Ab Montag plant die Regierung in Oberösterreich einen Lockdown für Ungeimpfte. Der Grund für die neuen Regelungen: Stufe 5 des Corona-Stufenplans und somit die höchste Stufe wurde erreicht. Sie wird ausgesprochen, nachdem österreichweit 7 Tage die Intensivbetten-Auslastung von 30 % überschritten wurde (600 Betten). Die Folge sind Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Als Begründung dient zum einen die besonders hohe Inzidenz von 760. Zum anderen sei am Mittwoch mit 11.400 Neuinfektionen innerhalb eines Tages der höchste Wert binnen 24 Stunden seit dem Ausbruch der Pandemie verzeichnet worden.
Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) sagte: „Die Situation ist dramatisch, daher lösen wir die fünfte Stufe des Stufenplans des Bundes aus und planen ab Montag einen Lockdown für Ungeimpfte, sofern es rechtlich ein grünes Licht vom Bund gibt bzw. der Bund die Rechtsgrundlage schafft.“
Ebenso fordert Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) den Lockdown für Ungeimpfte in Oberösterreich. Auch die Aussagen der Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sind eindeutig und sprechen für einen Lockdown der Ungeimpften: „Die Zeit der Solidarität mit jenen, die sich aus fadenscheinigen Gründen nicht impfen lassen wollen, ist abgelaufen.“ Weiter sagt sie: „Wir können und werden geimpfte Menschen nicht in ihren Freiheiten einschränken, weil eine Minderheit konsequent und ohne medizinischen Grund Schutzmaßnahmen und Impfungen verweigert. Das wäre unfair und auch unsolidarisch allen anderen gegenüber.“
Der Vorsitzende der FPÖ Herbert Kickl äußerte sich in den letzten Wochen vermehrt kritisch über die Corona-Maßnahmen, insbesondere einen Lockdown für Ungeimpfte. FPÖ-Mitglied Michael Schnedlitz ruft in einem Video sogar zum Aufstand gegen die geplanten Maßnahmen auf. Unter dem Motto „Willkommen in der Diktatur“ richtet er sich gegen die Restriktionen und bezeichnet die Regierung nunmehr als diktatorisch. Die Impfung sei eine Entscheidung eines jeden einzelnen Menschen.
Kritiker der Impfpolitik führen regelmäßig an, diese verstoße gegen den „Nürnberger Kodex“. Am 19./20. August 1947 führte das amerikanische Militärtribunal in seinem Urteil über deutsche Nazi-Ärzte unter dem Abschnitt „Zulässige medizinische Versuche“ zehn Punkte auf, die später als der „Nürnberger Kodex“ bekannt wurden. Während Befürworter der Impfpolitik geltend machen, es handle sich bei den Impfstoffen um zugelassene Präparate und darum um kein Experiment, führen Kritiker an, dass selbst der Kanzler in spe Olaf Scholz oder regierungsnahe Virologen wie Alexander Kekulé von einem Experiment gesprochen haben.
Unter anderem heißt es im „Nürnberger Kodex“, dass die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson für Experimente unbedingt erforderlich sei:
Das heißt, dass der Betreffende im juristischen Sinne fähig sein muss, seine Einwilligung zu geben; in der Lage sein muss, eine freie Entscheidung zu treffen, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Beeinflussung oder des Zwanges; und genügend Kenntnis von und Einsicht in die Bestandteile des betreffenden Gebietes haben muss, um eine verständnisvolle und aufgeklärte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Annahme ihrer bejahenden Entscheidung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies sind persönliche Pflichten und persönliche Verantwortungen, welche nicht ungestraft auf andere übertragen werden können.
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Text: reitschuster.de
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