsetzte. Die FDP hatte einmal den Ruf, eine Apothekerpartei zu sein. Das alles ist vorbei. Die heutigen Parteien, und insbesondere die Regierungsparteien, sind nichts weiter als Parteienparteien, sie kümmern sich vor allem um sich selbst, um ihre Interessen; die Partei wirkt für die Partei. „Macht korrumpiert“, schrieb einst der britische Historiker Lord Acton, „und absolute Macht korrumpiert absolut.“ Daran hat sich nichts geändert.

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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.

 

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