Nicht-Impfärztin bleibt in Haft, Verfahren gegen Impfärztin eingestellt Doppelte Standards „im Namen des Volkes“

Von Kai Rebmann

Der Fall von Dr. Bianca Witzschel schlug zu Beginn dieses Jahres einmal mehr hohe Wellen. Die Allgemeinmedizinerin aus Sachsen musste erneut ins Gefängnis, um den Rest einer knapp dreijährigen Freiheitsstrafe (2 Jahre und 8 Monate) zu verbüßen. Bereits zuvor hatte Witzschel insgesamt 476 Tage in Untersuchungshaft verbracht – weil sie in 1.003 Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse, sprich Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht oder Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt haben soll. Die Medizinerin hatte sich vor dem Landgericht Dresden unter anderem auf die eigentlich verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit berufen – letztendlich vergebens!

Die Bilder von der wie eine Schwerverbrecherin in Handschellen – und zusätzlich an eine Justizvollzugsbeamtin gekettet – in den Gerichtssaal geführten Ärztin gingen wortwörtlich um die ganze Welt und erreichten auch das Weiße Haus in den USA. Nicht zuletzt Schicksale wie jenes von Dr. Bianca Witzschel dürften US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. im Februar dazu bewogen haben, eine Meldestelle als eine Art Zufluchtsort für deutsche Ärzte einzurichten. Die Reaktion aus Berlin folgte prompt, von einer Verfolgung der deutschen Ärzteschaft könne keine Rede sein, ließ das Gesundheitsministerium unter Verantwortung seiner Dienstherrin Nina Warken (CDU) umgehend verlauten. Der Fall aus Sachsen spricht jedoch eine andere Sprache.

Zur Erinnerung: Nicht weniger als fünf (!) Durchsuchungen ihrer Praxisräume, eine über einjährige Untersuchungshaft, die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 47.000 Euro sowie letztlich der Verlust der ärztlichen Approbation – das ist nur ein Auszug dessen, was Dr. Witzschel im Laufe des Verfahrens bzw. der sich daraus ergebenden Folgen über sich hat ergehen lassen müssen.

Doch es kommt noch dicker: Am Dienstag dieser Woche lehnte das Landgericht Chemnitz auch eine vorzeitige Haftentlassung von Dr. Bianca Witzschel nach Verbüßung der Hälfte der ursprünglich verhängten Freiheitsstrafe ab. Was oft eine Formsache ist, bleibt der Nicht-Impfärztin aus Sachsen verwehrt, die damit bis mindestens Juli 2026 hinter Gittern bleibt. Erst dann, nach Verbüßung der Zweidrittel-Haftzeit, kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Der Rechtsstaat schlug und schlägt also mit dem gesamten verfügbaren Arsenal seines Instrumentenkastens zu und zerstört damit das Lebenswerk einer zuvor über 40 Jahre lang tadellos praktizierenden Ärztin.

Mutmaßliche Erpressung und Körperverletzung – Staatsanwaltschaft drückt alle Augen zu

Ganz anders dagegen im Fall einer Impfärztin aus Baden-Württemberg. In Pforzheim warf die Staatsanwaltschaft einer Ärztin unter anderem besonders schwere Erpressung in insgesamt 18 Fällen, versuchte Erpressung in einem Fall sowie fahrlässige Körperverletzung in einem weiteren Fall vor. Die Medizinerin soll während der Hochphase der Corona-Zeit sogenannte Impfungen an ihre Patienten – zumindest teilweise – nur im Gegenzug gegen eine Spende an „Ärzte ohne Grenzen“ verabreicht haben, also die Knappheit der entsprechenden Stoffe einerseits und die hohe Nachfrage andererseits ausgenutzt haben. Zudem soll die Ärztin teilweise abgelaufene Dosen verimpft haben.

Ergebnis: Mitte März wurde das Verfahren gegen die Beschuldigte eingestellt, gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro an vier gemeinnützige Einrichtungen in und um Pforzheim. Da es letztlich kein Urteil gab, gilt die Ärztin damit weiterhin als nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hat sich auf diesen Deal eingelassen, weil sie unter anderem den entstandenen finanziellen Schaden in Höhe von rund 400 Euro als „eher gering“ bewertet und die Ärztin ihre Approbation „freiwillig“ abgegeben hatte – freilich aber erst, nachdem Ermittlungen gegen sie aufgenommen worden waren. Christian Schwab, Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim, bezeichnete die Einstellung gegenüber der PZ als „sinnvollen Weg, das Verfahren zu Ende zu bringen“.

Mehr Zynismus geht wohl kaum, besonders dann nicht, wenn man sich in die Haut von Bianca Witzschel hineinversetzt, die die seltsame Milde mit ihrer Berufskollegin im Südwesten wohl nur als blanken Hohn empfinden kann. Ein solcher Rechtsstaat muss sich den Vorwurf gefallen lassen, demokratiegefährdend zu agieren – insbesondere vor dem Hintergrund, dass solche doch sehr fragwürdigen Urteile angeblich „im Namen des Volkes“ gesprochen und umgesetzt werden.

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Bild: KI-generiert (Grok)